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Häusliche Pflege: Möglichkeiten, Leistungen & Unterstützung

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9 Min.
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Die meisten pflegebedürftigen Menschen möchten so lange wie möglich in ihrem vertrauten Zuhause leben. Häusliche Pflege macht genau das möglich: Sie verbindet Unterstützung im Alltag mit pflegerischer Versorgung und kann durch Angehörige, ambulante Pflegedienste oder gemeinsam organisiert werden.

Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick über Formen der häuslichen Pflege und informieren Sie über aktuelle Leistungsbeträge sowie praktische Schritte zur Organisation.

Elisa Holzmann
Elisa Holzmann
Lifta Magazin Autorin

Häusliche Pflege – das Wichtigste auf einen Blick

  • Häusliche Pflege findet im vertrauten Wohnumfeld statt und kann durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder als eine Kombination von beidem organisiert werden.
  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag oder Zuschüsse für Pflegehilfsmittel nutzen.
  • Für pflegende Angehörige gibt es verschiedene Entlastungsangebote, darunter Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegeberatung sowie Freistellungsmöglichkeiten im Beruf.
  • Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen können die Pflege zu Hause erleichtern. Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds gewährt die Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.
  • Eine gute Organisation ist entscheidend: Pflegegrad, passende Leistungen, Aufgabenverteilung und mögliche Vertretung sollten möglichst früh geklärt werden.

Was versteht man unter häuslicher Pflege?

Ein junger Mann füttert eine ältere Dame in ihrem Zuhause

Häusliche Pflege beschreibt die Versorgung, Betreuung und Unterstützung einer pflegebedürftigen Person im eigenen Zuhause. Ziel ist es, Betroffenen so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen, ohne in eine stationäre Pflegeeinrichtung umziehen zu müssen.

Typische Leistungen häuslicher Pflege umfassen:

  • Grundpflege: Unterstützung beim Waschen, Duschen oder Zähneputzen sowie beim Essen und Trinken.

  • Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Umlagern oder bei der Fortbewegung im Zuhause.
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen: Alltagsbegleitung, Orientierungshilfen und Unterstützung bei der Gestaltung des Tagesablaufs.
  • Haushaltsführung: Hilfe beim Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung sowie beim Waschen der Kleidung.

Übrigens: Davon zu unterscheiden ist die häusliche Krankenpflege. Sie wird ärztlich verordnet und von Fachkräften ausgeführt. Da es sich um eine Leistung der Krankenversicherung handelt, ist dafür kein Pflegegrad notwendig. Die häusliche Krankenpflege umfasst sogenannte Behandlungspflege wie das Wechseln von Verbänden oder die Verabreichung bestimmter Medikamente.

Eine ältere Frau sitzt auf einem Treppenlift, der sich am unteren Ende einer Treppe befindet

Mit Lifta zu Hause mobil bleiben

Eine gute häusliche Pflege umfasst nicht nur Unterstützung durch andere Menschen. Auch ein barrierearmes Wohnumfeld kann dazu
beitragen, dass Pflegebedürftige sich zu Hause weiterhin sicher und selbstständig fortbewegen können. Mit einem Lifta Treppenlift erreichen Sie alle Etagen problemlos und bleiben in den eigenen vier Wänden mobil.

Welche Formen der häuslichen Pflege gibt es?

Je nach gesundheitlichem Zustand, familiärer Situation und persönlicher Präferenz lässt sich die Pflege zu Hause auf unterschiedliche Weise organisieren.

Pflegeform

Wer übernimmt die Pflege?

Wann ist dieses Modell geeignet?

Finanzielle Hauptleistung

Pflege durch Angehörige

Familienmitglieder oder enge Freundinnen und Freunde

Wenn die Versorgung zuverlässig durch private Pflegepersonen sichergestellt werden kann

Pflegegeld

Ambulanter Pflegedienst

Professionelle Pflegefachkräfte

Wenn Angehörige die Pflege nicht (vollständig) übernehmen können oder professionelle Pflege benötigt wird

Pflegesachleistungen

Kombinationsleistung

Angehörige und ambulanter Pflegedienst gemeinsam

Wenn private Pflege und professionelle Unterstützung miteinander kombiniert werden sollen

Anteiliges Pflegegeld + anteilige Pflegesachleistungen

Welche Leistungen gibt es für die häusliche Pflege?

Die Pflegeversicherung unterstützt die häusliche Pflege mit verschiedenen Leistungen. Welche finanzielle Hilfe Pflegebedürftige erhalten, hängt vor allem vom Pflegegrad ab und davon, wer die Pflege übernimmt.

Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistung im Überblick

  • Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2, die ihre Pflege durch Angehörige oder Freundinnen und Freunde selbst organisieren. Die Pflegekasse überweist den Festbetrag monatlich direkt an die pflegebedürftige Person.
  • Pflegesachleistungen werden ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung ganz oder teilweise übernimmt. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen bis zum gesetzlichen Höchstbetrag direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Wer einen Teil der Pflege privat organisiert und zusätzlich einen Pflegedienst nutzt, kann beide Leistungen miteinander verbinden. Bei dieser Kombinationsleistung verringert sich das Pflegegeld entsprechend dem Anteil der ausgeschöpften Pflegesachleistungen.
  • Pflegegrad 1 bis 5: Wie viel Geld gibt es für die häusliche Pflege?

    Die Höhe von Pflegegeld und Pflegesachleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad. Für 2026 gelten folgende monatliche Beträge:

    Pflegegrad

    Pflegegeld (monatlich)

    Pflegesachleistungen (monatlich)

    Pflegegrad 1

    Kein Anspruch

    Kein Anspruch

    Pflegegrad 2

    347 €

    796 €

    Pflegegrad 3

    599 €

    1.497 €

    Pflegegrad 4

    800 €

    1.859 €

    Pflegegrad 5

    990 €

    2.299 €

    Bei Pflegegrad 1 besteht zwar noch kein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, Betroffene profitieren jedoch bereits von bis zu 131 Euro monatlichem Entlastungsbetrag sowie Zuschüssen für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen.

    Pflicht zur Pflegeberatung bei Bezug von Pflegegeld

    Wer Pflegegeld bezieht und die Pflege ausschließlich durch private Personen organisiert, muss gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI regelmäßig einen sogenannten Beratungseinsatz wahrnehmen. Dieser wird von einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle durchgeführt; die Kosten übernimmt die Pflegekasse.

    • Bei Pflegegrad 2 bis 5: verpflichtend einmal pro Halbjahr
    • Bei Pflegegrad 4 und 5: auf Wunsch vierteljährlich
    • Bei Pflegegrad 1 sowie beim Bezug von Pflegesachleistungen: freiwillige Beratung einmal pro Halbjahr möglich

    Der erste Beratungstermin findet verpflichtend im eigenen Zuhause statt. Weitere Termine können unter bestimmten Voraussetzungen auch per Videokonferenz erfolgen. Wird die verpflichtende Beratung nicht wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld zunächst kürzen und bei wiederholtem Versäumnis entziehen.

    Welche Entlastung und Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige?

    Pflegende Angehörige müssen die häusliche Pflege nicht allein stemmen: Das Gesetz sieht verschiedene Entlastungsangebote, finanzielle Entschädigungen und Freistellungsmöglichkeiten vor.

    Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

    Eine junge Krankenpflegerin stützt einen älteren Mann mit Gehhilfe

    Fällt eine private Pflegeperson vorübergehend aus, etwa wegen Krankheit, Urlaub oder einer notwendigen Auszeit, kann ab Pflegegrad 2 Verhinderungspflege genutzt werden. Die Ersatzpflege kann beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst, eine andere private Pflegeperson oder auch ein Angehöriger übernehmen. Seit Juli 2025 ist dafür keine sechsmonatige Vorpflegezeit mehr erforderlich.

    Die Kurzzeitpflege kommt infrage, wenn die Versorgung zu Hause vorübergehend nicht möglich oder nicht ausreichend sichergestellt ist. Pflegebedürftige werden dann zeitweise stationär in einer Pflegeeinrichtung versorgt.

    Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Dieser kann flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden.

    Entlastungsbetrag und weitere Unterstützungsangebote

    Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben unabhängig vom Pflegegrad Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Das Geld ist zweckgebunden und kann beispielsweise für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfen, eingesetzt werden. Pflegende Angehörige werden dadurch entlastet, weil einzelne Betreuungs- oder Haushaltsaufgaben zeitweise von anderen übernommen werden.

    Zusätzlich können je nach Situation Tages- und Nachtpflege, Pflegekurse oder individuelle Pflegeberatung den Pflegealltag erleichtern.

    Pflegende Angehörige: Wie lassen sich Beruf und Pflege vereinbaren?

    Für die Pflege von Angehörigen gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Sonderurlaub. Bei einer akut auftretenden Pflegesituation können Beschäftigte jedoch bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Versorgung zu organisieren. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für diesen Zeitraum Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzzahlung.

    Für eine längerfristige Pflege kommen außerdem Pflegezeit und Familienpflegezeit infrage. Sie ermöglichen – abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen und der Größe des Arbeitgebers – eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit.

