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Der Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben in den eigenen vier Wänden verbindet viele Menschen. Mit der steigenden Nachfrage nach barrierefreien Wohnlösungen wird Barrierefreiheit auch in Mehrfamilienhäusern immer wichtiger. Moderne Treppenlifte schaffen hier schnell Abhilfe und ermöglichen allen Bewohnern mehr Mobilität, Sicherheit und Komfort. Wir informieren Sie über die baulichen und rechtlichen Voraussetzungen und geben Ihnen wertvolle Hinweise zu Kosten und Zuschüssen. So profitieren Sie sowohl als Mieter als auch als Eigentümer von den Vorzügen eines Treppenlifts im Mehrfamilienhaus.
Der Einbau eines Treppenlifts in einem Mehrfamilienhaus ist an besondere bauliche und rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Dabei sind insbesondere die Normen DIN 18065 (für Gebäudetreppen) und DIN 18040 (für barrierefreies Bauen) relevant. Zusätzlich sollten Sie einige weitere wichtige Faktoren berücksichtigen.
Mindestbreite der Treppe: Für den Einbau eines Treppenlifts muss die Treppe eine ausreichende Breite aufweisen. In den meisten Landesbauverordnungen gelten Mindestmaße von 80 cm Durchgangsbreite (nach Installation des Lifts). Bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten ist sogar eine Mindestbreite von 100 cm vorgeschrieben.
Einhaltung von Rettungswegen: Laut Baurecht und Brandschutz für Treppenlifte im Mehrfamilienhaus müssen Flucht- und Rettungswege auch nach dem Einbau jederzeit barrierefrei nutzbar bleiben. Es dürfen keine gefährlichen Engstellen entstehen, die im Notfall den Zugang für Feuerwehr und Rettungsdienste behindern.
Restlaufbreite: Der Treppenlift muss sich so einfügen lassen, dass bei Nichtgebrauch mindestens 60 cm Restlaufbreite bestehen.
Parkposition: Der Lift muss bei Nichtbenutzung in eine platzsparende Parkposition gebracht werden können. Elemente wie Plattform, Sitz oder Schiene sollten daher idealerweise klappbar sein.
Sicherheits- und Brandschutzauflagen: Der Lift muss gegen missbräuchliche Nutzung gesichert werden. Zudem müssen die Materialien feuerfest sein.
Sichere Montage: Der Lift darf tragende Bauteile nicht beeinträchtigen oder die Treppe beschädigen.
Abstimmung mit Behörden: Je nach Bundesland oder Gemeinde ist eine Abnahme bzw. Vorprüfung durch das Bauamt vorgeschrieben.
Beim Einbau eines Treppenlifts im Mehrfamilienhaus unterscheiden sich die rechtlichen Voraussetzungen – je nachdem, ob es sich um eine Mietwohnung oder eine Eigentumswohnung handelt.
Welche Vorschriften gelten für Mieter?
Wer zur Miete wohnt und einen Treppenlift im gemeinschaftlichen Treppenhaus installieren möchte, benötigt grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters. Ohne eine explizite schriftliche Erlaubnis darf keine bauliche Maßnahme am Gemeinschaftseigentum durchgeführt werden. Gemäß § 554a BGB dürfen Mieter jedoch grundsätzlich bauliche Veränderungen zur Schaffung von Barrierefreiheit verlangen, sofern hierfür ein berechtigtes Interesse besteht – etwa bei Pflegebedürftigkeit oder Mobilitätseinschränkung.
Der Vermieter darf die Zustimmung in der Regel nicht grundlos verweigern, kann sie aber an bestimmte Bedingungen knüpfen. Dazu zählt zum Beispiel die Auflage, dass der Rückbau nach Auszug auf eigene Kosten des Mieters erfolgt. Wichtig ist im Mietverhältnis außerdem, dass die Interessen der übrigen Bewohner im Mietshaus gewahrt bleiben und durch den Einbau des Lifts weder Fluchtwege noch der allgemeine Zugang übermäßig eingeschränkt werden.
Welche Vorschriften gelten für Wohnungseigentümer (WEG)?
Alle baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum müssen in der Regel zuvor von der Eigentümerversammlung beschlossen werden – dazu gehört auch der Einbau von Liften im Treppenhaus. Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Dezember 2020 haben Personen mit Mobilitätseinschränkungen Anspruch auf Maßnahmen zur Barrierefreiheit, sofern diese zumutbar sind. Unzumutbar wäre sie beispielsweise dann, wenn Fluchtwege dauerhaft beeinträchtigt oder übermäßige Kosten für alle Mieter entstehen würden.
