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Treppenlift in der WEG

Einfache Mehrheit reicht. Wir zeigen wie.

Seit der WEG-Reform 2020 ist der Weg zum Treppenlift-Beschluss deutlich kürzer. Kein Veto mehr einzelner Miteigentümer. Wir begleiten Sie vom Antrag bis zum Einbau mit allen Unterlagen die Sie brauchen.

Rechtslage seit 2010 Was die WEG-Reform für Sie bedeutet.

Das Wohnungseigentumsgesetz wurde am 1. Dezember 2020 grundlegend reformiert. Das Ergebnis für Eigentümer mit Mobilitätseinschränkung ist eindeutig: Der Weg zum Treppenlift ist so kurz wie nie zuvor.

Privilegierte Maßnahme

Der Treppenlift gilt nach §20 Abs. 2 WEG als privilegierte Maßnahme zur Barrierefreiheit. Das bedeutet: Sie haben einen Rechtsanspruch auf Gestattung. Die Gemeinschaft kann nicht mehr pauschal ablehnen.

Einfache Mehrheit reicht

Vor der Reform war für bauliche Veränderungen die Zustimmung aller Eigentümer nötig. Heute reicht eine einfache Mehrheit der anwesenden Stimmen in der Eigentümerversammlung. Ein Veto einzelner Miteigentümer greift nicht mehr.

Klare Kostenregelung

Wer den Lift beantragt und nutzt, trägt die Kosten selbst. Die Gemeinschaft kann per Zweidrittel-Mehrheit eine anteilige Verteilung beschließen, wenn mehrere Parteien profitieren. Das senkt den Eigenanteil erheblich.

Wichtig: Ein Beschluss bleibt Pflicht

Auch wenn der Treppenlift als privilegierte Maßnahme gilt, muss er in der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Der Antrag muss als Tagesordnungspunkt eingereicht sein. Ohne Beschluss darf nicht gebaut werden. Lifta hilft Ihnen bei der Vorbereitung aller Unterlagen.

Ihr Weg zum Beschluss Schritt für Schritt zum Treppenlift-Beschluss.

Von der Idee bis zum eingebauten Lift. Vollständig und konkret.

Lifta-Berater zur kostenlosen Vor-Ort-Prüfung einladen

Bevor Sie irgendetwas in die Eigentümerversammlung einbringen, lassen Sie Lifta die technische Machbarkeit prüfen. Unser Berater erstellt Schienenplan, Parkpositionskonzept und ein vollständiges technisches Angebot. Kostenlos und unverbindlich.

Warum zuerst: Mit einem konkreten Plan und Angebot sind Sie in der Versammlung überzeugend vorbereitet. Kritische Fragen zu Brandschutz und Platzbedarf können Sie dann sachlich beantworten.

Tagesordnungspunkt bei der WEG-Verwaltung anmelden

Der Antrag muss schriftlich bei der WEG-Verwaltung eingereicht und als Tagesordnungspunkt aufgenommen werden. Nur über angemeldete Punkte darf abgestimmt werden. Reichen Sie den Antrag so früh wie möglich ein.

Lifta liefert: Technisches Angebot, Schienenplan mit Maßen, Brandschutznachweis und eine Beschreibung der Maßnahme für das Einladungsschreiben.

Miteigentümer im Vorfeld informieren

Sprechen Sie kritische Nachbarn vor der Versammlung direkt an. Zeigen Sie den Lifta-Plan, erklären Sie Platzbedarf und Brandschutzlösungen. Wer im Vorfeld informiert ist, kommt seltener mit Einwänden in die Versammlung.

Lifta-Tipp: Bitten Sie uns, einen Informationszettel für Ihre Miteigentümer vorzubereiten. Transparenz reduziert Widerstände erfahrungsgemäß erheblich.

Abstimmung in der Eigentümerversammlung

Stellen Sie Ihr Vorhaben vor. Erläutern Sie die Rechtsgrundlage nach §20 Abs. 2 WEG, die technischen Details und die Kostenregelung. Machen Sie klar, dass Sie alle Kosten selbst tragen und einen fachgerechten Rückbau sicherstellen.

Zur Mehrheit: Es reicht die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmen. Kommen Sie zur Versammlung und erteilen Sie Vollmachten an wohlgesonnene Miteigentümer.

