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Digitale Pflegeanwen­dungen als Unterstützung

8 Min.

Digitale Pflegeanwendungen können Pflegebedürftige und Angehörige bei vielen Aufgaben unterstützen – etwa bei der Organisation, bei Übungen oder bei der Dokumentation. Zu den technischen Lösungen zählen unter anderem Pflege-Apps, Videosprechstunden und digitale Pflegeakten.

Erfahren Sie, welche Digitalanwendungen den Pflegealltag erleichtern, welche Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse gelten und worauf Sie beim Antrag, Datenschutz und der Bedienbarkeit achten sollten.

Bettina Gruber
Lifta Magazin Autorin

Digitale Pflegeanwendungen:
die wichtigsten Fakten

  • Digitale Pflegeanwendungen unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige in unterschiedlichen Bereichen wie der Dokumentation, Kommunikation und bei Übungen für zuhause.
  • „DiPA“ sind geprüfte Digitale Pflegeanwendungen mit einem nachgewiesenen pflegerischen Nutzen. Sie müssen im offiziellen DiPA-Verzeichnis des BfArM aufgeführt sein.
  • Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, können die Kostenübernahme für eine gelistete DiPA bei ihrer Pflegekasse beantragen. Aktuell ist jedoch noch keine DiPA im offiziellen Verzeichnis des BfArM gelistet.
  • Digitale Anwendungen können den Pflegealltag erleichtern, ersetzen aber weder persönliche Zuwendung noch körperliche Pflege oder geeignete Hilfsmittel im Wohnumfeld.

Was sind digitale Pflegeanwendungen?

Digitale Pflegeanwendungen sind digitale Programme, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Pflegealltag unterstützen. Dazu zählen beispielsweise Apps zur Organisation, Kommunikation und Dokumentation sowie für Übungen. Sie können die Anwendungen auf dem Smartphone oder Tablet sowie als browserbasierte Anwendung am Computer nutzen.

Nahaufnahme einer älteren Person, die auf einem Smartphone eine Gesundheits-App bedient.

Eine besondere Form sind digitale Pflegeanwendungen, die als „DiPA“ offiziell anerkannt und im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM, gelistet sind. Diese Anwendungen verfolgen einen konkreten pflegerischen Zweck und müssen einen nachgewiesenen Nutzen bieten. Sie sollen etwa dabei helfen, Fähigkeiten zu erhalten, die Selbstständigkeit zu stärken oder einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken. Registrierte DiPA können von der pflegebedürftigen Person allein, gemeinsam mit Angehörigen oder mit Unterstützung eines Pflegedienstes genutzt werden.

Fiktive Beispiele für DiPA:

  • Sturzprävention: Eine App zeigt Übungen zur Verbesserung von Gleichgewicht, Kraft und Beweglichkeit und erinnert regelmäßig an das Training.
  • Tagesstruktur: Eine App erinnert an Pflegezeiten und wichtige tägliche Routinen.
  • Angehörigen-Unterstützung: Eine Anwendung stellt Schulungen, Erklärvideos und praktische Anleitungen für pflegende Angehörige bereit.

Mehr Selbstständigkeit dank Lifta

Digitale Unterstützung erleichtert die Organisation der Pflege. Bei eingeschränkter Mobilität können zusätzlich Treppenlifte oder Rollstuhllifte helfen, Barrieren bzw. Stufen und ganze Etagen im eigenen Zuhause sicher zu überwinden.

Wie unterscheiden sich DiPA von gewöhnlichen Pflege-Apps?

Nicht jede Pflege-App ist automatisch eine DiPA. Viele frei verfügbare Apps bieten Kalender, Informationen oder Möglichkeiten zum Austausch. Eine erstattungsfähige DiPA muss dagegen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM, geprüft und in das offizielle Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen aufgenommen werden. Dabei werden unter anderem Datenschutz, technische Sicherheit, Bedienbarkeit, Barrierefreiheit und der nachgewiesene pflegerische Nutzen bewertet.

Wie erleichtert digitale Technik den Pflegealltag?

Digitale Technik schafft vor allem dort Entlastung, wo Informationen sonst über Zettel, Telefonate und verschiedene Personen verteilt wären. Mit den digitalen Anwendungen können Sie den Überblick über wiederkehrende Aufgaben behalten und Informationen für alle Beteiligten bündeln. Das hilft vor allem, wenn mehrere Angehörige, Pflegekräfte oder medizinische Fachpersonen zusammenarbeiten.

Seniorin und jüngere Frau sitzen gemeinsam am Tisch und bedienen ein Smartphone.

Mögliche Vorteile sind:

  • gemeinsame Termin- und Aufgabenplanung
  • Erinnerungen an Übungen, Medikamente oder Routinen
  • dokumentierte Beobachtungen und Veränderungen
  • leichterer Austausch zwischen Angehörigen
  • Bewegungs- und Gedächtnistraining zuhause
  • ärztliche Beratung per Videosprechstunde
  • schneller Zugriff auf wichtige Unterlagen

Für welche Pflegebereiche gibt es digitale Lösungen?

