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Treppenlift von der Steuer absetzen: Das sollten Sie wissen

8 Min.

Nicht alle Menschen wissen, dass ein Treppenlift steuerlich absetzbar ist. Wenn Sie sich jedoch schon einmal mit dem Kauf eines Treppenlifts beschäftigt haben, ist Ihnen sicherlich bewusst, dass es sich bei Sitz- und Plattformliften um eine kostspielige Anschaffung handelt. Für viele Senioren wird der Kauf eines Treppenlifts somit zu einer finanziellen Belastung.  

Umso erfreulicher ist es daher, dass Sie bei der Anschaffung Ihres Treppenlifts sparen können. Wir zeigen Ihnen hier, wie Sie die Kosten für Ihren Treppenlift von der Steuer absetzen und mit welcher Ersparnis Sie rechnen können.

Georg Schenk
Lifta Magazin Autor

Wichtige Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit eines Treppenlifts

Der Kauf eines Treppenlifts stellt für viele Menschen eine hohe finanzielle Belastung dar. Denn je nach Modell und Ausstattung steigen die Kosten für einen Treppenlift schnell in die Höhe. Ob Sie beispielsweise einen Sitzlift für eine kurvige Treppe oder einen Plattformlift für einen geraden Treppenverlauf benötigen, wirkt sich dementsprechend auf den Kaufpreis aus.

Doch es gibt gute Nachrichten für alle, die auf einen Treppenlift im eigenen Heim angewiesen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen erkennt das Finanzamt den Kauf eines Treppenlifts als eine außergewöhnliche Belastung an, sodass Sie die Kosten steuerlich geltend machen können. Wer seinen Treppenlift steuerlich absetzen will, sollte sich vorab jedoch mit den Voraussetzungen für eine Steuerersparnis auseinandersetzen, da nicht jeder Treppenlift pauschal steuerlich absetzbar ist.

Glückliches Ehepaar

Für die Steuererleichterung benötigt das Finanzamt eine Bescheinigung über die Notwendigkeit des Treppenlifts. Sie müssen also nachweislich belegen können, dass Sie den Treppenlift aus medizinischen Gründen brauchen. Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) aus dem Jahr 2014 ist ein ärztliches Attest ausreichend zur Bescheinigung. Zuvor lehnte das Finanzamt die Steuererleichterung ab. Begründet wurde dies dadurch, dass Lifte nicht als medizinische Hilfsmittel, sondern aus reinem Komfort genutzt würden. Der BFH entschied jedoch anders und stufte Treppenlifte als medizinische Hilfsmittel im engeren Sinne ein.

Wer einen Treppenlift beispielsweise aus Bequemlichkeit einbauen lässt, hat demnach keinen Anspruch auf eine Steuererleichterung. Da dies aber normalerweise nicht der Fall ist, können Sie die Kosten für den Lift in Ihrer jährlichen Steuererklärung angeben. Die Steuererleichterung erhalten Sie jedoch nur, wenn das Finanzamt die Anschaffung eines Lifts für Ihre Lebenssituation als außergewöhnliche finanzielle Belastung anerkennt.

So machen Sie eine außergewöhnliche Belastung geltend

Um den Kauf des Treppenlifts steuerlich abzusetzen, machen Sie beim Finanzamt eine sogenannte außergewöhnliche Belastung geltend. Als solche gelten unter anderem auch Kosten für Medikamente oder Arztkosten, die über ein zumutbares Maß hinausgehen.

Eine allgemeine außergewöhnliche Belastung wird nach § 33 Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes geregelt. Die Einkommenssteuer wird dann ermäßigt, wenn die entsprechenden Kosten eine zumutbare Belastung für Sie als steuerpflichtige Person überschreiten.

Steuererklärung außergewöhnliche Belastung

Die zumutbare Belastung ist von der Höhe Ihrer Einkünfte abhängig. Für die Berechnung spielt aber auch der Familienstand und die Anzahl der Kinder eine Rolle. Die Steuererleichterung wird dementsprechend individuell ermittelt und dann in gestaffelten Prozentsätzen gewährt. Je nach Lebenssituation liegt die zumutbare Belastung zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte.