Beschluss protokollieren und Förderung beantragen

Der Beschluss wird im Versammlungsprotokoll festgehalten. Holen Sie eine Kopie. Unmittelbar danach stellen Sie den Förderantrag bei der Pflegekasse, sofern ein Pflegegrad vorliegt.

Achtung: Pflegekasse-Antrag immer vor Auftragserteilung stellen. Rückwirkend gibt es keinen Zuschuss.

Einbau und Abnahme durch Lifta

Lifta plant den Einbau passend zu den Beschlussunterlagen. Nach der Montage erhalten Sie eine vollständige Einbaudokumentation für die Beschlusssammlung der WEG.

Rückbau geregelt: Lifta dokumentiert den Ausgangszustand vor dem Einbau, damit ein späterer Rückbau ohne Streit möglich ist.

Argumentationshilfe für kritische Miteigentümer

Nicht alle Miteigentümer sind sofort überzeugt. Hier sind die häufigsten Einwände und die richtigen Antworten darauf.

Häufige Einwände und die Antworten

Das Treppenhaus wird enger.
Der Lifta Esprit benötigt nur minimale Breite. Im eingeklappten Zustand bleibt die vorgeschriebene Restlaufbreite vollständig frei.

Es gefällt uns optisch nicht.
Optische Bedenken allein sind seit der WEG-Reform 2020 kein zulässiger Ablehnungsgrund mehr. Moderne Lifta-Modelle fügen sich dezent ein.

Was ist mit dem Brandschutz?
Lifta-Modelle sind für Gemeinschaftstreppenhäuser zugelassen. Alle Anforderungen nach DIN 18065 werden eingehalten.

Wir müssen alle zahlen.
Nein. Wenn der Antragsteller die Kosten allein trägt, reicht die einfache Mehrheit und niemand wird finanziell belastet.

Das mindert den Immobilienwert.
Das Gegenteil ist der Fall. Barrierefreie Gebäude sind langfristig attraktiver und erzielen höhere Verkaufspreise.

Positive Argumente für alle Eigentümer

Barrierefreiheit steigert den Immobilienwert nicht.
Doch. Barrierefreie Gebäude gewinnen nachweislich an Attraktivität, besonders in einer alternden Gesellschaft. Sie lassen sich leichter verkaufen und erzielen stabilere Preise.

Barrierefreiheit betrifft nur einzelne Bewohner.
Nein. Barrierefreie Lösungen sichern die langfristige Nutzbarkeit der Wohnungen im hohen Alter für alle Eigentümer und Bewohner der Anlage.

So etwas brauchen wir aktuell nicht.
Barrierefreiheit schafft Zukunftssicherheit. Gebäude mit entsprechender Ausstattung lassen sich später einfacher vermieten und veräußern.

Dann müssen alle Miteigentümer zahlen.
Nein. Wenn der Antragsteller die Maßnahme selbst finanziert, entstehen für andere Eigentümer keinerlei Kosten.

Der Einbau verändert das Haus dauerhaft.
Nicht zwingend. Der Rückbau kann vertraglich zugesichert werden und erfolgt auf Kosten des Nutzers. Dauerhafte Veränderungen entstehen dadurch nicht.

Wir können den Einbau einfach ablehnen.
Eine Verweigerung kann als Benachteiligung behinderter Menschen gewertet werden und ist rechtlich riskant. Seit der WEG-Reform gelten hier klare Schutzregelungen.

Lifta kommt auf Wunsch in die Versammlung.

Auf Wunsch bereitet Lifta eine kurze Präsentation für Ihre Eigentümerversammlung vor oder nimmt als Sachverständiger teil. Technische Fragen können so direkt beantwortet werden. Das hat sich in vielen WEGs als entscheidend erwiesen.

