Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Ob beim Arztbesuch, der täglichen Bahnfahrt oder in der eigenen Wohnung – Barrierefreiheit ist eine wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Doch längst nicht überall sind Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität gleichberechtigt unterwegs. Genau hier setzt das Behindertengleichstellungsgesetz an: Es verpflichtet den Staat, Barrieren abzubauen und allen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Jeder Mensch soll unabhängig von einer Behinderung die gleichen Chancen und Möglichkeiten im Alltag haben – ohne auf Hilfe angewiesen zu sein oder sich ausgeschlossen zu fühlen.
Was genau hinter dem Gesetz steckt und was es für Ihren Alltag bedeutet, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Was ist das Behindertengleichstellungsgesetz?
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist ein deutsches Bundesgesetz und gilt seit dem 1. Mai 2002. Es sorgt vor allem dafür, dass Menschen mit Behinderungen im Alltag nicht benachteiligt werden und gleichermaßen am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Ganz besonders fördert das Gesetz die Barrierefreiheit, also den Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln sowie zu Informationen und digitalen Angeboten, etwa Webseiten oder Behördenformularen. Das Gesetz gilt in erster Linie für öffentliche Stellen des Bundes, also für Ministerien, Behörden, Gerichte und öffentliche Unternehmen in Bundeshand.
Private Unternehmen oder Behörden auf Landes- und Kommunalebene sind nicht direkt durch das BGG gebunden. Allerdings gibt es in den einzelnen Bundesländern eigene Gesetze mit ähnlichen Regelungen zur Barrierefreiheit und Gleichstellung. Für den privaten Wohnraum gelten keine unmittelbaren Pflichten oder Verordnungen durch das BGG.
BGG: die wichtigsten Regeln im Überblick
Das BGG soll Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung schützen und Ihnen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben geben. Dabei gelten folgende Regelungen:
- Barrierefreiheit von Gebäuden und Verkehrsmitteln: Öffentliche Gebäude, Wege, Plätze und Verkehrsmittel müssen so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis zugänglich und nutzbar sind – beispielsweise durch Rampen oder Aufzüge. Zudem müssen Busse, Bahnen und Haltestellen stufenfrei erreichbar sein. Akustische und visuelle Ansagen stellen sicher, dass sich alle Fahrgäste orientieren können.
- Barrierefreie Kommunikation: Behörden und öffentliche Stellen sind laut BGG dazu verpflichtet, Informationen und Formulare so bereitzustellen, dass sie auch für Menschen mit Beeinträchtigungen gut verständlich sind. Das umfasst unter anderem den Einsatz von Leichter Sprache und Gebärdensprache.
- Diskriminierungsverbot: Das Gesetz verbietet explizit die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung bei allen öffentlichen Stellen. Das heißt: Niemand darf wegen einer Behinderung nachteilig behandelt werden, sei es bei der Arbeit oder bei der Nutzung öffentlicher Angebote.
- Digitale Barrierefreiheit: Öffentliche Internetseiten und Anwendungen müssen immer barrierefrei gestaltet werden, damit Menschen mit Behinderungen die Angebote problemlos nutzen können. Das BGG definiert verbindliche Standards für barrierefreie Webseiten und mobile Anwendungen, zum Beispiel gut sichtbare Schriften und Kontraste, Bildbeschreibungen und Vorlesefunktionen.
Was das Gesetz im Alltag bewirkt
Das BGG verbessert die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung deutlich – und bringt auch viele Vorteile für Senioren. Einige Verbesserungen, die durch das Gesetz angestoßen wurden, sind längst Teil unseres Alltags. Dazu gehören zum Beispiel:
- Rampen, ebenerdige Eingänge und Aufzüge in öffentlichen Gebäuden (z. B. Museen, Supermärkte, Arztpraxen und Wahlräume)
- Akustische und visuelle Anzeigen in Bussen und Bahnen
- Rollstuhlgerechte Toiletten in öffentlichen Einrichtungen
- Barrierefreie Internetseiten mit Vorlesefunktion und gut lesbarer Schrift
- Leichte Sprache bei Behördenformularen und Infomaterialien
- Videos in Gebärdensprache auf Webseiten von Ministerien und öffentlichen Stellen
Barrieren zuhause abbauen – ganz im Sinne des BGG
Obwohl das Behindertengleichstellungsgesetz hauptsächlich für öffentliche Stellen gilt, unterstützt es indirekt auch die Barrierefreiheit im privaten Bereich. Hier schafft das BGG die Grundlage und das Bewusstsein für den Abbau von Barrieren. So gibt es dadurch zum Beispiel Fördermöglichkeiten für den barrierefreien Umbau von Wohnräumen oder die Installation von Hilfsmitteln wie Haus- und Treppenliften.
Außerdem ist im Mietrecht durch § 554 BGB geregelt, dass Mieterinnen und Mieter unter bestimmten Voraussetzungen das Recht haben, bauliche Veränderungen wie den Einbau eines Treppen- oder Rollstuhllifts zu verlangen, um barrierefreies Wohnen zu ermöglichen.
Vermieterinnen und Vermieter dürfen diese Maßnahmen nicht grundlos ablehnen, wenn die Nutzung der Wohnung ohne Lift beeinträchtigt oder gänzlich unmöglich wäre. So können Menschen auch bei eingeschränkter Mobilität weiterhin selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben – ein Ziel, das ganz im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes steht.
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Ein Gesetz, das Inklusion vorantreibt
Das Behindertengleichstellungsgesetz legt den Grundstein für mehr Gerechtigkeit und eröffnet neue Möglichkeiten für Menschen mit körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen. Ob im öffentlichen Raum oder in den eigenen vier Wänden: Die Umsetzung von barrierefreien Maßnahmen wie rollstuhlgerechten Zugängen macht den Weg frei für ein selbstbestimmtes Leben.
Welche Veränderungen haben Ihnen im öffentlichen Bereich das Leben erleichtert – und wo wünschen Sie sich noch Verbesserungen? Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Meinungen gerne mit uns in den Kommentaren.
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