Beispiel: Die Gesamteinkünfte eines Ehepaares mit zwei Kindern liegen bei 56.000 Euro. Die individuelle zumutbare Belastung liegt hier bei etwa 2,8 Prozent und beträgt demnach 1.575,30 Euro. Jeder Centbetrag, der darüber hinausgeht, kann im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung steuerlich abgesetzt werden.

Treppenlift von der Steuer absetzen in 4 einfachen Schritten

Um den Kauf des Treppenlifts erfolgreich von der Steuer abzusetzen, empfehlen sich folgende Schritte:  

  1. Holen Sie sich ein ärztliches Attest bzw. ein Gutachten Ihrer Hausärztin oder Ihres Hausarztes ein, das die medizinische Notwendigkeit des Treppenlifts bescheinigt. Wichtig hierbei ist, das durch das Attest festgestellt wird, dass der Treppenlift zum Zeitpunkt des Einbaus aus medizinischer Sicht notwendig war. Sie benötigen keine amtsärztliche Bescheinigung, da es sich bei einem Treppenlift nicht um ein medizinisches Hilfsmittel im weiteren Sinne handelt, die vom Finanzamt wiederum nur durch ein Attest einer Amtsärztin bzw. eines Amtsarztes als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.  

  2. Sammeln Sie sämtliche Belege und Rechnungen. Dies gilt sowohl für den Kauf des Treppenlifts selbst als auch für die Kosten der Montage.  

  3. Geben Sie sämtliche Ausgaben für den Kauf des Treppenlifts in Ihrer jährlichen Steuererklärung im Abschnitt „Außergewöhnliche Belastungen“ an. Vergessen Sie nicht die Kosten für die Handwerker, die den Treppenlift einbauen, zusätzlich in der Steuererklärung anzugeben.  

  4. Bewahren Sie die Belege für eventuelle Rückfragen des Finanzamtes mindestens bis zum Ablauf der Einspruchsfrist auf.  

Wichtig: Die Kosten für einen Treppenlift können Sie nur im Jahr der Anschaffung im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung von der Steuer absetzen.

Gebrauchten Treppenlift von der Steuer absetzen

Sitzlift am Treppenabsatz

Gebrauchte Treppenlifte sind deutlich günstiger als Neuware. Da auch ein gebrauchter Treppenlift von der Steuer absetzbar ist, können Sie so doppelt sparen. Für den gebrauchten Treppenlift benötigen Sie ebenfalls ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit der Anschaffung bescheinigt. Beachten Sie jedoch, dass nur die Kosten, die die individuelle zumutbare Belastung übersteigen, für eine Steuererleichterung berücksichtigt werden.

Liegen die Kosten für den gebrauchten Treppenlift unter dieser Grenze, erhalten Sie keine Steuerersparnis, haben aber unter Umständen dennoch weniger Ausgaben als bei einem neuen Treppenlift mit Steuererleichterung. Hier lohnt sich eine genaue Kalkulation unter Berücksichtigung verschiedener Optionen noch vor Erwerb sowie ein ausführlicher Treppenlift-Vergleich.

Zumutbarkeitsgrenzen – die Höhe der jeweiligen Steuerersparnis

Das Finanzamt berechnet die zumutbare Belastung stufenweise. Die Zumutbarkeitsgrenzen werden dabei in drei Stufen unterteilt:  

  1. Stufe: bis 15.340 Euro 
  2. Stufe: bis 51.130 Euro 
  3. Stufe: über 51.130 Euro  

Je nach Lebenssituation verändert sich die zumutbare Belastung in Prozentsätzen. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, mit wie viel Prozent Sie rechnen können.

Gesamteinkünfte

Einzelveranlagung (einzelne Steuererklärung)

Zusammenveranlagung (gemeinsame Steuererklärung der Ehe-/Lebenspartner)

1-2 Kinder

3 oder mehr Kinder

Stufe 1: bis 15.340 Euro

5 %

4 %

2 %

1 %

Stufe 2: bis 51.130 Euro

6 %

5 %

3 %

1 %

Stufe 3: über 51.130 Euro

7 %

6 %

4 %

2 %

Die genaue Berechnung folgt einem komplexen Schema mit diversen Zwischenergebnissen. Falls Sie Ihre zumutbare Belastung vorab ausrechnen wollen, empfiehlt sich ein Online-Rechner für die zumutbare Belastung, mit dem Sie die Höhe der individuellen Belastung im Internet errechnen lassen können.