Rechenbeispiel

WEG mit zwei Nutzern, Maßgefertigte Schiene, mehrere Etagen

Treppenlift gerade Treppe

17.000 Euro

WEG mit zwei Nutzern, Maßgefertigte Schiene, mehrere Etagen

Pflegekasse Nutzer 1

-4.180 Euro

WEG mit zwei Nutzern, Maßgefertigte Schiene, mehrere Etagen

Pflegekasse Nutzer 2

-4.180 Euro

WEG mit zwei Nutzern, Maßgefertigte Schiene, mehrere Etagen

Restkosten nach Förderung

8.640 Euro

WEG mit zwei Nutzern, Maßgefertigte Schiene, mehrere Etagen

WEG-Beschluss anteilige Kostenverteilung auf beide Nutzer

8.640 Euro ÷ 2 Personen

WEG mit zwei Nutzern, Maßgefertigte Schiene, mehrere Etagen

Eigenanteil pro Person nach Förderung

4.320 Euro

Rechenbeispiel vereinfacht. Tatsächliche Beträge hängen von Pflegegrad, Treppentyp und WEG-Beschluss ab. Lifta rechnet Ihre konkrete Situation im Beratungstermin kostenlos durch.

FAQ Häufige Fragen zum Treppenlift in der WEG

Welche Mehrheit brauche ich für den Treppenlift-Beschluss?

Seit der WEG-Reform vom 1. Dezember 2020 reicht eine einfache Mehrheit der anwesenden Stimmen in der Eigentümerversammlung. Der Treppenlift gilt als privilegierte Maßnahme zur Barrierefreiheit nach §20 Abs. 2 WEG. Einstimmigkeit ist nicht mehr erforderlich. Da sich die Mehrheit auf die anwesenden Stimmen bezieht, lohnt es sich, zur Versammlung zu erscheinen und mögliche Verbündete zu mobilisieren.


Wer trägt die Kosten in der WEG?

Grundsätzlich der Eigentümer, der den Lift beantragt und nutzt. Die WEG kann per Zweidrittel-Mehrheit eine anteilige Kostenverteilung auf alle beschließen, wenn mehrere Parteien von der Maßnahme profitieren. Das lohnt sich besonders, wenn zwei oder mehr Bewohner den Lift nutzen werden und Pflegekasse-Zuschüsse kombiniert werden können.

Wichtig: Das Interesse muss dauerhaft sein. Vorübergehende Zustände genügen in der Regel nicht.

Kann die WEG den Einbau verweigern?

Nur in sehr engen Ausnahmefällen: wenn Fluchtwege nach dem Einbau nicht mehr eingehalten werden können, wenn eine technische Unmöglichkeit besteht oder wenn ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Bausubstanz vorläge. Optische Bedenken, allgemeines Unbehagen oder Kostenangst der Miteigentümer sind seit der Reform keine zulässigen Ablehnungsgründe mehr.


Die nächste Versammlung ist erst in Monaten. Was kann ich tun?

Sie können die Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung beantragen. Dafür benötigen Sie Eigentümer mit mindestens 25 Prozent der Miteigentumsanteile. Alternativ ist ein Umlaufbeschluss möglich, wenn alle Eigentümer schriftlich zustimmen. Lifta hilft Ihnen bei der Formulierung des Antrags.


Kann ein Miteigentümer den Beschluss nachträglich anfechten?

Ja, aber nur innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung durch Klage vor dem zuständigen Amtsgericht. Ein angefochtener Beschluss bleibt bis zur gerichtlichen Entscheidung wirksam. Gerichte haben Anfechtungen von Treppenlift-Beschlüssen regelmäßig abgewiesen, wenn Brandschutz und technische Anforderungen eingehalten werden.


Was passiert mit dem Treppenlift beim Verkauf der Wohnung?

Der Treppenlift kann beim Verkauf übergeben werden, wenn der Käufer zustimmt. Alternativ kann er abgebaut werden. Lifta organisiert auf Wunsch eine Wertermittlung und den fachgerechten Rückbau. Der Zustand vor dem Einbau kann problemlos wiederhergestellt werden, da Lifta-Schienen keine dauerhaften Schäden an der Treppe hinterlassen.


Mein Mieter braucht den Treppenlift. Wie handle ich als Eigentümer?

Als Eigentümer können Sie nach §554 BGB verpflichtet sein, dem Mieter die Zustimmung zu erteilen, wenn dieser ein berechtigtes Interesse nachweist. In diesem Fall bringen Sie das Thema als Eigentümer in die Eigentümerversammlung ein und erwirken den WEG-Beschluss. Lifta bereitet die notwendigen technischen Unterlagen für beide Schritte vor.