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Treppenlift für Mehrfamilienhäuser: Barrierefreiheit für alle Bewohner

Der Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben in den eigenen vier Wänden verbindet viele Menschen. Moderne Treppenlifte schaffen hier schnell Abhilfe und ermöglichen allen Bewohnern mehr Mobilität, Sicherheit und Komfort. Wir informieren Sie über die baulichen und rechtlichen Voraussetzungen und geben Ihnen wertvolle Hinweise zu Kosten und Zuschüssen.

Lifta / Treppenlifte / Treppenlift für Mehrfamilienhäuser

Ihre Situation Mieter, Eigentümer oder Vermieter? Finden Sie direkt Ihre Informationen.

Die rechtliche Situation beim Treppenlift im Mehrfamilienhaus hängt von Ihrer Rolle ab. Wählen Sie Ihre Situation für alle relevanten Details auf einen Blick.

Ich bin Mieter Treppenlift als Mieter einbauen

Nach §554 BGB haben Sie bei Pflegebedarf oder Behinderung ein gesetzliches Recht auf Zustimmung Ihres Vermieters. Wir erklären den genauen Ablauf.

Ich bin Eigentümer in der WEG Treppenlift in der WEG

Sie benötigen einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Die WEG-Reform 2020 erleichtert dies erheblich. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

Ich bin Vermieter Mein Mieter möchte einen Treppenlift einbauen

Was dürfen Sie ablehnen und was nicht? Welche Bedingungen können Sie stellen? Wie sichern Sie den Rückbau ab? Alle Antworten hier.

Treppenlift: Voraussetzungen für den Einbau im Mehrfamilienhaus

  • Mindestbreite der Treppe: Für den Einbau eines Treppenlifts muss die Treppe eine ausreichende Breite aufweisen. In den meisten Landesbauverordnungen gelten Mindestmaße von 80 cm Durchgangsbreite (nach Installation des Lifts). Bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten ist sogar eine Mindestbreite von 100 cm vorgeschrieben.

  • Einhaltung von Rettungswegen: Laut Baurecht und Brandschutz für Treppenlifte im Mehrfamilienhaus müssen Flucht- und Rettungswege auch nach dem Einbau jederzeit barrierefrei nutzbar bleiben. Es dürfen keine gefährlichen Engstellen entstehen, die im Notfall den Zugang für Feuerwehr und Rettungsdienste behindern.

  • Restlaufbreite: Der Treppenlift muss sich so einfügen lassen, dass bei Nichtgebrauch mindestens 60 cm Restlaufbreite bestehen.

  • Parkposition: Der Lift muss bei Nichtbenutzung in eine platzsparende Parkposition gebracht werden können. Elemente wie Plattform, Sitz oder Schiene sollten daher idealerweise klappbar sein.

  • Sicherheits- und Brandschutzauflagen: Der Lift muss gegen missbräuchliche Nutzung gesichert werden. Zudem müssen die Materialien feuerfest sein.

  • Sichere Montage: Der Lift darf tragende Bauteile nicht beeinträchtigen oder die Treppe beschädigen.

  • Abstimmung mit Behörden: Je nach Bundesland oder Gemeinde ist eine Abnahme bzw. Vorprüfung durch das Bauamt vorgeschrieben.

Unsere Lifta Sitzlifte für Mehrfamilienhäuser

Ob für gerade, kurvige oder besonders schmale Treppen im Mehrfamilienhaus: Wir bieten Ihnen verschiedene Sitzlift-Modelle, die individuell auf Ihre Wohnsituation zugeschnitten werden können. Jeder Lift überzeugt dabei durch innovative Technik, hohe Sicherheit und besonderen Komfort.

Lifta Luxor Treppenlift an einer eleganten Holztreppe

Lifta Luxor

  • Premium-Design mit hochwertigen, nachhaltigen Materialien

  • Schmalste Einrohrschiene der Welt

  • Spürbar sanfte Fahrt durch präzise Vor-Ort-Programmierung

Am Fuß einer geschwungenen Treppe mit weißen Stufen in einem Haus ist ein Treppenlift mit grauer Sitzfläche installiert.

Lifta Esprit

  • Spezialist für schmale und kurvige Treppen

  • Schmalste Einrohrschiene der Welt

  • Prämiertes Design und dezente Optik

Sitzlift befindet sich am Fuß einer Treppe in einem gut beleuchteten, gemütlichen Wohnzimmer mit Holzboden. Die Wände sind mit zahlreichen kleinen gerahmten Fotos dekoriert in der Nähe steht ein Beistelltisch mit einer Lampe und links ist eine Garderobe zu sehen

Lifta Avantgarde

  • Kombiniert innovative Lifttechnik und Design

  • Höchster Komfort durch intelligente Details

  • Gewichtssensor verhindert versehentliches Losfahren

An einer Treppe mit hellen Stufen und braunem Teppich ist ein Treppenlift installiert.