Ob für gerade, kurvige oder besonders schmale Treppen im Mehrfamilienhaus: Wir bieten Ihnen verschiedene Sitzlift-Modelle, die individuell auf Ihre Wohnsituation zugeschnitten werden können. Jeder Lift überzeugt dabei durch innovative Technik, hohe Sicherheit und besonderen Komfort.
Persönlicher Service und bestmögliche Beratung liegen uns am Herzen. Auch für Ihre Region stehen kompetente Fachexperten von Lifta zur Verfügung.
Plattformlifte ermöglichen speziell Rollstuhlfahrern und Nutzern mit Gehhilfen das eigenständige und komfortable Überwinden von Treppen – sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Die Rollstuhllifte bieten mit ihrer großzügigen Plattform mehr Platz und bewegen sich wie ein klassischer Sitzlift entlang der Treppe. So meistern Sie ganze Etagen komfortabel und sicher, ohne jedoch auf einen Sitz umsteigen zu müssen.
Grundsätzlich trägt die antragstellende Person (Mieter oder Eigentümer) die Investitionskosten für den Treppenlift. Sind Sie Mieter, kann der Vermieter als Bedingung für seine Zustimmung fordern, dass Sie auch sämtliche Kosten für den Rückbau übernehmen. Bei Eigentümern regelt die Eigentümerversammlung (WEG) die Kostentragung: Je nach Beschluss beteiligen sich entweder alle anteilig (vor allem bei Nutzung durch mehrere Parteien) oder nur der Antragsteller selbst an den Treppenlift-Kosten. Die Kostenaufteilung sollte bestenfalls schriftlich festgehalten werden.
Bei unseren Treppenliften variieren die Preise je nach Ausführung und baulicher Situation im Mehrfamilienhaus. Wenn Sie einen Lift für eine gerade Treppe im Innenbereich benötigen, liegen die Preise zwischen 6.500 und 8.500 Euro. Ein Modell für kurvige oder mit Podest versehene Treppen kostet zwischen 10.000 und 17.000 Euro. Bei besonders aufwändigen Anlagen über mehrere Etagen ist auch ein höherer Betrag möglich.
Die Installation eines Treppenlifts im Mehrfamilienhaus muss nicht ausschließlich aus eigenen Mitteln finanziert werden. Vielmehr können Sie verschiedene Zuschüsse und Fördermittel nutzen. So zahlt die Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 Euro pro Person (maximal 16.000 Euro pro Haushalt) für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie einen Treppenlift.
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet zinsgünstige Kredite und Förderprogramme an, die speziell für den barrierefreien Umbau von Wohnungen und Häusern gedacht sind. Darüber hinaus gibt es in manchen Bundesländern und Kommunen zusätzliche Förderprogramme oder Unterstützung durch andere Kostenträger wie das Sozialamt. Die Treppenlift-Kosten sind außerdem oft steuerlich absetzbar. Gerne informieren wir Sie über die aktuellen Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Wenn es um barrierefreie Mobilität im Mehrfamilienhaus geht, sind Hublifte eine attraktive Alternative zum klassischen Sitzlift. Sie eignen sich besonders gut für geringe Höhenunterschiede von bis zu 1,79 m – etwa Eingangsstufen oder kleine Podeste. Somit bieten Hublifte eine barrierefreie Lösung, zum Beispiel direkt am Hauseingang. Der Lift bewegt sich dabei vertikal und kann unabhängig vom Treppenverlauf installiert werden.
Ja, grundsätzlich ist der Einbau eines Treppenlifts im Mehrfamilienhaus möglich. Es müssen jedoch bestimmte baurechtliche Vorgaben wie die Mindestbreite der Treppe oder Anforderungen zum Brandschutz eingehalten werden. Auch Flucht- und Rettungswege dürfen durch den Lift nicht eingeschränkt werden.
Für Mietwohnungen benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Bei Eigentumswohnungen ist ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erforderlich.
Meistens trägt die Person, die den Lift beantragt, die Kosten selbst. In einer Eigentümergemeinschaft kann jedoch auch eine anteilige Kostenverteilung durch die WEG beschlossen werden. Für Mieter kann der Vermieter verlangen, dass sowohl Einbau als auch späterer Rückbau übernommen werden.