Lifta Magazin /Aktiv bleiben /Barrierefreiheit im Mehrfamilienhaus: Interview mit Architekt George Lichtenfeld

Barrierefreiheit im Mehrfamilienhaus: Interview mit Architekt George Lichtenfeld

3 Min.

In Mehrfamilienhäusern ist Barrierefreiheit besonders wichtig, denn hier leben Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen zusammen. Bei der barrierefreien Gestaltung von Wohnräumen müssen vor allem bestimmte gesetzliche Vorgaben und bauliche Mindestanforderungen beachtet werden. Wir haben dazu mit Architekt George Lichtenfeld gesprochen, der seit 2012 in der Branche tätig ist und sich 2020 mit dem Fokus auf Hochbau im Geschosswohnungs- und Hallenbau selbstständig gemacht hat. Im Interview gibt er Hinweise zu rechtlichen Regelungen und erklärt, welche baulichen Standards bei barrierefreien Mehrfamilienhäusern unbedingt eingehalten werden müssen. Erfahren Sie jetzt mehr!

George Lichtenfeld
Architekt

Barrierefreies Bauen im Mehrfamilienhaus – was Sie laut unserem Experten beachten sollten

  • Wichtigste Norm: Die DIN 18040-2 definiert die Anforderungen an barrierefreies Bauen in Wohnungen bzw. Mehrfamilienhäusern.
  • Bauliche Mindestanforderungen: Treppen und Flure sollten mindestens 120 cm breit sein. Für Bewegungsflächen gilt eine Mindestbreite von 120 x 120 cm; in Treppenhäusern und rollstuhlgerechten Wohnungen sogar 150 x 150 cm.
  • Aufzugspflicht: Gebäude mit einer Höhe von mehr als 13 Metern müssen über Aufzüge verfügen.

Barrierefreie Mehrfamilienhäuser: alle Fragen & Antworten aus dem Interview

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind bei der Gestaltung barrierefreier Mehrfamilienhäuser besonders zu beachten?

"Bei barrierefreien Mehrfamilienhäusern spielen vor allem zwei Gesetze eine zentrale Rolle: Zum einen wäre da das Behindertengleichstellungsgesetz, das darauf abzielt, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern. Bedeutet also: Alle Menschen sollen unabhängig von körperlichen Einschränkungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Zum anderen tritt im Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, das europaweit einheitliche Regeln für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen festlegt. Zusätzlich sind natürlich auch die jeweiligen Landesbauordnungen zu beachten, die je nach Bundesland unterschiedliche Vorschriften für barrierefreies Bauen beinhalten."

Welche baulichen Maßnahmen erachten Sie als notwendig, um die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit in Mehrfamilienhäusern zu erfüllen?

"Es gibt bestimmte bauliche Mindeststandards, die bei barrierefreien Häusern unbedingt eingehalten werden müssen. So sollten Treppen idealerweise geradläufig sein und bestimmte Maße bei der Durchgangsbreite und Höhe erfüllen. Gegebenenfalls sollten Treppen sogar mit Zwischenpodesten ausgestattet werden. Die lichte Breite der Treppen muss mindestens 120 cm betragen. Das Gleiche gilt auch für Flure. Im Innenbereich sind Bewegungsflächen von mindestens 120 x 120 cm vorgeschrieben. Im Treppenhaus und in rollstuhlgerechten Wohnungen liegt die Mindestbreite sogar bei 150 x 150 cm."

Welche Zertifizierungen und Normen spielen eine Rolle bei der Umsetzung von Barrierefreiheit in Mehrfamilienhäusern?

"Die wichtigste Norm in diesem Bereich ist die DIN 18040-2, die speziell für barrierefreies Bauen in Wohnungen gilt. Sie dient nicht nur als Orientierungshilfe, sondern legt vielmehr die Anforderungen für barrierefreie Wohnungen und Gemeinschaftsflächen fest, damit diese allen Nutzerinnen und Nutzern gerecht werden."

Welche Erfahrungen aus der Praxis können Sie hinsichtlich der Umsetzung gesetzlicher Barrierefreiheitsstandards im Mehrfamilienhaus teilen?

"Es ist glaube ich kein Geheimnis, dass wir in den letzten Jahren einen deutlichen Wandel in der Gesellschaft erlebt haben, was das Bewusstsein für Barrierefreiheit angeht. Es hat ein Umdenken stattgefunden – und das spiegelt sich auch in den Bauprojekten wider. Heutzutage ist die Barrierefreiheit bei der Planung und dem Bau von Gebäuden jeglicher Art nicht mehr wegzudenken und vielmehr eine Selbstverständlichkeit. Und natürlich muss auch beim barrierefreien Bau der Nachhaltigkeits-Aspekt berücksichtigt werden."

Welche technischen Hilfsmittel wie Treppenlifte oder Hauslifte integrieren Sie, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden?

"Bei Neubauten von Wohngebäuden ist es immer sinnvoll, Liftsysteme wie Senkrechtaufzüge von Anfang an bei der Planung mitzudenken. Gebäude, die höher als 13 Meter sind, müssen sogar unbedingt mit einem Aufzug ausgestattet sein. In Nordrhein-Westfalen trifft das sogar bereits auf Mehrfamilienhäuser mit mehr als drei oberirdischen Geschossen zu. Bei Umbauten kommen stattdessen eher Treppenlifte zum Einsatz. Diese bieten eine flexible und günstige Alternative, um allen Bewohnerinnen und Bewohnern nachträglich den barrierefreien Zugang zu allen Bereichen zu ermöglichen."

Unterstützung für zuhause

Barrierefreiheit in Wohnungen und Häusern beginnt bereits bei der Treppe. Mit unseren Treppenliften überwinden Sie jede Stufe mühelos und bleiben mobil – unabhängig von Alter oder körperlichen Einschränkungen. Entdecken Sie unsere Modelle und finden Sie die passende Lösung für sowohl gerade als auch kurvige Treppen.

Anregungen, Fragen, Kritik?
Hinterlassen Sie uns doch einen Kommentar

Ihr Kommentar wurde abgeschickt!

Nach einer kurzen Überprüfung durch unser Redaktionsteam wird dieser dann freigeschaltet.

* Pflichtfeld
"Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachname ein.

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz

Kommentare unserer Leser