Hilfsmittel für die Pflege: Welche Unterstützung gibt es?
Bestimmte Hilfsmittel erleichtern die Pflege zu Hause deutlich. Sie helfen pflegebedürftigen Menschen dabei, möglichst selbstständig zu bleiben, und entlasten Angehörige bei vielen Handgriffen. Je nach Unterstützungsbedarf kommen unterschiedliche Hilfsmittel infrage, zum Beispiel Pflegebetten, Aufstehhilfen, Notrufsysteme oder Bettschutzeinlagen.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Hilfsmittel Sie oder Ihre Angehörigen nutzen können, welche Kosten die Kranken- oder Pflegekasse übernimmt und wie Sie Pflegehilfsmittel beantragen.
Das Wichtigste zu Pflegehilfsmitteln in Kürze
- Sie haben bereits ab Pflegegrad 1 Anspruch auf Pflegehilfsmittel, sofern Sie die Voraussetzungen für die häusliche Pflege erfüllen.
- Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Einmalhandschuhe) übernimmt die Pflegekasse 2026 Kosten von bis zu 42 Euro monatlich.
- Rollatoren, Rollstühle oder andere medizinisch notwendige Hilfsmittel fallen meist in die Zuständigkeit der Krankenkasse.
- Die Pflegekasse stellt größere technische Hilfsmittel wie Pflegebetten in der Regel leihweise bereit.
- Schaffen Sie Hilfsmittel am besten erst an, wenn Sie die Kostenübernahme geklärt haben.
Welche Hilfsmittel gibt es für die häusliche Pflege?
Zu den Hilfsmitteln für die häusliche Pflege gehören etwa Rollatoren und Rollstühle, Pflegebetten, Hilfen für die Körperpflege sowie Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe. Welche Unterstützung für Sie infrage kommt, hängt vom individuellen Bedarf und der Pflegesituation zu Hause ab.
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Bereich |
Mobilität und Transfer |
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Beispiele für Hilfsmittel |
Rollator, Gehstützen, Rollstuhl, Patientenlifter, Umsetzhilfen |
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Möglicher Kostenträger |
Kranken- oder Pflegekasse, je nach Hilfsmittel und Zweck |
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Bereich |
Sicherheit und Selbstständigkeit |
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Beispiele für Hilfsmittel |
Hausnotruf, Hilfen zur Medikamenteneinnahme |
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Möglicher Kostenträger |
Pflegekasse bei erfüllten Voraussetzungen |
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Bereich |
Körperpflege und Toilette |
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Beispiele für Hilfsmittel |
Duschstuhl, Badewannenbrett, Toilettensitzerhöhung, Toilettenstuhl |
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Möglicher Kostenträger |
meist Krankenkasse, teils Pflegekasse |
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Bereich |
Verbrauch |
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Beispiele für Hilfsmittel |
Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz |
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Möglicher Kostenträger |
Pflegekasse |
Bereich |
Beispiele für Hilfsmittel |
Möglicher Kostenträger |
|---|---|---|
Mobilität und Transfer |
Rollator, Gehstützen, Rollstuhl, Patientenlifter, Umsetzhilfen |
Kranken- oder Pflegekasse, je nach Hilfsmittel und Zweck |
Sicherheit und Selbstständigkeit |
Hausnotruf, Hilfen zur Medikamenteneinnahme |
Pflegekasse bei erfüllten Voraussetzungen |
Körperpflege und Toilette |
Duschstuhl, Badewannenbrett, Toilettensitzerhöhung, Toilettenstuhl |
meist Krankenkasse, teils Pflegekasse |
Verbrauch |
Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz |
Pflegekasse |
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Welche Rolle spielt der Pflegegrad bei Pflegehilfsmitteln?
Pflegebedürftige können grundsätzlich bereits ab Pflegegrad 1 Pflegehilfsmittel erhalten, sofern sie häuslich gepflegt werden und das Hilfsmittel notwendig ist.
Die Höhe des Pflegegrads hat jedoch keine Auswirkung auf Ihren Anspruch auf Hilfsmittel. Entscheidend bleibt immer, welche Unterstützung Sie in Ihrem individuellen Fall benötigen. Ausführliche Informationen zur Einstufung finden Sie in unserem Beitrag zu Pflegegraden und ihrer Beantragung.
Welche Kosten übernehmen Kranken- und Pflegekasse?
Ob die Kranken- oder Pflegekasse die Kosten für ein Hilfsmittel übernimmt, hängt vor allem davon ab, wofür es benötigt wird. Medizinisch notwendige Hilfsmittel wie Rollstühle oder Gehstützen fallen in der Regel in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkasse. Sie dienen dazu eine Krankheit oder Behinderung auszugleichen. Hierfür ist ein ärztliches Rezept erforderlich.
Pflegehilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen, werden dagegen über die Pflegekasse finanziert – sofern ein Pflegegrad vorliegt.