Lifta Klassik

  • Höchste Belastbarkeit bis 160 kg

  • Solide Konstruktion mit ausgereifter Technik

  • Gewichtssensor verhindert versehentliches Losfahren

Rechtliche Besonderheiten bei Miet- und Eigentumswohnungen

Beim Einbau eines Treppenlifts im Mehrfamilienhaus unterscheiden sich die rechtlichen Voraussetzungen je nach Ihrer Situation. Hier finden Sie die wichtigsten Grundlagen und den direkten Weg zu Ihrer Detailseite.

Mietwohnung: §554 BGB regelt Ihre Rechte

Wer zur Miete wohnt und einen Treppenlift im gemeinschaftlichen Treppenhaus installieren möchte, benötigt grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters.

Gemäß §554 BGB dürfen Mieter bauliche Veränderungen zur Schaffung von Barrierefreiheit verlangen, sofern ein berechtigtes Interesse besteht. Der Vermieter darf die Zustimmung nicht grundlos verweigern, kann sie aber an Bedingungen wie Rückbaupflicht knüpfen.

Als Vermieter: Zustimmungspflicht
mit Kontrollrechten

Als Vermieter können Sie den Einbau seit der Mietrechtsreform 2020 nicht mehr pauschal ablehnen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Sie dürfen jedoch klare Bedingungen stellen: Fachbetrieb, Rückbaupflicht und Kaution sind zulässig.

Bei WEG-Objekten ist zusätzlich ein Eigentümerbeschluss erforderlich.

Eigentumswohnung in der WEG:
Beschluss erforderlich

Alle baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum müssen von der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Seit der WEG-Reform im Dezember 2020 haben Personen mit Mobilitätseinschränkungen einen Anspruch auf Maßnahmen zur Barrierefreiheit, sofern diese zumutbar sind. Eine einfache Mehrheit in der Versammlung genügt.

Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum

Das Treppenhaus gilt als Gemeinschaftseigentum und unterliegt der WEG. Auch wer innerhalb seiner eigenen Wohnung (Sondereigentum) einen Lift benötigt, braucht die Zustimmung der WEG, da der Einbau das Gemeinschaftseigentum berührt.

Lifta begleitet Sie in beiden Fällen.

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Persönlicher Service und bestmögliche Beratung liegen uns am Herzen. Auch für Ihre Region stehen kompetente Fachexperten von Lifta zur Verfügung.

Plattformlift – die rollstuhlfreundliche Treppenlift-Variante

Plattformlifte ermöglichen speziell Rollstuhlfahrern und Nutzern mit Gehhilfen das eigenständige und komfortable Überwinden von Treppen – sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Die Rollstuhllifte bieten mit ihrer großzügigen Plattform mehr Platz und bewegen sich wie ein klassischer Sitzlift entlang der Treppe. So meistern Sie ganze Etagen komfortabel und sicher, ohne jedoch auf einen Sitz umsteigen zu müssen.

Hublift: Treppenlift-Alternative fürs Mehrfamilienhaus

Wenn es um barrierefreie Mobilität im Mehrfamilienhaus geht, sind Hublifte eine attraktive Alternative zum klassischen Sitzlift. Sie eignen sich besonders gut für geringe Höhenunterschiede von bis zu 1,79 m – etwa Eingangsstufen oder kleine Podeste. Somit bieten Hublifte eine barrierefreie Lösung, zum Beispiel direkt am Hauseingang. Der Lift bewegt sich dabei vertikal und kann unabhängig vom Treppenverlauf installiert werden.

Treppenlift im Mehrfamilienhaus: Wer übernimmt die Kosten?

Grundsätzlich trägt die antragstellende Person die Investitionskosten für den Treppenlift. Als Mieter kann der Vermieter zusätzlich den Rückbau auf Ihre Kosten verlangen.

In einer WEG regelt die Eigentümerversammlung die Kostenteilung: Entweder trägt der Antragsteller allein die Kosten oder alle Eigentümer beteiligen sich anteilig. Die Vereinbarung sollte schriftlich festgehalten werden.

Die Preise liegen je nach Treppentyp zwischen 6.500 und 8.500 Euro (gerade Treppe) und 10.000 bis 17.000 Euro (Kurven- oder Podesttreppe). Als Mieter oder Vermieter gelten zudem besondere Regelungen zur Kostentragung.

Finanzierungshilfen und Zuschüsse für Treppenlifte

Die Installation eines Treppenlifts im Mehrfamilienhaus muss nicht ausschließlich aus eigenen Mitteln finanziert werden. Vielmehr können Sie verschiedene Zuschüsse und Fördermittel nutzen. So zahlt die Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 Euro pro Person (maximal 16.000 Euro pro Haushalt) für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie einen Treppenlift.

