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Wohnraum­anpassung für ein barrierearmes Zuhause

7 Min.

Eine Wohnraumanpassung hilft Menschen mit Mobilitätseinschränkungen dabei, sicherer und selbstständiger in ihrem Zuhause zu leben. Je nach Wohnsituation und Unterstützungsbedarf kommen dabei unterschiedliche Maßnahmen infrage – von Haltegriffen und rutschfesten Bodenbelägen über bodengleiche Duschen bis hin zu Treppenliften.

In unserem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten der Wohnraumanpassung es gibt, wann ein Zuschuss durch die Pflegekasse möglich ist und worauf Sie beim Antrag und der Planung achten sollten.

Bettina Gruber
Lifta Magazin Autorin

Das Wichtigste zur Wohnraumanpassung
auf einen Blick

  • Mit wohnumfeldverbessernden Maßnahmen machen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus barriereärmer und passen Ihr Zuhause besser an Ihre Mobilitätseinschränkungen an.
  • Wichtige Maßnahmen zur Wohnraumanpassung sind barrierefreie Duschen, Haltegriffe, Verbreiterungen von Türen, rutschfeste Böden, Rampen oder Rollstuhllifte.
  • Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person.
  • Stellen Sie den Antrag auf Bezuschussung für Wohnraumanpassungen, bevor Sie Handwerker beauftragen oder mit dem Umbau beginnen. Eine nachträgliche Kostenübernahme ist meist nicht möglich.
  • Eine fachliche Beratung durch Pflegestützpunkte oder Wohnberatungsstellen hilft Ihnen dabei, passende Maßnahmen für Ihre Situation zu finden und zu planen.
  • Was ist eine Wohnraumanpassung und wann ist sie sinnvoll?

    Unter dem Begriff „Wohnraumanpassung“ werden Maßnahmen zusammengefasst, die eine Wohnung oder ein Haus sicherer und barriereärmer machen. Ziel ist es je nach individueller Ausgangssituation, den Alltag zu erleichtern, die Pflege zuhause zu ermöglichen und die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Wohnraumanpassungen sind besonders dann sinnvoll, wenn im Alter das Risiko für Stürze steigt, das Treppensteigen schwerfällt oder angehörige Pflegende im Alltag überlastet sind.

    Rollator vor einem Pflegebett in einem hellen Schlafzimmer

    Wohnraumanpassungen sind sinnvoll bei:

  • vorhandenem Pflegegrad oder steigendem Unterstützungsbedarf
  • Nutzung von Rollator oder Rollstuhl
  • Einschränkungen bei alltäglichen Dingen wie Duschen, Aufstehen oder Treppensteigen
  • Rückkehr nach einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt
  • Wunsch, möglichst lange zuhause wohnen zu bleiben
  • Mehr Selbstständigkeit dank Lifta

    Wenn Stufen den Alltag erschweren, kann ein Rollstuhllift Ihnen oder Ihren Angehörigen helfen, Treppen wieder sicher zu nutzen – im Innen- und Außenbereich.

    Welche Maßnahmen gehören zu einer Wohnraumanpassung?

    Zu einer Wohnraumanpassung gehören verschiedene bauliche und technische Maßnahmen. Welche davon für Sie sinnvoll sind, hängt von den bestehenden Barrieren in Ihrem Zuhause und Ihrem Grad an Mobilitätseinschränkung ab.

    Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

    • Einbau einer bodengleichen Dusche
    • Einbau von Handläufen und Haltegriffen
    • Anpassung der WC-Höhe
    • Türschwellen entfernen und Türen verbreitern
    • Rutschfeste Bodenbeläge verlegen
    • Treppenlift oder Rampe installieren
    • Absenkung von Hängeschränken in der Küche
    • Absenkung von Briefkasten, Lichtschaltern, Fenstergriffen oder Türspion

    Unser Tipp: Wichtig ist eine ganzheitliche Planung. Eine bodengleiche Dusche hilft wenig, wenn der Weg dorthin über lose Teppiche, schmale Türen oder dunkle Flure führt.

    Mit welchen Kosten ist bei einer Wohnraumanpassung zu rechnen?

