(24 Std. täglich, kostenlos)
Bei Lifta finden wir gemeinsam die passende Lösung, um Ihnen die Finanzierung eines Treppenlifts zu ermöglichen. Profitieren Sie von vielfältigen Zuschussmöglichkeiten und unseren attraktiven Finanzierungsangeboten.
Nicht jedem ist es möglich, die Kosten für einen Rollstuhl-, Haus- oder Treppenlift sofort und im vollen Umfang zu tragen. Aus diesem Grund bietet Lifta individuelle Finanzierungsangebote zu günstigen Raten, die zu Ihren finanziellen Möglichkeiten passen. Unsere Finanzierungsexperten erstellen für Sie eine individuelle Finanzierungsvereinbarung. Anzahlung und monatliche Raten kalkulieren wir passend zu Ihrer finanziellen Situation.
Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihren Möglichkeiten der Finanzierung. Sprechen Sie unverbindlich mit unseren Experten.
Nicht nur die Finanzierung in monatlichen Raten stellt eine attraktive Finanzierungsoption beim Kauf eines Rollstuhl-, Haus- oder Treppenlifts dar. Die Anschaffungskosten lassen sich zudem über Zuschüsse verschiedener Träger zum Teil erheblich reduzieren. Ob eine Förderung für Sie in Betracht kommt, hängt vor allem von Ihrer individuellen Ausgangssituation ab. Denn bei einigen Zuschussmöglichkeiten müssen spezielle Voraussetzungen erfüllt sein. Als erfahrener Treppenlift-Anbieter informieren wir Sie gerne, welche Fördermöglichkeiten Ihnen offenstehen.
Fördert die Krankenkasse einen Treppenlift?
Die Krankenkasse bzw. Pflegeversicherung kann bei Vorliegen eines Pflegegrads einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Person gewähren. Dabei können maximal vier pflegebedürftige Bewohner ihre Zuschüsse „zusammenlegen“, sodass eine Gesamtförderung von bis zu 16.720 € möglich ist.
Erhalte ich einen Zuschuss durch die KfW?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Rahmen des Programms 159 "Altersgerecht Umbauen" zinsgünstige Darlehen ab 2,88 % effektivem Jahreszins an.
Zuvor gab es mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ einen weiteren Zuschuss für einzelne Umbaumaßnahmen. Dieser wurde jedoch zum 1. Januar 2025 eingestellt.
Gibt es regionale Fördermöglichkeiten für Treppenlifte?
In folgenden Bundesländern/Städten gibt es momentan relevante Zuschuss- bzw. Darlehensprogramme: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Region Hannover, Frankfurt am Main, Heidelberg und Thüringen. Unsere Lifta Berater informieren Sie gerne über die aktuellen Fördermöglichkeiten in Ihrer Region.
Kann ein Treppenlift von der Steuer abgesetzt werden?
Die Kosten für die Anschaffung eines Treppenlifts können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Neben dem Behinderten-Pauschbetrag werden die Aufwendungen für einen Treppenlift als "Außergewöhnliche Belastung" berücksichtigt. Die Steuerersparnis richtet sich individuell nach den persönlichen Einkommens- und Familienverhältnissen. Ein steuerlicher Abzug ist auch dann möglich, wenn ein Zuschuss der Pflegeversicherung bewilligt wurde.
Welche Zuschüsse zum Treppenlift gibt es noch?
Neben den zuvor aufgeführten Fördermöglichkeiten gibt es noch weitere Träger, welche unter speziellen Voraussetzungen einen Treppenlift bezuschussen. Nach Arbeits- oder Wegunfällen kann beispielsweise die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse den Einbau finanzieren, bei Wehrdienstverletzungen die Hauptfürsorgestelle für Kriegsopfer. Wir prüfen gerne individuell, welche Zuschüsse für Sie infrage kommen.