    Häusliche Pflege Schritt für Schritt organisieren

    Ein strukturierter Ablauf hilft dabei, den Überblick zu behalten und von Anfang an alle zustehenden Hilfen für die häusliche Pflege zu nutzen:

    1. Pflegegrad beantragen: Informieren Sie die Pflegekasse über den Pflegebedarf und reichen Sie den Antrag auf Pflegeleistungen ein – am besten so früh wie möglich. Die Leistungen werden frühestens ab dem Monat der Antragstellung gewährt.
    2. Begutachtung durchführen lassen: Der Medizinische Dienst (MD) prüft den Pflegebedarf und den Grad der Selbstständigkeit. Auf dieser Grundlage wird der Pflegegrad festgelegt. Bei Privatversicherten übernimmt MEDICPROOF diese Schritte.
    3. Pflegeberatung nutzen: Eine Beratung hilft dabei, passende Leistungen und Unterstützungsangebote auszuwählen und offene Fragen zur Organisation der Pflege zu klären.
    4. Pflegemodell wählen: Entscheiden Sie gemeinsam, welche Aufgaben Angehörige übernehmen können und ob zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst eingebunden werden soll.
    5. Aufgaben und Vertretung einplanen: Verteilen Sie die Aufgaben innerhalb des familiären Netzwerks und klären Sie frühzeitig Vertretungslösungen für Notfälle und Auszeiten.
    6. Hilfsmittel und Wohnumfeld prüfen: Überlegen Sie, welche Hilfsmittel oder Anpassungen im Zuhause die Pflege erleichtern können, und beantragen Sie diese.

    Welche Hilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege?

    Hilfsmittel können Pflegebedürftige im Alltag unterstützen und Angehörige bei der Pflege entlasten. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt davon ab, wo im Alltag Unterstützung benötigt wird und welche Einschränkungen bestehen. Die Pflegeversicherung unterscheidet dabei im Wesentlichen zwei Kategorien:

    • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Produkte, die regelmäßig verbraucht werden, wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Schutzauflagen. Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse hierfür eine Pauschale von bis zu 42 Euro monatlich.
    • Technische Pflegehilfsmittel: Geräte und Gegenstände, die langfristig im Alltag unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Pflegebetten, Aufstehhilfen, Hausnotrufsysteme oder Toilettenstühle. Diese werden von der Pflegekasse meist leihweise zur Verfügung gestellt oder mit einem Eigenanteil bezuschusst.

    Auch digitale Lösungen können die Versorgung zu Hause erleichtern. Dazu zählen vor allem Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) wie Apps fürs Gedächtnistraining, zur Sturzprophylaxe oder zur Organisation der Pflege.

    Barrierefreies Wohnen erleichtert die Pflege zu Hause

    Nahaufnahme einer älteren Frau, die sich an Haltegriffen neben einem Waschbecken festhält

    Oft reichen schon kleine Veränderungen aus, um den Wohnraum barrierefrei zu gestalten. So zum Beispiel Haltegriffe im Badezimmer, ebenerdige Duschen, Rampen im Eingangsbereich oder breitere Durchgänge und schwellenlose Übergänge. Wenn Treppen im Haus zur Belastung oder zur Gefahr werden, ermöglicht ein Treppenlift, alle Stockwerke weiterhin selbstständig und sicher zu erreichen.

    Bei anerkanntem Pflegegrad kann die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds gewähren. Voraussetzung ist, dass die Anpassung die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert oder zu mehr Selbstständigkeit beiträgt. Weitere Infos dazu finden Sie in unserem Artikel rund um "Barrierefreies Wohnen".

    Häufige Fragen zur häuslichen Pflege

    Kann häusliche Pflege auch in der Wohnung von Angehörigen stattfinden?

    Ja. Häusliche Pflege muss nicht zwingend in der bisherigen Wohnung der pflegebedürftigen Person stattfinden. Sie kann auch im Haushalt von Angehörigen organisiert werden, wenn dort eine geeignete Versorgung möglich ist.

    Kann häusliche Pflege auch ohne Pflegegrad organisiert werden?

    Ja. Häusliche Pflege kann auch ohne anerkannten Pflegegrad privat organisiert werden. Finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung gibt es jedoch erst ab einem anerkannten Pflegegrad: Bestimmte Hilfen wie der Entlastungsbetrag oder Pflegehilfsmittel stehen bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung, Pflegegeld und Pflegesachleistungen erst ab Pflegegrad 2.

    Ist das Pflegegeld einkommensteuerpflichtig?

    Nein, das Pflegegeld ist für die pflegebedürftige Person als Leistung der Pflegeversicherung steuerfrei. Gibt sie das Pflegegeld an Angehörige oder andere nahestehende Pflegepersonen weiter, bleibt es unter den gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls einkommensteuerfrei.

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