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Einfache Mehrheit reicht. Wir zeigen wie.
Seit der WEG-Reform 2020 ist der Weg zum Treppenlift-Beschluss deutlich kürzer. Kein Veto mehr einzelner Miteigentümer. Wir begleiten Sie vom Antrag bis zum Einbau mit allen Unterlagen die Sie brauchen.
Das Wohnungseigentumsgesetz wurde am 1. Dezember 2020 grundlegend reformiert. Das Ergebnis für Eigentümer mit Mobilitätseinschränkung ist eindeutig: Der Weg zum Treppenlift ist so kurz wie nie zuvor.
Auch wenn der Treppenlift als privilegierte Maßnahme gilt, muss er in der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Der Antrag muss als Tagesordnungspunkt eingereicht sein. Ohne Beschluss darf nicht gebaut werden. Lifta hilft Ihnen bei der Vorbereitung aller Unterlagen.
Von der Idee bis zum eingebauten Lift. Vollständig und konkret.
Bevor Sie irgendetwas in die Eigentümerversammlung einbringen, lassen Sie Lifta die technische Machbarkeit prüfen. Unser Berater erstellt Schienenplan, Parkpositionskonzept und ein vollständiges technisches Angebot. Kostenlos und unverbindlich.
Warum zuerst: Mit einem konkreten Plan und Angebot sind Sie in der Versammlung überzeugend vorbereitet. Kritische Fragen zu Brandschutz und Platzbedarf können Sie dann sachlich beantworten.
Der Antrag muss schriftlich bei der WEG-Verwaltung eingereicht und als Tagesordnungspunkt aufgenommen werden. Nur über angemeldete Punkte darf abgestimmt werden. Reichen Sie den Antrag so früh wie möglich ein.
Lifta liefert: Technisches Angebot, Schienenplan mit Maßen, Brandschutznachweis und eine Beschreibung der Maßnahme für das Einladungsschreiben.
Sprechen Sie kritische Nachbarn vor der Versammlung direkt an. Zeigen Sie den Lifta-Plan, erklären Sie Platzbedarf und Brandschutzlösungen. Wer im Vorfeld informiert ist, kommt seltener mit Einwänden in die Versammlung.
Lifta-Tipp: Bitten Sie uns, einen Informationszettel für Ihre Miteigentümer vorzubereiten. Transparenz reduziert Widerstände erfahrungsgemäß erheblich.
Stellen Sie Ihr Vorhaben vor. Erläutern Sie die Rechtsgrundlage nach §20 Abs. 2 WEG, die technischen Details und die Kostenregelung. Machen Sie klar, dass Sie alle Kosten selbst tragen und einen fachgerechten Rückbau sicherstellen.
Zur Mehrheit: Es reicht die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmen. Kommen Sie zur Versammlung und erteilen Sie Vollmachten an wohlgesonnene Miteigentümer.
Der Beschluss wird im Versammlungsprotokoll festgehalten. Holen Sie eine Kopie. Unmittelbar danach stellen Sie den Förderantrag bei der Pflegekasse, sofern ein Pflegegrad vorliegt.
Achtung: Pflegekasse-Antrag immer vor Auftragserteilung stellen. Rückwirkend gibt es keinen Zuschuss.
Lifta plant den Einbau passend zu den Beschlussunterlagen. Nach der Montage erhalten Sie eine vollständige Einbaudokumentation für die Beschlusssammlung der WEG.
Rückbau geregelt: Lifta dokumentiert den Ausgangszustand vor dem Einbau, damit ein späterer Rückbau ohne Streit möglich ist.
Nicht alle Miteigentümer sind sofort überzeugt. Hier sind die häufigsten Einwände und die richtigen Antworten darauf.
Das Treppenhaus wird enger.
Der Lifta Esprit benötigt nur minimale Breite. Im eingeklappten Zustand bleibt die vorgeschriebene Restlaufbreite vollständig frei.
Es gefällt uns optisch nicht.
Optische Bedenken allein sind seit der WEG-Reform 2020 kein zulässiger Ablehnungsgrund mehr. Moderne Lifta-Modelle fügen sich dezent ein.
Was ist mit dem Brandschutz?
Lifta-Modelle sind für Gemeinschaftstreppenhäuser zugelassen. Alle Anforderungen nach DIN 18065 werden eingehalten.
Wir müssen alle zahlen.
Nein. Wenn der Antragsteller die Kosten allein trägt, reicht die einfache Mehrheit und niemand wird finanziell belastet.
Das mindert den Immobilienwert.
Das Gegenteil ist der Fall. Barrierefreie Gebäude sind langfristig attraktiver und erzielen höhere Verkaufspreise.
Barrierefreiheit steigert den Immobilienwert nicht.
Doch. Barrierefreie Gebäude gewinnen nachweislich an Attraktivität, besonders in einer alternden Gesellschaft. Sie lassen sich leichter verkaufen und erzielen stabilere Preise.
Barrierefreiheit betrifft nur einzelne Bewohner.
Nein. Barrierefreie Lösungen sichern die langfristige Nutzbarkeit der Wohnungen im hohen Alter für alle Eigentümer und Bewohner der Anlage.
So etwas brauchen wir aktuell nicht.
Barrierefreiheit schafft Zukunftssicherheit. Gebäude mit entsprechender Ausstattung lassen sich später einfacher vermieten und veräußern.
Dann müssen alle Miteigentümer zahlen.
Nein. Wenn der Antragsteller die Maßnahme selbst finanziert, entstehen für andere Eigentümer keinerlei Kosten.
Der Einbau verändert das Haus dauerhaft.
Nicht zwingend. Der Rückbau kann vertraglich zugesichert werden und erfolgt auf Kosten des Nutzers. Dauerhafte Veränderungen entstehen dadurch nicht.
