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Zusätzlich zum ganzjährig verfügbaren KfW-Kredit (Programm 159) können Sie ab dem 08.04.2026 wieder einen Investitionszuschuss über das Programm 455-B „Barrierereduzierung" beantragen. Damit erhalten Sie bis zu 10 % der förderfähigen Kosten zurück – bei maximal 25.000 € förderfähigen Investitionskosten je Wohneinheit. Der Zuschuss kann unabhängig vom Alter beantragt werden und lässt sich mit dem Kredit 159 sowie weiteren regionalen Fördermitteln kombinieren.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau – kurz KfW – ist eine deutsche Förderbank, die 1948 gegründet wurde, um den Wiederaufbau Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg zu unterstützen. Heute spielt die KfW-Bank eine zentrale Rolle bei der Finanzierung von Projekten, die zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Förderung nachhaltiger Entwicklungen beitragen.
Ein wesentlicher Teil ihrer Tätigkeit ist dabei die finanzielle Unterstützung von Wohnraumanpassungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Im Fokus stehen dabei Maßnahmen, die zur Reduzierung von Barrieren in den eigenen vier Wänden beitragen und ein selbstständiges Wohnen ermöglichen, wozu auch Hilfsmittel wie Treppenlifte, Hauslifte und Rollstuhllifte zählen.
Für den Einbau eines Haus-, Rollstuhl- oder Treppenlifts stehen aktuell zwei KfW-Förderprogramme zur Verfügung: der Kredit 159 sowie der Investitionszuschuss 455-B, der seit dem 08.04.2026 wieder beantragt werden kann. Beide Programme können nur für Eigentumswohnungen oder Ein- bzw. Mehrfamilienhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten genutzt werden. Ferien- oder Gartenhäuser sind nicht förderfähig.
Programm 455-B: Altersgerecht Umbauen
Der Investitionszuschuss 455-B steht für barrierefreie Umbauten im Wohnraum zur Verfügung. Die Zuschusshöhe beträgt 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 € je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen wie den Einbau einer Liftlösung. Ab dem 08.04.2026 kann das Programm wieder beantragt werden.
Programm 159: Altersgerecht Umbauen
Der KfW-Kredit ist ein staatliches Darlehen zur Förderung der Barrierefreiheit in Wohngebäuden. Der Zinssatz wird von der KfW festgelegt und liegt in der Regel deutlich unter den üblichen Bankzinsen. Die maximale Darlehenshöhe beträgt 50.000 € je Wohneinheit.
Persönlicher Service und bestmögliche Beratung liegen uns am Herzen. Auch für Ihre Region stehen kompetente Fachexperten für Lifte zur Verfügung.
Um einen KfW-Zuschuss für Ihre Liftlösung zu erhalten, müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen. Wichtig ist vor allem, dass die geförderten Einzelmaßnahmen der Barrierereduzierung dienen und die Mobilität in Ihrem Wohnumfeld verbessern. Dazu zählen sowohl Sitzlifte als auch Hublifte, Plattformlifte und Hauslifte. Achten Sie darauf, dass der ausgewählte Lift die technischen Mindestanforderungen der KfW erfüllt. Gerne unterstützen wir Sie mit einer umfassenden Beratung und Planung und übernehmen den Einbau Ihrer Liftlösung, damit alle Anforderungen erfüllt werden.
Den Antrag können sowohl Eigentümer als auch Mieter stellen. Letztere benötigen dazu lediglich die Zustimmung des Vermieters. Außerdem muss sich der Wohnraum, in dem der Hauslift, Rollstuhllift oder Treppenlift installiert werden soll, in Deutschland befinden.
Für die Antragstellung sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Dazu zählen:
Detaillierter Kostenvoranschlag einer Fachfirma über die geplanten Maßnahmen
Ausgefülltes Antragsformular der KfW (dieses finden Sie auf der Homepage der KfW-Bank)
Beidseitige Kopie eines gültigen Ausweisdokuments
Bei Mietern: Einverständniserklärung des Vermieters
Wichtig: Beachten Sie, dass der Antrag auf die Förderung unbedingt noch vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden muss. Eine nachträgliche Bezuschussung ist nicht möglich.