Welche Kosten werden für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernommen?
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erstattet die Pflegekasse im Jahr 2026 bis zu 42 Euro pro Monat. Voraussetzung ist die häusliche Pflege. Bis zum monatlichen Höchstbetrag müssen Sie für die Pflegehilfsmittel nichts zuzahlen.
Dabei übernimmt die Pflegekasse folgende Hilfsmittel:
- Einmalhandschuhe
- Hände- und Flächendesinfektionsmittel
- Einmal-Bettschutzeinlagen
- medizinische Gesichtsmasken/FFP2-Masken
Wann werden die Kosten für ein Pflegebett übernommen?
Bei einem Pflegebett richtet sich die Zuständigkeit nach dem konkreten Einsatzzweck. Wird das Pflegebett aus medizinischen Gründen benötigt, besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Soll es dagegen vor allem die häusliche Pflege erleichtern oder mehr Selbstständigkeit ermöglichen, kommt die Pflegekasse als Kostenträger infrage.
Wird ein Pflegebett bewilligt, stellen Kranken- oder Pflegekasse es häufig leihweise zur Verfügung. Zusätzliche Komfortfunktionen müssen Sie jedoch selbst zahlen.
Welche Zuzahlungen fallen für Pflegehilfsmittel an?
Bei bestimmten Pflegehilfsmitteln kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen, sodass Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.
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Art des Hilfsmittels |
Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Hausnotrufsystem) |
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Zuzahlung für Volljährige |
10 Prozent der Kosten, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel |
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Art des Hilfsmittels |
Leihweise bereitgestellte technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett) |
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Zuzahlung für Volljährige |
in der Regel keine Zuzahlung |
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Art des Hilfsmittels |
Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenkasse (z. B. Rollstuhl oder Hörgerät) |
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Zuzahlung für Volljährige |
10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel |
Art des Hilfsmittels |
Zuzahlung für Volljährige |
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Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Hausnotrufsystem) |
10 Prozent der Kosten, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel |
Leihweise bereitgestellte technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett) |
in der Regel keine Zuzahlung |
Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenkasse (z. B. Rollstuhl oder Hörgerät) |
10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel |
So können Sie Pflegehilfsmittel beantragen
Pflegehilfsmittel beantragen Sie in der Regel bei der Pflegekasse, medizinische Hilfsmittel dagegen bei der Krankenkasse. Dabei gehen Sie in der Regel wie folgt vor:
- Klären Sie, welche Unterstützung Sie benötigen. Dabei können Ihnen zum Beispiel eine Pflegeberatung, der Pflegedienst, Ihre Arztpraxis oder ein Sanitätshaus helfen.
- Prüfen Sie, welche Kasse zuständig ist. Medizinisch notwendige Hilfsmittel werden meist über die Krankenkasse abgerechnet, Pflegehilfsmittel in der Regel über die Pflegekasse.
- Stellen Sie den Antrag auf Kostenübernahme vor der Anschaffung. Bei technischen Pflegehilfsmitteln ist es sinnvoll, den Bedarf kurz zu begründen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch lassen sich meist unkompliziert beantragen.
- Warten Sie bei größeren Hilfsmitteln auf die Bewilligung. So wissen Sie vor dem Kauf, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Wenn unklar ist, welche Versicherung zuständig ist, müssen Kranken- und Pflegekasse die Zuständigkeit untereinander klären.
Häufige Fragen zu Hilfsmitteln in der Pflege
Ein gutes Hilfsmittel muss zur Person und zum Pflegealltag passen. Achten Sie nicht nur auf die Funktion, sondern auch darauf, ob die pflegebedürftige Person das Produkt sicher bedienen kann und ob Angehörige damit gut zurechtkommen.
Ja. Vor allem größere technische Pflegehilfsmittel werden häufig leihweise zur Verfügung gestellt. Dazu gehören zum Beispiel Pflegebetten oder Aufstehhilfen. Ob ein Pflegehilfsmittel gekauft oder ausgeliehen wird, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall.
Gegen einen abgelehnten Antrag können Versicherte grundsätzlich innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Begründen Sie dabei möglichst konkret, warum das Pflegehilfsmittel in Ihrer persönlichen Pflegesituation notwendig ist. Hilfreich kann zusätzlich eine Stellungnahme Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihres behandelnden Arztes sein, in der die gesundheitlichen Einschränkungen und der daraus entstehende Bedarf für das beantragte Hilfsmittel beschrieben werden.
Nein, für Pflegehilfsmittel ist nicht grundsätzlich ein ärztliches Rezept oder Attest erforderlich. Eine ärztliche Begründung oder eine Empfehlung durch den Medizinischen Dienst beziehungsweise eine qualifizierte Pflegefachkraft kann die Beantragung jedoch erleichtern.
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