Digitale Lösungen unterstützen unter anderem bei der Organisation und Dokumentation der Pflege, bei der Kommunikation zwischen allen Beteiligten sowie bei der Betreuung von Menschen mit Demenz. Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft, welche Anwendungen in den verschiedenen Pflegebereichen zum Einsatz kommen können.

Pflegebereich

Beispiele für digitale Unterstützung

Organisation

Kalender, Aufgabenlisten, Einsatz- und Besuchsplanung

Kommunikation

Geschützte Familienchats, Videotelefonie

Bewegung

Angeleitete Übungen, z. B. Mobilitäts- und Sturzpräventionstraining

Demenz

Erinnerungsfunktionen, Gedächtnisübungen

Dokumentation

Erinnerungsfunktionen, Gedächtnisübungen

Medizinische Versorgung

Videosprechstunden und telemedizinische Beratung

Sicherheit

Notrufsysteme, Sensoren und digitale Assistenztechnik

DiPA über die Pflegekasse: Wer hat Anspruch?

Ein Anspruch besteht grundsätzlich für pflegebedürftige Menschen mit mindestens Pflegegrad 1, die im eigenen Zuhause versorgt werden. Die Anwendung muss im DiPA-Verzeichnis stehen und im persönlichen Fall notwendig und geeignet sein.

Eine ärztliche Verordnung ist für den Antrag bei der Pflegekasse grundsätzlich nicht vorgesehen. Es kann dennoch sinnvoll sein, die Auswahl mit der Pflegeberatung, dem Pflegedienst oder behandelnden Fachpersonen zu besprechen.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Älteres Paar sitzt gemeinsam auf dem Sofa und betrachtet lächelnd Inhalte auf einem Tablet.

Für eine von der Kasse bewilligte DiPA haben Sie einen Erstattungsanspruch von bis zu 40 Euro monatlich. Für notwendige ergänzende Unterstützungsleistungen eines ambulanten Pflegedienstes stehen zusätzlich bis zu 30 Euro monatlich zur Verfügung.

Kostet die Anwendung mehr als der erstattungsfähige Betrag, müssen Sie die Differenz selbst tragen. Gleiches gilt für zusätzliche Funktionen, die nicht Bestandteil des geprüften Verzeichniseintrags sind.

Das Wichtigste: Eine gewöhnliche Pflege-App wird nicht allein deshalb bezahlt, weil sie hilfreich ist. Voraussetzung für die reguläre DiPA-Erstattung ist die Aufnahme in das BfArM-Verzeichnis.

Wie beantrage ich eine digitale Pflegeanwendung?

Sobald eine passende Anwendung im DiPA-Verzeichnis aufgeführt ist, gehen Sie schrittweise vor:

  1. DiPA auswählen: Prüfen Sie Einsatzzweck, Bedienung und technische Voraussetzungen.
  2. Antrag stellen: Wenden Sie sich schriftlich oder über das Onlineportal an Ihre Pflegekasse.
  3. Bedarf erläutern: Beschreiben Sie kurz, wobei die Anwendung im Pflegealltag helfen soll.
  4. Unterstützung mitbeantragen: Beantragen Sie bei Bedarf ergänzende Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst.
  5. Bewilligung abwarten: Die Pflegekasse prüft die Notwendigkeit der Versorgung.

Eine DiPA kann zunächst befristet bewilligt werden. Während dieser Zeit wird geprüft, ob sie tatsächlich genutzt wird und den vorgesehenen Zweck erfüllt.

Welche digitalen Pflegeanwendungen stehen im offiziellen Verzeichnis?

Aktuell gibt es noch keine digitalen Pflegeanwendungen, die im offiziellen DiPA-Verzeichnis des BfArM aufgeführt sind (Stand: August 2026). Das BfArM kündigt an, das Verzeichnis zu veröffentlichen, sobald die erste Anwendung aufgenommen wurde. Pflegebedürftige können deshalb derzeit noch keine konkrete DiPA aus dem Verzeichnis auswählen und über diesen Weg von der Pflegekasse finanzieren lassen.

Das Verzeichnis soll künftig zu jeder zugelassenen Anwendung verständliche Angaben enthalten, etwa zum Anwendungszweck, zu den geeigneten Nutzergruppen, zur Nutzungsdauer und zu möglichen ergänzenden Unterstützungsleistungen. Wenn Sie sich für eine DiPA interessieren, sollten Sie den aktuellen Stand direkt beim BfArM oder bei der eigenen Pflegekasse prüfen.

Woran erkenne ich eine sichere und geeignete Anwendung?