    Die Kosten einer Wohnraumanpassung hängen stark davon ab, welche Barrieren beseitigt werden sollen und wie aufwendig der Umbau ist. Kleine Maßnahmen wie Haltegriffe oder eine bessere Beleuchtung sind meist deutlich günstiger als ein Badumbau oder eine Türverbreiterung.
    Folgende Preisrahmen dienen Ihnen als grobe Orientierung:

    Maßnahme

    Möglicher Kostenrahmen

    Haltegriffe, Duschsitz, bessere Beleuchtung

    ca. 100 bis 1.000 Euro

    rutschhemmende Bodenbeläge oder Schwellenentfernung

    ca. 500 bis 3.000 Euro

    bodengleiche Dusche oder Teilumbau im Bad

    ca. 3.000 bis 8.000 Euro

    barrierearmer Badumbau mit mehreren Maßnahmen

    ca. 8.000 bis 25.000 Euro

    Treppenlift

    ca. 5.500 bis 17.000 Euro

    Rollstuhllift

    ca. 11.000 bis 21.000 Euro

    Wohnrauman­passungen nach Pflegegrad

    Welche Umbaumaßnahmen in Ihrem Zuhause zielführend sind, hängt von Ihrer persönlichen Mobilität und der individuellen Wohnsituation ab. Häufig gilt: Je stärker die Einschränkungen im Alltag sind und je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher werden die notwendigen Maßnahmen.

    Beispiele für eine Wohnraumanpassung
    bei Pflegegrad 1

    Barrierefreie Badewanne mit Haltegriffen und Duschsitz
    • Haltegriffe im Bad für mehr Stabilität
    • rutschhemmende Bodenbeläge zur Minimierung der Sturzgefahr
    • bessere Beleuchtung im Flur für die Orientierung
    • Entfernung von Türschwellen für mehr Sicherheit mit Gehstock, Rollator oder bei unsicherem Gang
    • Duschsitz zur Erleichterung der Körperpflege

    Beispiele für eine Wohnraumanpassung
    bei Pflegegrad 2

    Hauseingang mit Rollstuhlrampe und Handläufen
    • bodengleiche Dusche für sicheres Ein-/Aussteigen
    • Rampe am Hauseingang
    • Treppenlift oder Rollstuhllift bei Problemen beim Treppensteigen
    • erhöhte Toilette für leichteres Hinsetzen und Aufstehen
    • gut erreichbare Lichtschalter und Türgriffe

    Beispiele für eine Wohnraumanpassung
    bei Pflegegrad 3 oder mehr

    Bett ohne Matratze und Umzugskartons in einem Schlazimmer
    • unterfahrbares Waschbecken
    • Tür- und Durchgangsverbreiterungen für Rollstuhlzugang
    • Deckenlift für sichere Umlagerung bei stärkerer Pflegebedürftigkeit
    • Verlagerung des Schlafzimmers ins Erdgeschoss

    Zuschuss zur Wohnraumanpassung durch die Pflegekasse

    Die Pflegekasse bezuschusst Maßnahmen zur Wohnraumanpassung unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person. Leben mehrere Personen mit Pflegegrad gemeinsam in einer Wohnung, können bis zu vier Personen den Zuschuss beantragen und maximal 16.720 Euro erhalten.

    Den Antrag auf Wohnraumanpassung stellen Sie bei der Pflegekasse, die Ihrer Krankenkasse angegliedert ist. So gehen Sie dabei vor:

    1. Kostenvoranschlag einholen: Lassen Sie alle geplanten Arbeiten möglichst genau in konkreten Kostenvoranschlägen beschreiben.
    2. Antrag einreichen: Senden Sie den ausgefüllten Antrag mit der Begründung, wieso die Maßnahmen notwendig sind, an die Pflegekasse. Entsprechende Formulare finden Sie online. Ein formloses Schreiben genügt aber auch.
    3. Bewilligung abwarten: Unterschreiben Sie Verträge mit Handwerkern oder Anbietern erst nach der Bewilligung Ihres Zuschuss-Antrags.
    4. Rechnungen aufbewahren: Nach Abschluss aller Arbeiten reichen Sie sämtliche Rechnungen und Zahlungsnachweise bei der Pflegekasse ein. Der Zuschuss wird anschließend auf Ihr Konto überwiesen.

    Krankenkassen-Zuschuss für Ihren Treppenlift

    Ob Treppenlift, Rollstuhllift oder Hauslift – unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss für den Einbau.
    Gerne unterstützen wir Sie bei allen Schritten der Beantragung.

