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Die Begleitperson-Steuerung bezeichnet beim Rollstuhllift die Bedienmöglichkeit, mit der eine begleitende Person die Fahrt der Plattform auslöst und führt. Sie ist dann sinnvoll, wenn die fahrende Person die Bedienung nicht selbst übernehmen kann oder möchte. Die Begleitperson bedient den Lift dabei vom Plattformrand oder per Fernbedienung, während die Rollstuhlfahrerin oder der Rollstuhlfahrer sicher auf der Plattform steht.
Auch bei dieser Bedienform gilt das Prinzip der Totmannsteuerung: Die Plattform fährt nur, solange die Begleitperson die Taste hält.
Die Begleitperson-Steuerung erlaubt es einer begleitenden Person, die Fahrt der Plattform auszulösen und zu führen.
Sie hilft, wenn die fahrende Person die Bedienung nicht selbst übernehmen kann – ohne dass sie den Rollstuhl verlassen muss.
Es handelt sich um dieselben Bedienelemente wie bei der Selbstbedienung; sie werden bei der Wartung mitgeprüft.
Die Begleitperson-Steuerung ersetzt nicht die selbstständige Bedienung, sondern ergänzt sie für Situationen, in denen Unterstützung gebraucht wird.
Bei der Begleitperson-Steuerung löst nicht die fahrende, sondern eine begleitende Person die Fahrt aus. Sie bedient die Plattform über das Bedientableau am Plattformrand oder per Fernbedienung und begleitet die Fahrt zu Fuß neben dem Lift. Die fahrende Person bleibt dabei im Rollstuhl auf der Plattform sitzen. So lassen sich auch Situationen sicher bewältigen, in denen die Selbstbedienung schwerfällt.
Diese Bedienform ist hilfreich, wenn die Handkraft für die Tasten nicht ausreicht, wenn die Konzentration über die ganze Fahrt schwerfällt oder wenn eine zusätzliche Person für mehr Sicherheit gewünscht ist. Sie ist damit ein wichtiger Baustein der rollstuhlgerechten Bedienung, weil sie den Lift auch dort nutzbar macht, wo die alleinige Bedienung an Grenzen stößt.
Weil am Rollstuhllift die Person im Rollstuhl sitzen bleibt und die Plattform groß genug für Begleitung am Rand ist, lässt sich die Bedienung flexibel aufteilen. Beim Sitz-Treppenlift fährt die Person dagegen allein auf dem Sitz – eine Begleitung kann hier nur nebenherlaufen. Die Begleitperson-Steuerung ist deshalb eine typische Stärke des Rollstuhllifts.
Auch in der Hand der Begleitperson bleibt die Hinderniserkennung aktiv, und die Plattform stoppt beim Loslassen der Taste. So ist die Fahrt für die fahrende wie für die begleitende Person abgesichert. Mehr zum Schutz der Begleitung erfahren Sie unter Begleitperson-Sicherheit.
Praxis-Tipp: Klären Sie schon bei der Planung, wer den Lift im Alltag begleitet. So lässt sich die Anordnung der Bedienelemente so wählen, dass sowohl die fahrende als auch die begleitende Person sie gut erreichen.
Nicht jede Fahrt muss allein bewältigt werden. Die Begleitperson-Steuerung gibt Angehörigen und Pflegenden die Möglichkeit, sicher zu unterstützen, ohne dass die fahrende Person den Rollstuhl verlassen muss. Das schafft Vertrauen und nimmt die Sorge, in schwierigen Momenten allein bedienen zu müssen.
Gleichzeitig bleibt die selbstständige Nutzung erhalten, denn dieselben Bedienelemente lassen sich von beiden Seiten nutzen. So passt sich der Lift an wechselnde Situationen an. Wie sich Selbstbedienung und Begleitung am besten kombinieren lassen, klären Sie am besten gemeinsam bei der Vor-Ort-Beratung.
Was bedeutet Begleitperson-Steuerung beim Rollstuhllift?
Die Begleitperson-Steuerung erlaubt es einer begleitenden Person, die Fahrt der Plattform auszulösen und zu führen. Die fahrende Person bleibt dabei im Rollstuhl auf der Plattform sitzen.
Wann ist eine Begleitperson-Steuerung sinnvoll?
Sie hilft, wenn die fahrende Person die Tasten nicht selbst bedienen kann oder zusätzliche Unterstützung wünscht. Auch für mehr Sicherheitsgefühl bei längeren oder ungewohnten Fahrten ist sie hilfreich.
Kann ich den Lift trotzdem noch selbst bedienen?
Ja. Die Begleitperson-Steuerung ersetzt die Selbstbedienung nicht, sondern ergänzt sie. Dieselben Bedienelemente lassen sich von der fahrenden wie von der begleitenden Person nutzen.
Ist die Fahrt mit Begleitperson genauso sicher?
Ja. Auch hier gilt die Totmannsteuerung, und die Hinderniserkennung bleibt aktiv. Die Plattform fährt nur bei gedrückter Taste und hält bei Hindernissen an.
Gilt die Begleitperson-Steuerung auch in öffentlichen Gebäuden?
Dort kann Personal die Begleitung übernehmen und den Lift für Nutzerinnen und Nutzer bedienen. Das ist besonders praktisch, wenn Menschen den Lift nur gelegentlich nutzen und mit der Bedienung nicht vertraut sind.
Muss die Begleitperson geschult werden?
Eine kurze Einweisung genügt in der Regel. Bei der Übergabe des Lifts zeigt der Fachbetrieb, wie die Bedienung funktioniert und worauf bei der Begleitung zu achten ist.
Ganz ohne Umsteigen: Mit einem Lifta Rollstuhllift fahren Sie direkt im Rollstuhl auf eine rutschfeste Plattform und überwinden Treppen und Höhenunterschiede sicher und selbstständig. Ob Hublift am Hauseingang oder Plattformlift für ganze Etagen – unsere Lifte sind innen wie außen einsetzbar und nach wenigen Stunden eingebaut.
So gelangen Sie wieder unabhängig dorthin, wo Sie hinmöchten: ins Haus, in den Garten oder auf die Terrasse.
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