Das sollten Sie wissen
Für viele Senioren kann der Kauf eines Treppenlifts zu einer finanziellen Belastung werden. Umso erfreulicher ist es daher, dass ein Treppenlift steuerlich absetzbar ist und Sie bei der Anschaffung Ihres Treppenlifts sparen können. Erfahren Sie, wie Sie die Kosten für Ihren Treppenlift von der Steuer absetzen und mit welcher Ersparnis Sie rechnen können.
Je nach Modell und Ausstattung können die Kosten für einen Treppenlift schnell in die Höhe steigen. Doch unter bestimmten Voraussetzungen erkennt das Finanzamt den Kauf eines Treppenlifts als eine außergewöhnliche Belastung an, sodass Sie die Kosten steuerlich geltend machen können. Dabei ist allerdings nicht jeder Treppenlift pauschal steuerlich absetzbar.
Für die Steuererleichterung benötigt das Finanzamt eine Bescheinigung über die Notwendigkeit des Treppenlifts. Sie müssen also nachweislich belegen können, dass Sie den Treppenlift aus medizinischen Gründen brauchen. Hierfür ist ein ärztliches Attest ausreichend. Wer einen Treppenlift jedoch rein aus Bequemlichkeit einbauen lässt, hat demnach keinen Anspruch auf eine Steuererleichterung. Da dies aber normalerweise nicht der Fall ist, können Sie die Kosten für den Lift in Ihrer jährlichen Steuererklärung angeben.
Um den Kauf des Treppenlifts steuerlich abzusetzen, machen Sie beim Finanzamt eine sogenannte außergewöhnliche Belastung geltend. Als solche gelten unter anderem auch Kosten für Medikamente oder Arztkosten, die über ein zumutbares Maß hinausgehen. Eine allgemeine außergewöhnliche Belastung wird nach § 33 Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes geregelt. Die Einkommenssteuer wird dann ermäßigt, wenn die entsprechenden Kosten eine zumutbare Belastung für Sie als steuerpflichtige Person überschreiten. Die zumutbare Belastung ist von der Höhe Ihrer Einkünfte abhängig. Für die Berechnung spielt auch der Familienstand und die Anzahl der Kinder eine Rolle. Die Steuererleichterung wird dementsprechend individuell ermittelt und dann in gestaffelten Prozentsätzen gewährt. Je nach Lebenssituation liegt die zumutbare Belastung zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte.
Beispiel: Die Gesamteinkünfte eines Ehepaares mit zwei Kindern liegen bei 56.000 Euro. Die individuelle zumutbare Belastung liegt hier bei etwa 2,8 Prozent und beträgt demnach 1.575,30 Euro. Jeder Centbetrag, der darüber hinausgeht, kann im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung steuerlich abgesetzt werden.
Lassen Sie sich von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt ein Attest ausstellen, das die medizinische Notwendigkeit des Treppenlifts bestätigt. Aus dem Gutachten sollte klar hervorgehen, dass der Lift zum Zeitpunkt des Einbaus aus gesundheitlichen Gründen erforderlich war. Ein amtsärztliches Gutachten ist nicht nötig, da der Treppenlift nicht als medizinisches Hilfsmittel im weiteren Sinne gilt.
Sammeln Sie sämtliche Belege und Rechnungen, die beim Kauf des Treppenlifts anfallen und bewahren Sie diese sorgfältig auf. Das gilt auch für die Kosten der Montage. Die Belege benötigen Sie für eventuelle Rückfragen des Finanzamts. Sie sollten sie daher mindestens bis zum Ablauf der Einspruchsfrist aufbewahren.
Geben Sie sämtliche Ausgaben für den Kauf des Treppenlifts in Ihrer jährlichen Steuererklärung im Abschnitt „Außergewöhnliche Belastungen“ an. Vergessen Sie nicht die Kosten für die Handwerker, die den Treppenlift einbauen, zusätzlich in der Steuererklärung anzugeben.
Wichtig: Die Kosten für einen Treppenlift können Sie nur im Jahr der Anschaffung im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung von der Steuer absetzen.
Gebrauchte Treppenlifte sind deutlich günstiger als Neuware und lassen sich auch von der Steuer absetzen – so können Sie doppelt sparen. Für den gebrauchten Treppenlift benötigen Sie ebenfalls ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit der Anschaffung bescheinigt. Beachten Sie, dass nur die Kosten, die die individuelle zumutbare Belastung übersteigen, für eine Steuererleichterung berücksichtigt werden. Liegen die Kosten für den gebrauchten Treppenlift unter dieser Grenze, erhalten Sie keine Steuerersparnis, haben aber unter Umständen dennoch weniger Ausgaben als bei einem neuen Treppenlift mit Steuererleichterung. Hier lohnt sich eine genaue Kalkulation und ein ausführlicher Treppenlift-Vergleich.
