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Focus Money Preis-Sieger
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Treppenlift als Mieter

Ihr Recht ist stärker als Sie denken

Der Vermieter muss zustimmen. Das Gesetz sagt es klar. Wir zeigen Ihnen den Weg zur Genehmigung – mit Musterbrief, Schritt-für-Schritt-Plan und kostenloser Lifta-Beratung vor Ort.

Rechtslage Was §554 BGB für Sie bedeutet.

Ihr gesetzlicher Anspruch

Nach §554 BGB dürfen Sie als Mieter bauliche Veränderungen zur Barrierefreiheit verlangen – wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Das umfasst ausdrücklich den Einbau eines Treppenlifts im Gemeinschaftstreppenhaus.

Was der Vermieter nicht darf

Eine pauschale Ablehnung ohne sachlichen Grund ist unzulässig. Gerichte haben das immer wieder bestätigt. Ihr Anspruch ist grundrechtlich verankert – niemand darf wegen Behinderung benachteiligt werden (Art. 3 GG).

Was der Vermieter verlangen darf

Zumutbare Bedingungen sind erlaubt: Rückbau bei Auszug, eine Kaution als Rückbausicherheit, Vorlage technischer Unterlagen. Das ist kein Hindernis – wir helfen Ihnen, all das professionell vorzubereiten.

WEG-Häuser: Doppelte Zustimmung nötig.

Wenn das Treppenhaus einer Eigentümergemeinschaft gehört, brauchen Sie zusätzlich zur Vermieterzustimmung einen WEG-Beschluss. Seit der Reform 2020 reicht eine einfache Mehrheit. Lifta bereitet die Unterlagen für beide Genehmigungen vor.

Ihr Weg zum Treppenlift Schritt für Schritt zur Genehmigung

Von der ersten Überlegung bis zum funktionierenden Treppenlift – vollständig und konkret.

Berechtigtes Interesse dokumentieren

Der erste Schritt ist Ihr ärztliches Attest oder Pflegegradbescheid. Beides belegt, dass Sie dauerhaft auf einen Treppenlift angewiesen sind. Ohne diesen Nachweis hat der Vermieter mehr Spielraum für eine Ablehnung.

Lifta-Tipp: Ein Pflegegrad eröffnet gleichzeitig den Anspruch auf bis zu 4.180 € von der Pflegekasse. Beantragen Sie beides parallel.

Lifta-Berater zur kostenlosen Vor-Ort-Prüfung einladen

Bevor Sie beim Vermieter anfragen, lassen Sie Lifta die technische Machbarkeit prüfen. Unser Berater misst das Treppenhaus, klärt Brandschutzfragen und erstellt einen vollständigen Schienenplan mit Parkpositionskonzept – kostenlos und unverbindlich.

Warum das wichtig ist: Ein konkretes technisches Angebot mit Grundriss macht Ihren Antrag beim Vermieter erheblich stärker. Kein Vermieter kann technisch fundierte Unterlagen pauschal ablehnen.

Schriftlichen Antrag an den Vermieter stellen

Der Antrag muss schriftlich erfolgen – mündliche Absprachen schützen Sie nicht. Der Antrag enthält: Ihre Begründung (Attest/Pflegegrad), das technische Angebot von Lifta inkl. Schienenplan, eine Rückbauzusage sowie optional einen Haftpflichtnachweis.

Lifta liefert: Alle technischen Unterlagen, die für einen vollständigen Antrag nötig sind. Nutzen Sie unseren Musterbrief als Grundlage.

Ggf. WEG-Beschluss einholen

Gehört das Haus einer WEG, muss der Vermieter das Thema in die Eigentümerversammlung bringen. Seit 2020 reicht eine einfache Mehrheit. Sie können die Einberufung einer außerordentlichen Versammlung beantragen, wenn die nächste reguläre zu lange dauert.

Lifta-Tipp: Unser Berater bereitet auf Wunsch eine Präsentation vor, die technische Fragen im Vorfeld klärt und kritische Miteigentümer überzeugt.