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet zinsgünstige Kredite an, die speziell für den barrierefreien Umbau von Wohnungen und Häusern gedacht sind. Darüber hinaus gibt es in manchen Bundesländern und Kommunen zusätzliche Förderprogramme oder Unterstützung durch andere Kostenträger wie das Sozialamt. Die Treppenlift-Kosten sind außerdem oft steuerlich absetzbar. Gerne informieren wir Sie über die aktuellen Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Quick Check: Häufige Fragen zum Treppenlift im Mehrfamilienhaus
Kann ein Treppenlift in einem Mehrfamilienhaus eingebaut werden?

Ja, grundsätzlich ist der Einbau eines Treppenlifts im Mehrfamilienhaus möglich. Es müssen jedoch bestimmte baurechtliche Vorgaben wie die Mindestbreite der Treppe oder Anforderungen zum Brandschutz eingehalten werden. Auch Flucht- und Rettungswege dürfen durch den Lift nicht eingeschränkt werden.

Benötige ich eine Baugenehmigung für den Treppenlift?

Für Mietwohnungen benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Bei Eigentumswohnungen ist ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erforderlich.

Wer übernimmt die Kosten für einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus?

Meistens trägt die Person, die den Lift beantragt, die Kosten selbst. In einer Eigentümergemeinschaft kann jedoch auch eine anteilige Kostenverteilung durch die WEG beschlossen werden. Für Mieter kann der Vermieter verlangen, dass sowohl Einbau als auch späterer Rückbau übernommen werden.

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Häufige Fragen Einbau und Voraussetzungen

Kann ein Treppenlift in einem Mehrfamilienhaus eingebaut werden?

Ja, ein Treppenlift kann grundsätzlich in Mehrfamilienhäusern installiert werden, sowohl in Miet- als auch in Eigentumswohnungen. Entscheidend sind die baulichen Gegebenheiten: Die Treppe muss nach dem Einbau mindestens 80 cm Durchgangsbreite bieten, bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten sogar 100 cm. Außerdem müssen Flucht- und Rettungswege jederzeit frei bleiben. Lifta führt vor dem Einbau eine individuelle Machbarkeitsprüfung direkt vor Ort durch.


Welche Mindestbreite braucht die Treppe für einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus?

Gemäß DIN 18065 und den Landesbauverordnungen gelten folgende Mindestmaße: Bei bis zu zwei Wohneinheiten muss nach der Installation mindestens 80 cm Restbreite verbleiben. Bei mehr als zwei Wohneinheiten sind es mindestens 100 cm. Zusätzlich ist eine Restlaufbreite von 60 cm bei nicht genutztem Lift vorgeschrieben. Schiene, Sitz und Plattform sollten daher klappbar sein.


Welche Normen gelten für den Einbau eines Treppenlifts im Mehrfamilienhaus?

Für den Einbau sind zwei Normen besonders relevant: DIN 18065 regelt die Mindestanforderungen an Gebäudetreppen (Breite, Steigung, Tragfähigkeit), DIN 18040 definiert die Standards für barrierefreies Bauen. Zusätzlich müssen die jeweiligen Landesbauverordnungen sowie die Brandschutzauflagen eingehalten werden. Je nach Bundesland kann außerdem eine Abnahme durch das zuständige Bauamt erforderlich sein.


Müssen Rettungswege beim Einbau eines Treppenlifts freigehalten werden?

Ja, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Flucht- und Rettungswege müssen auch nach der Installation des Treppenlifts jederzeit barrierefrei begehbar sein. Gefährliche Engstellen, die Feuerwehr oder Rettungsdienst im Einsatz behindern könnten, sind unzulässig. Der Lift muss sich in eine platzsparende Parkposition falten lassen, wenn er nicht in Betrieb ist.


Häufige Fragen Rechtliches und Genehmigung

Brauche ich als Mieter eine Genehmigung für einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus?

Als Mieter benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters, da das Treppenhaus Gemeinschaftseigentum ist. Gemäß § 554a BGB darf der Vermieter die Erlaubnis bei berechtigtem Interesse, etwa bei Pflegebedürftigkeit oder Mobilitätseinschränkung, nicht grundlos verweigern. Er kann die Zustimmung jedoch an Bedingungen knüpfen, zum Beispiel die Verpflichtung zum kostenpflichtigen Rückbau bei Auszug. Die Interessen der übrigen Mieter müssen dabei stets gewahrt bleiben.


Was müssen Wohnungseigentümer (WEG) beim Einbau eines Treppenlifts beachten?

