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Treppenlifte und Pflegestufen: Voraussetzungen bei der Förderung

6 Min.

Im Alter noch möglichst lange im eigenen Zuhause leben – das ist der Wunsch vieler Menschen. Doch Treppen, die das tägliche Wohnumfeld zur Herausforderung machen, stehen diesem Wunsch häufig im Wege. Ein Treppenlift unterstützt Sie bei der Überwindung einer solchen Barriere und wird sogar in manchen Fällen durch die Pflegekasse als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gefördert. Um die entsprechenden Zuschüsse der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, ist das Vorliegen eines Pflegegrades Voraussetzung. Wir zeigen Ihnen, was es mit den verschiedenen Pflegegraden auf sich hat, wie Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse oder Krankenkasse stellen und wie Sie auch ohne Vorliegen eines Pflegegrades Zuschüsse zu den Kosten für einen Treppenlift erhalten.

Georg Schenk
Lifta Magazin Autor

Pflegegrade und Pflegestärkungsgesetz 2: Das Wichtigste auf einen Blick

Das Thema Pflegegrade, Pflegestufen und die damit zusammenhängenden Gesetze ist für Senioren sowie deren Angehörige meist anfangs etwas verwirrend. Wichtig zu wissen: Am 1. Januar 2017 trat der zweite Teil des Pflegestärkungsgesetzes 2 (PSG II) in Kraft – und damit einhergehend einige Neuerungen. Die größte Änderung war hierbei die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade. Die Einstufung in Pflegegrade bildet dabei die Grundlage für die entsprechenden Leistungen bzw. Pflegegelder der Pflegekassen. Auch die finanzielle Förderung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen wie der Einbau eines Treppenlifts ist durch die Einstufung in einen Pflegegrad möglich.

Auf Grundlage des PSG II unterstützt die Bundesregierung pflegebedürftige Personen, deren pflegende Angehörige sowie Pflegepersonal im täglichen Leben. Mit der Änderung im Jahr 2017 kamen viele Leistungen neu hinzu. Um diese den Pflegebedürftigen noch besser zugänglich zu machen, sind aus den drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geworden. Konkret bedeutet das für viele Versicherte verbesserte Leistungen der Pflegekasse.

Vorteile des Pflegestärkungsgesetzes 2

  • Ein neues Begutachtungssystem ordnet Pflegegrade besser zu
  • Mehr Leistungen der Pflegeversicherung
  • Mehr Menschen haben ein Anrecht auf Leistungen wie beispielsweise einen Zuschuss zu Treppenliften
  • Leistungen wurden an die aktuelle Preisentwicklung angepasst
  • Menschen mit Demenz erhalten gleichberechtigt Leistungen der Pflegeversicherung
  • Nicht nur die Pflegegrade wurden eingeführt. Die Definition der Pflegebedürftigkeit wurde komplett überarbeitet und das Begutachtungsverfahren dementsprechend angepasst.
Pflegegrade: Seniorin mit Pfleger im Park

Die fünf Pflegegrade im Überblick

Pflegegrad 1

Der Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit und kann von Menschen beantragt werden, bei denen die Pflegestufe 0 zuvor nicht genehmigt worden wäre. Für diesen Pflegegrad muss lediglich eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen. Menschen mit leichten Formen einer psychischen Erkrankung, geistiger Behinderung oder Demenz erhalten dadurch bereits Leistungen der Pflegeversicherung. 27 bis 60 Minuten täglicher Grundpflege werden mit Erhalt dieses Grads übernommen.

Pflegegrad 2

Der Pflegegrad 2 ist mit der vorherigen Pflegestufe 0 und 1 vergleichbar. Mit diesem Pflegegrad wird Betroffenen eine Pflege mit geringem Zeitaufwand zugesprochen. Dieser Pflegegrad entspricht einer eingeschränkten Alltagskompetenz und erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. 30 bis 127 Minuten Grundpflege pro Tag werden hier eingeplant.

Pflegegrad 3

Der Pflegegrad 3 entspricht der ehemaligen Pflegestufe 1, wenn Personen eine eingeschränkte Alltagskompetenz, meist Demenz, aufweisen. Er entspricht der Stufe 2, wenn keine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt. Diesen Pflegegrad erhalten alle, die eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit besitzen. Ihr Anspruch liegt bei 131 bis 278 Minuten Grundpflege am Tag.

Pflegegrad 4

Leistungen des Pflegegrades 4 beziehen Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit ein, weshalb hier die Notwendigkeit von bis zu 300 Minuten Grundpflege eingeplant sind.

Pflegegrad 5

Der höchste Grad ist der Pflegegrad 5. Für diesen liegt die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ vor. Der Pflegeaufwand ist außergewöhnlich hoch und der Pflegebedürftige ist auf eine 24-Stunden-Betreuung angewiesen. Mit dem Pflegegrad 5 verbunden sind 245 bis 279 Minuten tägliche Grundpflege.