Förderung beantragen – vor Auftragserteilung

Der Pflegekasse-Antrag muss vor dem Einbau gestellt werden. Wer die Reihenfolge dreht, verliert den Anspruch. Stellen Sie den Antrag unmittelbar nach Erteilung der Zustimmung – bevor Sie den Auftrag unterschreiben.

Achtung: Antrag bei der Pflegekasse IMMER vor Auftragserteilung stellen. Rückwirkend gibt es keinen Zuschuss.

Einbau, Abnahme und alles schriftlich festhalten

Halten Sie Zustimmung, Bedingungen und technische Details schriftlich fest – am besten in einem Gestattungsvertrag. Lifta führt den Einbau durch und erklärt Ihnen bei der Abnahme alles zum täglichen Betrieb.

Dokumente sichern: Zustimmungsschreiben, WEG-Protokoll (falls relevant), Einbaubestätigung, Wartungsvertrag – alles in einer Mappe aufbewahren.

Wann eine Ablehnung zulässig ist und wann nicht

Wenn der Vermieter Nein sagt. Nicht jede Ablehnung ist rechtmäßig. Der klare Überblick.

Zulässige Ablehnungsgründe

✓ Restlaufbreite unter 60 cm, Fluchtweg nicht gewährleistet

✓ Denkmalschutz, behördliche Genehmigung wurde verweigert

✓ Mieter stellt keine angemessene Rückbaukaution bereit

✓ Bevorstehende Kernsanierung macht Einbau unmöglich

✓ Treppe ist baulich für keinen verfügbaren Lifttyp geeignet


Unzulässige Ablehnungsgründe

✗ Es gefällt mir optisch nicht

✗ Andere Mieter könnten sich stören

✗ Es ist zu teuer (Kosten trägt der Mieter)

✗ Pauschalverweigerung ohne jede Begründung

✗ Ich will keine Veränderungen im Haus

✗ Verweis auf allgemeinen Gebäudezustand


Was tun bei unberechtigter Ablehnung?

Holen Sie sich anwaltliche Hilfe. Gerichte ersetzen die Zustimmung des Vermieters durch Urteil, wenn medizinische Notwendigkeit belegt ist. Lifta liefert alle technischen Unterlagen, die für ein solches Verfahren nötig sind, und gibt Ihnen auf Wunsch Empfehlungen für spezialisierte Anwälte.

Was Sie als Mieter zurückbekommen können.

Bis 4.180 € Pflegekasse

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Die gesetzliche Pflegekasse bezuschusst den Einbau als Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds bei anerkanntem Pflegegrad ab Stufe 1. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt bis zu 16.720 € gesamt.

⚠️ Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden. Lifta hilft Ihnen dabei.

Bis 50.000 € KfW–Kredit

Nr. 159 Altersgerecht Umbauen

Die KfW bietet zinsgünstige Darlehen für altersgerechte Umbaumaßnahmen an. Das Zuschussprogramm 455-B ist aktuell nicht verfügbar (Stand 2025). Der Kredit Nr. 159 ist weiterhin beantragbar.

Lifta informiert beim Beratungstermin über den aktuellen Stand aller KfW-Programme.

Bis 1.200 € Steuerlicher Abzug

§33 EStG außergewöhnliche Belastung

Die KfW bietet zinsgünstige Darlehen für altersgerechte Umbaumaßnahmen an. Das Zuschussprogramm 455-B ist aktuell nicht verfügbar (Stand 2025). Der Kredit Nr. 159 ist weiterhin beantragbar.

Lifta informiert beim Beratungstermin über den aktuellen Stand aller KfW-Programme.

Variiert

Regionale Förderprogramme

Bayern, NRW, Baden-Württemberg und andere Bundesländer haben teils eigene Zuschüsse für barrierefreien Umbau, die zusätzlich zur Pflegekasse beantragt werden können.

