Wohnraumanpassung für ein barrierearmes Zuhause
Eine Wohnraumanpassung hilft Menschen mit Mobilitätseinschränkungen dabei, sicherer und selbstständiger in ihrem Zuhause zu leben. Je nach Wohnsituation und Unterstützungsbedarf kommen dabei unterschiedliche Maßnahmen infrage – von Haltegriffen und rutschfesten Bodenbelägen über bodengleiche Duschen bis hin zu Treppenliften.
In unserem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten der Wohnraumanpassung es gibt, wann ein Zuschuss durch die Pflegekasse möglich ist und worauf Sie beim Antrag und der Planung achten sollten.
Das Wichtigste zur Wohnraumanpassung
auf einen Blick
Was ist eine Wohnraumanpassung und wann ist sie sinnvoll?
Unter dem Begriff „Wohnraumanpassung“ werden Maßnahmen zusammengefasst, die eine Wohnung oder ein Haus sicherer und barriereärmer machen. Ziel ist es je nach individueller Ausgangssituation, den Alltag zu erleichtern, die Pflege zuhause zu ermöglichen und die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Wohnraumanpassungen sind besonders dann sinnvoll, wenn im Alter das Risiko für Stürze steigt, das Treppensteigen schwerfällt oder angehörige Pflegende im Alltag überlastet sind.
Wohnraumanpassungen sind sinnvoll bei:
Mehr Selbstständigkeit dank Lifta
Wenn Stufen den Alltag erschweren, kann ein Rollstuhllift Ihnen oder Ihren Angehörigen helfen, Treppen wieder sicher zu nutzen – im Innen- und Außenbereich.
Welche Maßnahmen gehören zu einer Wohnraumanpassung?
Zu einer Wohnraumanpassung gehören verschiedene bauliche und technische Maßnahmen. Welche davon für Sie sinnvoll sind, hängt von den bestehenden Barrieren in Ihrem Zuhause und Ihrem Grad an Mobilitätseinschränkung ab.
Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:
- Einbau einer bodengleichen Dusche
- Einbau von Handläufen und Haltegriffen
- Anpassung der WC-Höhe
- Türschwellen entfernen und Türen verbreitern
- Rutschfeste Bodenbeläge verlegen
- Treppenlift oder Rampe installieren
- Absenkung von Hängeschränken in der Küche
- Absenkung von Briefkasten, Lichtschaltern, Fenstergriffen oder Türspion
Unser Tipp: Wichtig ist eine ganzheitliche Planung. Eine bodengleiche Dusche hilft wenig, wenn der Weg dorthin über lose Teppiche, schmale Türen oder dunkle Flure führt.
Mit welchen Kosten ist bei einer Wohnraumanpassung zu rechnen?
Die Kosten einer Wohnraumanpassung hängen stark davon ab, welche Barrieren beseitigt werden sollen und wie aufwendig der Umbau ist. Kleine Maßnahmen wie Haltegriffe oder eine bessere Beleuchtung sind meist deutlich günstiger als ein Badumbau oder eine Türverbreiterung.
Folgende Preisrahmen dienen Ihnen als grobe Orientierung:
Maßnahme |
Möglicher Kostenrahmen |
|---|---|
Haltegriffe, Duschsitz, bessere Beleuchtung |
ca. 100 bis 1.000 Euro |
rutschhemmende Bodenbeläge oder Schwellenentfernung |
ca. 500 bis 3.000 Euro |
bodengleiche Dusche oder Teilumbau im Bad |
ca. 3.000 bis 8.000 Euro |
barrierearmer Badumbau mit mehreren Maßnahmen |
ca. 8.000 bis 25.000 Euro |
Treppenlift |
ca. 5.500 bis 17.000 Euro |
Rollstuhllift |
ca. 11.000 bis 21.000 Euro |
Wohnraumanpassungen nach Pflegegrad
Welche Umbaumaßnahmen in Ihrem Zuhause zielführend sind, hängt von Ihrer persönlichen Mobilität und der individuellen Wohnsituation ab. Häufig gilt: Je stärker die Einschränkungen im Alltag sind und je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher werden die notwendigen Maßnahmen.
Beispiele für eine Wohnraumanpassung
bei Pflegegrad 1
- Haltegriffe im Bad für mehr Stabilität
- rutschhemmende Bodenbeläge zur Minimierung der Sturzgefahr
- bessere Beleuchtung im Flur für die Orientierung
- Entfernung von Türschwellen für mehr Sicherheit mit Gehstock, Rollator oder bei unsicherem Gang
- Duschsitz zur Erleichterung der Körperpflege
Beispiele für eine Wohnraumanpassung
bei Pflegegrad 2
- bodengleiche Dusche für sicheres Ein-/Aussteigen
- Rampe am Hauseingang
- Treppenlift oder Rollstuhllift bei Problemen beim Treppensteigen
- erhöhte Toilette für leichteres Hinsetzen und Aufstehen
- gut erreichbare Lichtschalter und Türgriffe
Beispiele für eine Wohnraumanpassung
bei Pflegegrad 3 oder mehr
- unterfahrbares Waschbecken
- Tür- und Durchgangsverbreiterungen für Rollstuhlzugang
- Deckenlift für sichere Umlagerung bei stärkerer Pflegebedürftigkeit
- Verlagerung des Schlafzimmers ins Erdgeschoss
Zuschuss zur Wohnraumanpassung durch die Pflegekasse
Die Pflegekasse bezuschusst Maßnahmen zur Wohnraumanpassung unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person. Leben mehrere Personen mit Pflegegrad gemeinsam in einer Wohnung, können bis zu vier Personen den Zuschuss beantragen und maximal 16.720 Euro erhalten.