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss die Eigentümerversammlung zustimmen, da das Treppenhaus zum Gemeinschaftseigentum gehört. Seit der WEG-Reform von Dezember 2020 haben Personen mit Mobilitätseinschränkungen einen gesetzlichen Anspruch auf solche Maßnahmen, sofern sie zumutbar sind. Unzumutbar wäre der Einbau etwa dann, wenn Fluchtwege dauerhaft beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten für alle Eigentümer entstehen würden.


Kann der Vermieter den Einbau eines Treppenlifts verweigern?

Der Vermieter darf die Zustimmung nicht grundlos verweigern, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, beispielsweise bei einer anerkannten Pflegebedürftigkeit oder erheblichen Gehbeeinträchtigung. Er kann die Erlaubnis jedoch an nachvollziehbare Auflagen knüpfen, etwa die Verpflichtung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands beim Auszug. Eine pauschale Ablehnung ohne sachlichen Grund ist nach § 554a BGB nicht zulässig.


Häufige Fragen Kosten und Förderung

Was kostet ein Treppenlift im Mehrfamilienhaus?

Die Kosten hängen vom Treppentyp und der Ausführung ab: Gerade Treppen im Innenbereich kosten zwischen 6.500 und 8.500 Euro. Kurvige Treppen oder Podestanlagen liegen zwischen 10.000 und 17.000 Euro. Bei aufwändigen Anlagen über mehrere Etagen kann der Preis darüber hinausgehen. Lifta bietet eine kostenlose Beratung und ein individuelles Angebot nach Vor-Ort-Besichtigung an.


Wer übernimmt die Kosten für den Treppenlift im Mehrfamilienhaus?

Grundsätzlich trägt die antragstellende Person die Kosten. Bei Mietern kann der Vermieter zusätzlich den Rückbau auf eigene Kosten des Mieters verlangen. In einer WEG regelt die Eigentümerversammlung die Kostenteilung: Entweder übernimmt der Antragsteller allein die Kosten, oder sie werden anteilig auf alle Eigentümer verteilt, falls der Lift mehreren Parteien zugute kommt. Die Kostenaufteilung sollte schriftlich festgehalten werden.


Gibt es Zuschüsse für einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus?

Ja, mehrere Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung: Die Pflegekasse zahlt bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 Euro pro Person (maximal 16.000 Euro pro Haushalt). Die KfW bietet zinsgünstige Kredite für barrierefreien Umbau. In manchen Bundesländern und Kommunen gibt es zusätzliche Programme. Außerdem sind die Kosten häufig steuerlich absetzbar. Lifta unterstützt gerne bei der Antragstellung.


Zahlt die Krankenkasse einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus?

Die gesetzliche Pflegekasse (nicht die Krankenkasse) kann bei einem anerkannten Pflegegrad einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person gewähren. Dies gilt als Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Für einen ganzen Haushalt sind maximal 16.000 Euro möglich. Voraussetzung ist ein offiziell anerkannter Pflegegrad. Die reine Krankenkasse beteiligt sich in der Regel nicht an den Kosten.


Häufige Fragen Modelle und Alternativen

Welche Treppenlifte eignen sich besonders für Mehrfamilienhäuser?

Für Mehrfamilienhäuser empfehlen sich Modelle mit schlanker Schiene und klappbaren Elementen, um die Durchgangsbreite zu maximieren. Der Lifta Esprit und der Lifta Luxor verfügen über die schmalste Einrohrschiene der Welt und eignen sich ideal für enge und kurvige Treppenhäuser. Der Lifta Avantgarde kombiniert Komfort mit intelligentem Gewichtssensor. Für Rollstuhlnutzer bieten sich außerdem Plattformlifte an.


Was ist der Unterschied zwischen einem Treppenlift und einem Plattformlift im Mehrfamilienhaus?

Ein Treppenlift (Sitzlift) transportiert die Person sitzend entlang der Treppe und ist ideal für Personen, die noch selbstständig aufstehen können. Ein Plattformlift bietet eine größere Standfläche und ermöglicht es Rollstuhlfahrern oder Nutzern mit Gehhilfen, die Treppe zu überwinden, ohne den Rollstuhl zu verlassen. Für geringe Höhenunterschiede bis 1,79 m (z. B. Eingangsstufen) ist auch ein Hublift als kompakte Alternative geeignet.


Kann ein Treppenlift im Mehrfamilienhaus wieder abgebaut werden?

Ja, Treppenlifte sind so konzipiert, dass sie rückstandslos zurückgebaut werden können, ohne die Treppe dauerhaft zu beschädigen. Bei Mietwohnungen kann der Vermieter den Rückbau nach Auszug als Bedingung für seine Zustimmung stellen. Lifta bietet dafür einen professionellen Rückbauservice an. Gebrauchte Geräte können unter Umständen im Rahmen eines Rückkaufs weiterverwertet werden.