Lifta-Berater kennen die regionalen Programme und helfen Ihnen, alle verfügbaren Förderquellen zu kombinieren.

Rechenbeispiel: Was bleibt als Eigenanteil?

Treppenlift gerade Treppe:

7.500 €

Rechenbeispiel: Was bleibt als Eigenanteil?

Pflegekasse:

− 4.180 €

Rechenbeispiel: Was bleibt als Eigenanteil?

Steuerabzug Handwerker:

− 600 €

Rechenbeispiel: Was bleibt als Eigenanteil?

Eigenanteil:

ca. 2.720 €

In vielen Fällen weniger als ein Monat in einer Pflegeeinrichtung.

FAQ Häufige Fragen: Treppenlift als Mieter im MFH

Darf ich als Mieter einen Treppenlift einbauen lassen?

Ja, aber nur mit Zustimmung. Nach §554 BGB haben Mieter mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung das Recht, die Erlaubnis zum Einbau zu verlangen. Die Zustimmung darf nicht grundlos verweigert werden. Eigeninitiative ohne Erlaubnis ist riskant: Der Vermieter könnte Rückbau auf Ihre Kosten verlangen oder im Extremfall kündigen.


Was gilt als „berechtigtes Interesse" nach §554 BGB?

Jede dauerhafte körperliche Einschränkung, die das Treppensteigen erschwert oder unmöglich macht: anerkannte Behinderung, Pflegegrad 1 bis 5, altersbedingte Gehbeeinträchtigung, schwerer Unfall. Ein ärztliches Attest oder Pflegegradbescheid reichen als Nachweis.

Wichtig: Das Interesse muss dauerhaft sein. Vorübergehende Zustände genügen in der Regel nicht.

Muss ich die Kosten komplett allein tragen?

Grundsätzlich ja. Einbau, Wartung und Rückbau liegen beim Mieter. Förderungen reduzieren den Eigenanteil aber erheblich: Pflegekasse bis 4.180 € bei Pflegegrad, KfW-Kredit zinsgünstig, steuerlicher Abzug bis 1.200 € direkte Ersparnis. In Einzelfällen beteiligen sich Vermieter freiwillig, besonders wenn der Lift die langfristige Vermietbarkeit sichert.


Kann der Vermieter eine zusätzliche Kaution verlangen?

Ja, das ist rechtlich zulässig nach §554 Abs. 2 BGB. Die Kaution soll die voraussichtlichen Rückbaukosten abdecken. Achtung: Eine zu niedrig angebotene Kaution kann der Vermieter ablehnen. Lifta-Tipp: Bieten Sie eine realistische Summe an und legen Sie das Lifta-Angebot bei, das die konkreten Rückbaukosten ausweist.


Was passiert, wenn ich ausziehe oder versterbe?

Wenn der Vermieter Rückbau als Bedingung gestellt hat, muss der Lift auf Ihre Kosten entfernt werden. Lifta bietet dafür professionellen Rückbauservice an. Vermieter oder Nachmieter können den Lift auch übernehmen. Lifta organisiert Wertermittlung und Übergabe. Im Todesfall geht die Verpflichtung auf die Erben über, sofern das Mietverhältnis fortgesetzt wird.


Brauche ich auch die Zustimmung der WEG?

Ja, wenn das Treppenhaus einer Eigentümergemeinschaft gehört. In diesem Fall brauchen Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters und einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Seit der WEG-Reform 2020 reicht eine einfache Mehrheit. Ihr Vermieter muss das Thema einbringen. Er kann nicht allein entscheiden.


Kann ich den Treppenlift mieten statt kaufen?

Ja, Lifta bietet Mietmodelle an. Besonders interessant bei befristeten Situationen oder wenn die Rückbaufrage belastet. Bei einem Mietmodell bleibt das Gerät Eigentum von Lifta, was die Rückbaufrage stark vereinfacht. Monatliche Rate, Einbau und Wartung oft inklusive.