Wir können den Einbau einfach ablehnen.
Eine Verweigerung kann als Benachteiligung behinderter Menschen gewertet werden und ist rechtlich riskant. Seit der WEG-Reform gelten hier klare Schutzregelungen.
Auf Wunsch bereitet Lifta eine kurze Präsentation für Ihre Eigentümerversammlung vor oder nimmt als Sachverständiger teil. Technische Fragen können so direkt beantwortet werden. Das hat sich in vielen WEGs als entscheidend erwiesen.
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WEG mit zwei Nutzern, Maßgefertigte Schiene, mehrere Etagen |
Treppenlift gerade Treppe |
17.000 Euro |
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WEG mit zwei Nutzern, Maßgefertigte Schiene, mehrere Etagen |
Pflegekasse Nutzer 1 |
-4.180 Euro |
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WEG mit zwei Nutzern, Maßgefertigte Schiene, mehrere Etagen |
Pflegekasse Nutzer 2 |
-4.180 Euro |
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WEG mit zwei Nutzern, Maßgefertigte Schiene, mehrere Etagen |
Restkosten nach Förderung |
8.640 Euro |
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WEG mit zwei Nutzern, Maßgefertigte Schiene, mehrere Etagen |
WEG-Beschluss anteilige Kostenverteilung auf beide Nutzer |
8.640 Euro ÷ 2 Personen |
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WEG mit zwei Nutzern, Maßgefertigte Schiene, mehrere Etagen |
Eigenanteil pro Person nach Förderung |
4.320 Euro |
WEG mit zwei Nutzern, Maßgefertigte Schiene, mehrere Etagen |
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Treppenlift gerade Treppe |
17.000 Euro |
Pflegekasse Nutzer 1 |
-4.180 Euro |
Pflegekasse Nutzer 2 |
-4.180 Euro |
Restkosten nach Förderung |
8.640 Euro |
WEG-Beschluss anteilige Kostenverteilung auf beide Nutzer |
8.640 Euro ÷ 2 Personen |
Eigenanteil pro Person nach Förderung |
4.320 Euro |
Rechenbeispiel vereinfacht. Tatsächliche Beträge hängen von Pflegegrad, Treppentyp und WEG-Beschluss ab. Lifta rechnet Ihre konkrete Situation im Beratungstermin kostenlos durch.
Welche Mehrheit brauche ich für den Treppenlift-Beschluss?
Seit der WEG-Reform vom 1. Dezember 2020 reicht eine einfache Mehrheit der anwesenden Stimmen in der Eigentümerversammlung. Der Treppenlift gilt als privilegierte Maßnahme zur Barrierefreiheit nach §20 Abs. 2 WEG. Einstimmigkeit ist nicht mehr erforderlich. Da sich die Mehrheit auf die anwesenden Stimmen bezieht, lohnt es sich, zur Versammlung zu erscheinen und mögliche Verbündete zu mobilisieren.
Wer trägt die Kosten in der WEG?
Grundsätzlich der Eigentümer, der den Lift beantragt und nutzt. Die WEG kann per Zweidrittel-Mehrheit eine anteilige Kostenverteilung auf alle beschließen, wenn mehrere Parteien von der Maßnahme profitieren. Das lohnt sich besonders, wenn zwei oder mehr Bewohner den Lift nutzen werden und Pflegekasse-Zuschüsse kombiniert werden können.
Wichtig: Das Interesse muss dauerhaft sein. Vorübergehende Zustände genügen in der Regel nicht.
Kann die WEG den Einbau verweigern?
Nur in sehr engen Ausnahmefällen: wenn Fluchtwege nach dem Einbau nicht mehr eingehalten werden können, wenn eine technische Unmöglichkeit besteht oder wenn ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Bausubstanz vorläge. Optische Bedenken, allgemeines Unbehagen oder Kostenangst der Miteigentümer sind seit der Reform keine zulässigen Ablehnungsgründe mehr.
Die nächste Versammlung ist erst in Monaten. Was kann ich tun?
Sie können die Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung beantragen. Dafür benötigen Sie Eigentümer mit mindestens 25 Prozent der Miteigentumsanteile. Alternativ ist ein Umlaufbeschluss möglich, wenn alle Eigentümer schriftlich zustimmen. Lifta hilft Ihnen bei der Formulierung des Antrags.
Kann ein Miteigentümer den Beschluss nachträglich anfechten?
Ja, aber nur innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung durch Klage vor dem zuständigen Amtsgericht. Ein angefochtener Beschluss bleibt bis zur gerichtlichen Entscheidung wirksam. Gerichte haben Anfechtungen von Treppenlift-Beschlüssen regelmäßig abgewiesen, wenn Brandschutz und technische Anforderungen eingehalten werden.
Was passiert mit dem Treppenlift beim Verkauf der Wohnung?
Der Treppenlift kann beim Verkauf übergeben werden, wenn der Käufer zustimmt. Alternativ kann er abgebaut werden. Lifta organisiert auf Wunsch eine Wertermittlung und den fachgerechten Rückbau. Der Zustand vor dem Einbau kann problemlos wiederhergestellt werden, da Lifta-Schienen keine dauerhaften Schäden an der Treppe hinterlassen.
Mein Mieter braucht den Treppenlift. Wie handle ich als Eigentümer?
Als Eigentümer können Sie nach §554 BGB verpflichtet sein, dem Mieter die Zustimmung zu erteilen, wenn dieser ein berechtigtes Interesse nachweist. In diesem Fall bringen Sie das Thema als Eigentümer in die Eigentümerversammlung ein und erwirken den WEG-Beschluss. Lifta bereitet die notwendigen technischen Unterlagen für beide Schritte vor.