Leistungen der Pflegegrade im Überblick

Pflegeleistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Geldleistung ambulant

316 €

545 €

728 €

901 €

Pflegesachleistung ambulant

689 €

1.298 €

1.612 €

1.995 €

Monatliche Leistungen bei teilstationärer und stationärer Pflege

Pflegeleistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Leistungsbetrag teilstationär

689 €

1.298 €

1.612 €

1.995 €

Leistungsbetrag stationär

125 €

770 €

1.262 €

1.775 €

2.005 €

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Bei Vorliegen eines Pflegegrads beträgt der Zuschuss der Pflegekasse für einen Treppenlift bis zu 4.000 Euro pro Einzelperson – unabhängig davon, in welchen Pflegegrad Sie eingeteilt sind. Wohnen im Alter mehrere Pflegebedürftige unter einem Dach, beispielsweise in einer Senioren-WG, gewährt die Pflegekasse sogar einen Zuschuss von bis zu 16.000 Euro. Dies kann sowohl für die Umsetzung einer größeren als auch von mehreren kleineren wohnumfeldverbessernden Maßnahmen genutzt werden. Je nach Wohnsituation kann so beispielsweise der Einbau eines Sitzlifts im Innen- und Außenbereich angedacht werden oder Sie entscheiden sich für eine Treppenlift-Alternative wie einen Hublift oder Plattformlift, wenn Sie oder eine der Wohnparteien auf einen Rollstuhl angewiesen sind.

Treppenlift-Finanzierung mit Lifta

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Treppenlift mit Pflegestufe bezuschussen: So stellen Sie den Antrag bei der Pflegeversicherung

Um eine Kostenübernahme bzw. einen finanziellen Zuschuss für Ihren Treppenlift zu beantragen, stellen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung einen formlosen Antrag auf Zuschuss zur Verbesserung des häuslichen Wohnumfelds. Haben Sie sich bereits bei einem Treppenlift-Anbieter beraten lassen, ist es hilfreich, wenn Sie die entsprechenden Kostenvoranschläge gleich mit einreichen.

Wichtig: Beachten Sie, dass Sie vor der Bewilligung von Leistungen einen Pflegegrad besitzen müssen – dies gilt auch für die Bezuschussung zu einem Treppenlift. Besitzen Sie noch keinen Pflegegrad, müssen Sie diesen zunächst beantragen. Senden Sie Ihrer Pflegekasse per Post oder E-Mail einen Antrag für die Feststellung des Pflegegrads zu. Ihre Pflegekasse arbeitet eng mit der Krankenkasse zusammen, sodass diese auch die Verwaltung Ihrer Anträge übernimmt.

Teilen Sie Ihr Anliegen einfach dem zuständigen Sachbearbeiter mit, er leitet alles entsprechend weiter. Lassen Sie sich zum Beantragen eines Pflegegrads bei Bedarf von Ihrer Krankenkasse beraten. In einer Geschäftsstelle ist ein persönliches Gespräch möglich. Auch telefonisch erhalten Sie hilfreiche Tipps von Experten oder Expertinnen. Informieren Sie Ihre Angehörigen über Ihr Vorhaben und involvieren Sie diese in den Prozess.

Seniorin unterhält sich mit Altenpflegerin

Tipp: Sollten Sie die Voraussetzungen für die Einteilung in einen Pflegerad nicht erfüllen, gibt es noch andere Möglichkeiten für einen Zuschuss für einen Treppenlift ohne Pflegerad. Neben der Berufsgenossenschaft, der Unfallversicherung oder der Haftpflichtversicherung, die in speziellen Fällen zuständig sind, gibt es auch eine unabhängige Förderung zum barrierefreien Wohnen durch Bund und Länder. Auch die KfW bietet verschiedene Möglichkeiten in Form von Zuschüssen oder Krediten. Die Möglichkeiten zur Bezuschussung eines Treppenlifts sind vielfältig und hängen von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei Lifta beraten wir Sie gerne zu allen Themen rund um Kosten, Finanzierung und mögliche Zuschüsse. Vereinbaren Sie einfach einen Termin zum telefonischen oder persönlichen Gespräch.

Fazit

Ein Treppenlift kann dazu beitragen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten, für mehr Selbstständigkeit zu sorgen und somit das Wohnumfeld zu verbessern. Voraussetzung für eine Bezuschussung für den Einbau eines Treppenlifts ist das Vorliegen einer der fünf Pflegegrade (ehemals Pflegestufen). Sowohl den Antrag zur Ermittlung des Pflegegrades als auch den Antrag auf finanziellen Zuschuss zum Kauf eines Treppenlifts stellen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung oder über Ihre Krankenkasse. Trifft in Ihrem Fall die Einteilung in einen Pflegegrad nicht zu, gibt es noch weitere Alternativen für eine Bezuschussung eines Treppenlifts, um die Kosten zu minimieren.

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