Die Beantragung der KfW-Förderung für Liftlösungen ist in wenigen Schritten erledigt.
Kontaktieren Sie Lifta und lassen Sie sich zu den technischen Möglichkeiten, den verschiedenen Lift-Modellen und den damit verbundenen Kosten sowie den besten Förderoptionen beraten.
Wählen Sie das passende KfW-Programm: den Kredit 159 und/oder den Investitionszuschuss 455-B.
Laden Sie das jeweilige Antragsformular auf der Webseite der KfW-Bank herunter, füllen Sie dieses vollständig aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
Den Antrag für den Zuschuss können Sie direkt online über das KfW-Portal absenden. Den Kreditantrag stellen Sie über Ihre Hausbank, die diesen an die KfW weiterleitet.
Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Beginnen Sie mit den Umbauarbeiten bzw. der Installation Ihrer Liftlösung erst, wenn Sie die Förderzusage erhalten haben.
Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie den Verwendungsnachweis mit allen relevanten Rechnungen und Zahlungsbelegen bei der KfW ein.
Bei korrektem Verwendungsnachweis wird der Kredit freigegeben. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen.
Neben der KfW-Förderung stehen Ihnen auch weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Ihren Treppenlift zur Verfügung. Bei anerkanntem Pflegegrad können Sie zum Beispiel einen Krankenkassenzuschuss für Ihren Lift erhalten. Regionale Förderprogramme der Bundesländer oder Kommunen sind ebenfalls eine Option. Im Fall von unfallbedingten Einschränkungen können unter Umständen auch Berufsgenossenschaften oder private Unfallversicherungen einspringen. Wir beraten Sie gerne zu den besten Finanzierungsoptionen für Ihre Liftlösung.
Beim KfW-Zuschuss 455-B beträgt die Förderung 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 € je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen. Beim KfW-Kredit 159 beträgt der maximale Darlehensbetrag 50.000 € je Wohneinheit.
Die Auszahlung der KfW-Förderung für Liftlösungen erfolgt im Regelfall nach Abschluss der Umbaumaßnahmen und Vorlage des Verwendungsnachweises. Sobald die KfW-Bank den Nachweis geprüft und bestätigt hat, wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen. Dies dauert in der Regel nur wenige Wochen.
Ja, der KfW-Kredit 159 muss grundsätzlich zurückgezahlt werden, da es sich nicht um einen Zuschuss handelt. Die Rückzahlung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre in monatlichen Annuitäten.
Der Antrag für die KfW-Förderung muss unbedingt noch vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Reichen Sie das Antragsformular ein, bevor Sie einen Vertrag mit einem Fachunternehmen abschließen und die Installation des Lifts beginnen. Eine nachträgliche Förderung durch die KfW-Bank ist nicht möglich.
Das KfW-Förderprogramme 159 ist primär für bauliche Veränderungen gedacht, die Ihr Zuhause langfristig barrierefrei und altersgerecht gestalten. Da gemietete Treppenlifte lediglich als vorübergehende Lösung zur Barrierereduzierung gelten, können diese nicht von der KfW-Bank gefördert werden.
Für den Einbau einer Liftlösung können Sie entweder die KfW-Fördermittel oder den Zuschuss der Pflegekasse in Anspruch nehmen – jedoch nicht beides gleichzeitig für dieselbe Maßnahme. Es ist allerdings möglich, die Kosten für unterschiedliche Maßnahmen auf beide Förderprogramme aufzuteilen. So können Sie beispielsweise die Fördermittel der KfW für den barrierefreien und altersgerechten Umbau Ihres Badezimmers nutzen und den Zuschuss der Pflegekasse für den Einbau einer Liftlösung. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass die Rechnungen getrennt ausgestellt werden.