Den Antrag auf Wohnraumanpassung stellen Sie bei der Pflegekasse, die Ihrer Krankenkasse angegliedert ist. So gehen Sie dabei vor:
- Kostenvoranschlag einholen: Lassen Sie alle geplanten Arbeiten möglichst genau in konkreten Kostenvoranschlägen beschreiben.
- Antrag einreichen: Senden Sie den ausgefüllten Antrag mit der Begründung, wieso die Maßnahmen notwendig sind, an die Pflegekasse. Entsprechende Formulare finden Sie online. Ein formloses Schreiben genügt aber auch.
- Bewilligung abwarten: Unterschreiben Sie Verträge mit Handwerkern oder Anbietern erst nach der Bewilligung Ihres Zuschuss-Antrags.
- Rechnungen aufbewahren: Nach Abschluss aller Arbeiten reichen Sie sämtliche Rechnungen und Zahlungsnachweise bei der Pflegekasse ein. Der Zuschuss wird anschließend auf Ihr Konto überwiesen.
Krankenkassen-Zuschuss für Ihren Treppenlift
Ob Treppenlift, Rollstuhllift oder Hauslift – unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss für den Einbau.
Gerne unterstützen wir Sie bei allen Schritten der Beantragung.
Weitere Zuschuss-Möglichkeiten im Überblick
Was müssen Mieterinnen und Mieter bei einer Wohnraumanpassung beachten?
Wenn Sie zur Miete wohnen, sollten Sie bauliche Veränderungen grundsätzlich nie ohne Zustimmung der Vermieterin bzw. des Vermieters durchführen. Nach § 554 BGB können Mieterinnen und Mieter jedoch grundsätzlich verlangen, dass bauliche Veränderungen erlaubt werden, wenn diese zur Barrierereduzierung für Menschen mit Behinderungen dienen. Der Anspruch besteht aber nicht, wenn die Veränderungen für die vermietende Partei als unzumutbar gelten.
Beachten Sie bei einer Mietwohnung folgende drei Punkte:
- Holen Sie die Zustimmung Ihrer Vermieterin bzw. Ihres Vermieters schriftlich ein.
- Klären Sie zusätzlich, wer die Kosten für die Maßnahmen übernimmt und ob beim Auszug ein Rückbau erforderlich ist.
- Stimmen Sie Eingriffe in Gemeinschaftsflächen, wie im Treppenhaus oder am Hauseingang, besonders sorgfältig ab.
Tipp: Bei Unsicherheiten kann auch eine rechtliche Beratung helfen.
Häufige Fragen zur Wohnraumanpassung
Bei der Planung einer Wohnraumanpassung helfen Ihnen Pflege- und Wohnberatungsstellen sowie spezialisierte Fachbetriebe. Dabei werden bei einer Beratung direkt vor Ort die konkreten Barrieren sofort sichtbar, wie etwa enge Türen, rutschige Böden, fehlende Haltemöglichkeiten oder schwer zugängliche Wohnbereiche. Eine gute Beratung prüft dabei Barrieren in Ihrem gesamten Alltag – vom Hauseingang über Bad und Schlafzimmer bis zur Treppe.
Sie können mehrere Maßnahmen gemeinsam in Auftrag geben und dafür einen Zuschuss beantragen – vorausgesetzt, sie verbessern das Wohnumfeld und die Pflege oder erleichtern die Selbstständigkeit zuhause. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein umfangreicher Badumbau mit Haltegriffen, bodengleicher Dusche und rutschfestem Boden geplant wird. Auch Türverbreiterungen und der Einbau eines Treppenlifts können Teil eines gemeinsamen Antrags sein, wenn sie denselben Bedarf betreffen. Wichtig ist, die Maßnahmen im Antrag nachvollziehbar zu begründen und Kostenvoranschläge beizulegen. Beachten Sie jedoch, dass die Pflegekasse maximal 4.180 Euro Zuschuss pro pflegebedürftiger Person gewährt.
Nein, eine Wohnraumanpassung bedeutet nicht sofort einen großen Umbau. Viele wirksame Maßnahmen sind einfach und schnell umsetzbar. Hierzu zählen Haltegriffe im Bad, eine bessere Beleuchtung, rutschhemmende Matten oder das Entfernen von Stolperfallen. Größere Umbauten wie eine bodengleiche Dusche, eine Rampe oder ein Lift werden meist dann wichtig, wenn die Mobilität, Pflege oder Sicherheit im Alltag deutlich eingeschränkt sind.
Ein Rollstuhllift oder Treppenlift wird von der Pflegekasse als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschusst, wenn er notwendig ist, um die häusliche Pflege zu ermöglichen, pflegende Angehörige zu entlasten und/oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu verbessern. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Treppen nicht mehr sicher nutzen können und dadurch wichtige Wohnbereiche wie das Bad oder Schlafzimmer in oberen Stockwerken nicht mehr erreichbar sind.
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