Bei einer gelisteten DiPA prüft das BfArM unter anderem altersgerechte Nutzbarkeit, Barrierefreiheit, Datenschutz, technische Robustheit und die Qualität der pflegebezogenen Inhalte. Eine gute digitale Pflegeanwendung sollte aber auch immer individuell zu den Fähigkeiten und Bedürfnissen der Person passen, die sie nutzen soll. Prüfen Sie vorab folgende Punkte:

  • Sind Schrift, Symbole und Schaltflächen gut erkennbar?
  • Lässt sich die Anwendung mit wenigen Schritten einrichten?
  • Werden nur notwendige Daten erhoben?
  • Ist verständlich erklärt, wo die Daten gespeichert werden?
  • Was passiert mit den Daten, wenn die App gelöscht wird?
  • Können Zugriffsrechte für Angehörige gezielt vergeben werden?
  • Gibt es einen erreichbaren Kundenservice?

Welche technischen Voraussetzungen sind nötig?

Frau hält ein Smartphone mit einer digitalen Gesundheitsanwendung.

Je nach Angebot benötigen Sie ein Smartphone, Tablet, Notebook oder einen Computer mit aktuellem Betriebssystem sowie eine stabile Internetverbindung. Für Videosprechstunden sind außerdem eine Kamera, ein Mikrofon und Lautsprecher erforderlich. Bei digitalen Pflegeakten oder gemeinsam genutzten Anwendungen brauchen Angehörige gegebenenfalls ein eigenes Benutzerkonto und eine ausdrückliche Zugriffsberechtigung.

Tipp: Die beste Anwendung nützt wenig, wenn die Bedienung der Technik überfordert. Lassen Sie sich die Funktionen deshalb in Ruhe erklären und richten Sie das Gerät gemeinsam mit einer vertrauten Person ein.

Wo liegen die Grenzen digitaler Pflegeanwendungen?

Digitale Anwendungen können keine körperliche Hilfe, medizinische Untersuchungen oder menschliche Zuwendung ersetzen. Auch technische Störungen, eine schlechte Internetverbindung und Unsicherheiten bei der Bedienung können die Nutzung erschweren.

Besonders sinnvoll ist deshalb eine Kombination verschiedener Hilfen, die sich auf konkrete Aufgaben fokussieren:

Häufige Fragen zu DiPAs

Können Angehörige eine DiPA allein bedienen?

Pflegende Angehörige können eine DiPA je nach Anwendung gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person nutzen und bestimmte Aufgaben übernehmen. Dazu zählen beispielsweise das Eintragen von Terminen, das Dokumentieren von Veränderungen oder die Begleitung bei Übungen. Eine DiPA, die von der Pflegekasse bezuschusst wird, darf jedoch nicht ausschließlich der Organisation der Angehörigen dienen: Der nachgewiesene Nutzen muss unmittelbar die Selbstständigkeit, Fähigkeiten oder Pflegesituation der pflegebedürftigen Person verbessern. Die pflegebedürftige Person muss außerdem festlegen können, wer auf ihre Daten zugreifen darf.

Sind DiPA und DiGA dasselbe?

Nein. DiPA und DiGA unterscheiden sich vor allem durch ihren Zweck und den zuständigen Kostenträger. DiPA unterstützen pflegebedürftige Menschen bei der Bewältigung des Pflegealltags und werden bei der Pflegekasse beantragt. Voraussetzung ist unter anderem, dass die pflegebedürftige Person zu Hause versorgt wird.

Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, dienen dagegen der Erkennung, Behandlung oder Linderung von Erkrankungen. Sie gehören zum Leistungsbereich der Krankenversicherung und können beispielsweise ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet werden. Eine App für ein medizinisches Trainingsprogramm kann somit eine DiGA sein, während eine Anwendung zum Erhalt pflegerischer Fähigkeiten als DiPA eingeordnet werden kann.

Kann eine Pflegekasse den Antrag für eine DiPA ablehnen?

Ja. Die Pflegekasse kann den Antrag ablehnen, wenn die Anwendung nicht im offiziellen DiPA-Verzeichnis steht oder im persönlichen Fall nicht als notwendig und geeignet beurteilt wird. Auch fehlende Voraussetzungen – etwa eine Versorgung außerhalb der eigenen Häuslichkeit – können einer Kostenübernahme entgegenstehen.

Der Ablehnungsbescheid muss allerdings eine Begründung und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. In der Regel können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei gegebenenfalls von einer Pflegeberatungsstelle, einem Sozialverband oder einer unabhängigen Patientenberatung unterstützen.

Benötige ich für eine DiPA ein Rezept vom Arzt?

Für eine DiPA benötigen Sie kein ärztliches Rezept. Bei vorhandenem Pflegegrad können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme direkt bei Ihrer Pflegekasse stellen. Diese prüft die Voraussetzungen und übernimmt die Kosten – allerdings nur für eine im DiPA-Verzeichnis des BfArM gelistete und bewilligte Anwendung.

Kann eine DiPA auch ohne Smartphone genutzt werden?

Das hängt von der jeweiligen Anwendung ab. DiPA können als Smartphone- oder Tablet-App, als Webanwendung im Browser oder auf beiden Wegen verfügbar sein. Prüfen Sie daher vor der Auswahl, für welche Geräte und Betriebssysteme das Angebot vorgesehen ist.

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