    Weitere Zuschuss-Möglichkeiten im Überblick

  • KfW-Zuschüsse und Kredite: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert barrierereduzierende Maßnahmen mit Zuschüssen und Förderkrediten.
  • Regionale Förderprogramme: Manche Bundesländer, Städte oder Kommunen unterstützen Maßnahmen zur Wohnraumanpassung durch spezielle Förderprogramme. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Wohnort.
  • Steuerliche Entlastung: Handwerkerleistungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen.
  • Was müssen Mieterinnen und Mieter bei einer Wohnraumanpassung beachten?

    Wenn Sie zur Miete wohnen, sollten Sie bauliche Veränderungen grundsätzlich nie ohne Zustimmung der Vermieterin bzw. des Vermieters durchführen. Nach § 554 BGB können Mieterinnen und Mieter jedoch grundsätzlich verlangen, dass bauliche Veränderungen erlaubt werden, wenn diese zur Barrierereduzierung für Menschen mit Behinderungen dienen. Der Anspruch besteht aber nicht, wenn die Veränderungen für die vermietende Partei als unzumutbar gelten.

    Beachten Sie bei einer Mietwohnung folgende drei Punkte:

    • Holen Sie die Zustimmung Ihrer Vermieterin bzw. Ihres Vermieters schriftlich ein.
    • Klären Sie zusätzlich, wer die Kosten für die Maßnahmen übernimmt und ob beim Auszug ein Rückbau erforderlich ist.
    • Stimmen Sie Eingriffe in Gemeinschaftsflächen, wie im Treppenhaus oder am Hauseingang, besonders sorgfältig ab.

    Tipp: Bei Unsicherheiten kann auch eine rechtliche Beratung helfen.

    Häufige Fragen zur Wohnraum­anpassung

    Wer hilft bei der Planung einer Wohnraumanpassung?

    Bei der Planung einer Wohnraumanpassung helfen Ihnen Pflege- und Wohnberatungsstellen sowie spezialisierte Fachbetriebe. Dabei werden bei einer Beratung direkt vor Ort die konkreten Barrieren sofort sichtbar, wie etwa enge Türen, rutschige Böden, fehlende Haltemöglichkeiten oder schwer zugängliche Wohnbereiche. Eine gute Beratung prüft dabei Barrieren in Ihrem gesamten Alltag – vom Hauseingang über Bad und Schlafzimmer bis zur Treppe.

    Kann ich einen Zuschuss für mehrere Maßnahmen gleichzeitig beantragen?

    Sie können mehrere Maßnahmen gemeinsam in Auftrag geben und dafür einen Zuschuss beantragen – vorausgesetzt, sie verbessern das Wohnumfeld und die Pflege oder erleichtern die Selbstständigkeit zuhause. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein umfangreicher Badumbau mit Haltegriffen, bodengleicher Dusche und rutschfestem Boden geplant wird. Auch Türverbreiterungen und der Einbau eines Treppenlifts können Teil eines gemeinsamen Antrags sein, wenn sie denselben Bedarf betreffen. Wichtig ist, die Maßnahmen im Antrag nachvollziehbar zu begründen und Kostenvoranschläge beizulegen. Beachten Sie jedoch, dass die Pflegekasse maximal 4.180 Euro Zuschuss pro pflegebedürftiger Person gewährt.

    Muss eine Wohnraumanpassung immer ein großer Umbau sein?

    Nein, eine Wohnraumanpassung bedeutet nicht sofort einen großen Umbau. Viele wirksame Maßnahmen sind einfach und schnell umsetzbar. Hierzu zählen Haltegriffe im Bad, eine bessere Beleuchtung, rutschhemmende Matten oder das Entfernen von Stolperfallen. Größere Umbauten wie eine bodengleiche Dusche, eine Rampe oder ein Lift werden meist dann wichtig, wenn die Mobilität, Pflege oder Sicherheit im Alltag deutlich eingeschränkt sind.

    Wird ein Rollstuhllift oder Treppenlift als Wohnraumanpassung von der Pflegekasse gefördert?

    Ein Rollstuhllift oder Treppenlift wird von der Pflegekasse als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschusst, wenn er notwendig ist, um die häusliche Pflege zu ermöglichen, pflegende Angehörige zu entlasten und/oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu verbessern. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Treppen nicht mehr sicher nutzen können und dadurch wichtige Wohnbereiche wie das Bad oder Schlafzimmer in oberen Stockwerken nicht mehr erreichbar sind.

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