Noch mehr Spartipps für den Kauf eines Treppenlifts

Neben der Möglichkeit, den Treppenlift steuerlich abzusetzen, gibt es auch andere Optionen, mit denen Sie beim Kauf eines Lifts Geld sparen. Wir haben Ihnen im Folgenden verschiedene Möglichkeiten zusammengefasst.

Behinderten-Pauschbetrag

Für Menschen mit einer körperlichen Behinderung gibt es die Option, den sogenannten Behinderten-Pauschbetrag in der Steuererklärung geltend zu machen. Die Steuererleichterung richtet sich dann nach dem Grad der Behinderung (GdB). Seit dem Jahr 2021 gilt laut Bundesfinanzministerium beispielsweise ein jährlicher Pauschbetrag von 384 Euro für Personen mit einem GdB von mindestens 20. Liegt der GdB bei mindestens 100 erhöht sich der Pauschbetrag pro Jahr auf 2.840 Euro.

Kreditzinsen steuerlich absetzen

Frau wirft Münze in ein Sparschwein

Einige Menschen entscheiden sich dafür, einen Kredit aufzunehmen, um den Kauf des Treppenlifts zu finanzieren. Die Zinsen, die hierbei anfallen, lassen sich unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls von der Steuer absetzen. Wichtig ist hierbei zum einen, dass Sie erneut Ihre zumutbare Belastungsgrenze überschreiten, um die Steuererleichterung zu erhalten. Zum anderen müssen Sie nachweisen können, dass die Aufnahme eines Kredits im Jahr der Anschaffung notwendig war, weil Sie sich den Lift ohne das Darlehen nicht hätten leisten können.

Zuschuss der Krankenkasse

Über die Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse haben Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss für den Kauf eines Treppenlifts zu erhalten. Dieser Zuschuss wird jedoch nur Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad gewährt. Bereits ab Pflegegrad 1 erhalten Sie bis zu 4.000 Euro Finanzierungshilfe pro Person von der Krankenkasse. Informieren Sie sich vor dem Kauf eines Sitzlifts bei Ihrer Krankenkasse über eine Feststellung des Pflegegrades und den Antrag auf einen Zuschuss.

Zuschuss-Beratung von Lifta

Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen für einen Zuschuss von Ihrer Krankenkasse. Wir von Lifta beraten Sie gerne und klären wichtige Fragen zur Antragstellung.

Zuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Mit der Förderung der KfW erhalten Sie bis zu 5.000 Euro Zuschuss für den Kauf eines Sitz- oder Plattformlifts. Für einen Treppenlift greift das Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss 455-B“. Die Fördermittel des Bundeshaushaltes sind jedoch begrenzt. Informieren Sie sich daher auf der Website der KfW, ob aktuell Zuschüsse beantragt werden können. Alternativ bietet die KfW einen Kredit des Programms „Altersgerecht Umbauen 159“, mit dem Sie einen Förderkredit von bis zu 50.000 Euro für den Einbau eines Sitzlifts erhalten.

Fazit

Bei den meisten Senioren, die zuhause einen Treppenlift nutzen, liegt hierfür eine medizinische Notwendigkeit vor. Ohne die Hilfe des Lifts könnten sie die Treppenstufen nur schwer oder gar nicht überwinden. Da die Absetzbarkeit von der Steuer abhängig von diesem Faktor ist, haben viele Personen, die den Kauf eines Lifts in Betracht ziehen, gute Chancen auf eine Steuererleichterung.  

Bevor Sie einen Treppenlift kaufen, lohnt sich in jedem Fall eine Überprüfung möglicher Zuschüsse, Finanzierungshilfen oder Steuererleichterungen. Probieren Sie doch einfach einen Online-Rechner im Internet aus, um herauszufinden, bei welcher Grenze Ihre individuelle zumutbare Belastung liegt.  

Haben Sie bereits Erfahrungen damit gemacht, die Kosten für einen Treppenlift von der Steuer abzusetzen? Berichten Sie uns gerne davon.

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