Ein Treppenlift kann Ihren Alltag erheblich erleichtern. Informieren Sie sich jetzt über passende Lift-Lösungen und lassen Sie sich individuell beraten. Gemeinsam finden wir den idealen Treppenlift für Ihr Zuhause!
Das Finanzamt berechnet die zumutbare Belastung stufenweise. Die Zumutbarkeitsgrenzen werden dabei in drei Stufen unterteilt:
Gesamteinkünfte |
Stufe 1: bis 15.340 Euro |
Einzelveranlagung (einzelne Steuererklärung) |
5 % |
Zusammenveranlagung (gemeinsame Steuererklärung der Ehe-/Lebenspartner) |
4 % |
1-2 Kinder |
2 % |
3 oder mehr Kinder |
1 % |
Gesamteinkünfte |
Stufe 2: bis 51.130 Euro |
Einzelveranlagung (einzelne Steuererklärung) |
6 % |
Zusammenveranlagung (gemeinsame Steuererklärung der Ehe-/Lebenspartner) |
5 % |
1-2 Kinder |
3 % |
3 oder mehr Kinder |
1 % |
Gesamteinkünfte |
Stufe 3: über 51.130 Euro |
Einzelveranlagung (einzelne Steuererklärung) |
7 % |
Zusammenveranlagung (gemeinsame Steuererklärung der Ehe-/Lebenspartner) |
6 % |
1-2 Kinder |
4 % |
3 oder mehr Kinder |
2 % |
Gesamteinkünfte |
Einzelveranlagung (einzelne Steuererklärung) |
Zusammenveranlagung (gemeinsame Steuererklärung der Ehe-/Lebenspartner) |
1-2 Kinder |
3 oder mehr Kinder |
---|---|---|---|---|
Stufe 1: bis 15.340 Euro |
5 % |
4 % |
2 % |
1 % |
Stufe 2: bis 51.130 Euro |
6 % |
5 % |
3 % |
1 % |
Stufe 3: über 51.130 Euro |
7 % |
6 % |
4 % |
2 % |
Hinweis: Die genaue Berechnung folgt einem komplexen Schema mit diversen Zwischenergebnissen. Falls Sie Ihre zumutbare Belastung vorab ausrechnen wollen, empfiehlt sich ein Online-Rechner für die zumutbare Belastung, mit dem Sie die Höhe der individuellen Belastung im Internet errechnen lassen können.
Neben der Möglichkeit, den Treppenlift steuerlich abzusetzen, gibt es auch andere Optionen, mit denen Sie beim Kauf eines Lifts Geld sparen. Wir haben Ihnen im Folgenden verschiedene Möglichkeiten zusammengefasst.
Für Menschen mit einer körperlichen Behinderung gibt es die Option, den sogenannten Behinderten-Pauschbetrag in der Steuererklärung geltend zu machen. Die Steuererleichterung richtet sich dann nach dem Grad der Behinderung (GdB). Seit dem Jahr 2021 gilt laut Bundesfinanzministerium beispielsweise ein jährlicher Pauschbetrag von 384 Euro für Personen mit einem GdB von mindestens 20. Liegt der GdB bei mindestens 100 erhöht sich der Pauschbetrag pro Jahr auf 2.840 Euro.
Einige Menschen entscheiden sich dafür, einen Kredit aufzunehmen, um den Kauf des Treppenlifts zu finanzieren. Die Zinsen, die hierbei anfallen, lassen sich unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls von der Steuer absetzen. Wichtig ist hierbei zum einen, dass Sie erneut Ihre zumutbare Belastungsgrenze überschreiten, um die Steuererleichterung zu erhalten. Zum anderen müssen Sie nachweisen können, dass die Aufnahme eines Kredits im Jahr der Anschaffung notwendig war, weil Sie sich den Lift ohne das Darlehen nicht hätten leisten können.
Über die Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse haben Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss für den Kauf eines Treppenlifts zu erhalten. Dieser Zuschuss wird jedoch nur Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad gewährt. Bereits ab Pflegegrad 1 erhalten Sie bis zu 4.180 Euro Finanzierungshilfe pro Person von der Krankenkasse. Informieren Sie sich vor dem Kauf eines Sitzlifts bei Ihrer Krankenkasse über eine Feststellung des Pflegegrades und den Antrag auf einen Zuschuss.
Mit der Förderung der KfW erhalten Sie bis zu 5.000 Euro Zuschuss für den Kauf eines Sitz- oder Plattformlifts. Für einen Treppenlift greift das Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss 455-B“. Die Fördermittel des Bundeshaushaltes sind jedoch begrenzt. Informieren Sie sich daher auf der Website der KfW, ob aktuell Zuschüsse beantragt werden können. Alternativ bietet die KfW einen Kredit des Programms „Altersgerecht Umbauen 159“, mit dem Sie einen Förderkredit von bis zu 50.000 Euro für den Einbau eines Sitzlifts erhalten.
Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen für einen Zuschuss von Ihrer Krankenkasse. Wir von Lifta beraten Sie gerne und klären wichtige Fragen zur Antragstellung.