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Wohnraumanpassung bezeichnet bauliche und technische Maßnahmen, die eine Wohnung oder ein Haus an die Bedürfnisse einer in ihrer Beweglichkeit eingeschränkten Person angleichen. Der Einbau eines Treppenlifts ist eine der häufigsten Wohnraumanpassungen, weil er ein Stockwerk wieder erreichbar macht, ohne dass die Treppe selbst umgebaut werden muss. Genau deshalb wird er über den Pflegekassenzuschuss als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gefördert.
Wohnraumanpassung beschreibt alle Veränderungen, die das Wohnen trotz körperlicher Einschränkungen wieder ermöglichen. Dazu zählen bodengleiche Duschen, Haltegriffe, verbreiterte Türen – und eben der Treppenlift. Der besondere Vorteil des Treppenlifts: Er ist eine Wohnraumanpassung, die ohne echten Umbau auskommt. Die Schiene wird an der Treppe oder Wand befestigt, die Stufen bleiben unangetastet, und in den meisten Fällen ist die Montage in wenigen Stunden abgeschlossen.
Entscheidend für die Förderung ist, dass eine Maßnahme das Wohnumfeld dauerhaft verbessert. Der Treppenlift erfüllt das, weil er ein nicht mehr sicher begehbares Stockwerk wieder zugänglich macht. Damit fällt er unter die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Anders als die Krankenkasse, die für körpernahe Hilfsmittel zuständig ist, fördert die Pflegekasse genau diese Anpassung des Wohnraums.
Gut zu wissen: Die Wohnraumanpassung ist der Begriff, der die Tür zu mehreren Fördertöpfen öffnet. Neben dem Pflegekassenzuschuss kommt aktuell vor allem der zinsgünstige KfW-Kredit altersgerechtes Umbauen (Programm 159) infrage; der Investitionszuschuss Barrierereduzierung der KfW (Programm 455) ist derzeit ausgesetzt und nicht beantragbar. Ergänzend können Landesförderprogramme oder kommunale Zuschüsse infrage kommen. Welche Mittel sich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab – ein Vergleich der Fördermöglichkeiten verschafft Ihnen Klarheit.
Der Begriff Wohnraumanpassung ist mehr als ein Behördenwort – er ist Ihr Schlüssel zur Förderung. Nur weil der Treppenlift als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt ist, beteiligen sich Pflegekasse, KfW und oft auch Land und Kommune an den Kosten. Wer das weiß, formuliert seinen Antrag von Anfang an passend und schöpft die Töpfe aus.
Fehlt dieses Wissen, bleibt oft bares Geld liegen. Viele Menschen zahlen den Lift komplett selbst, obwohl ein erheblicher Teil über die Wohnraumanpassung förderfähig gewesen wäre. Eine frühe, richtige Einordnung senkt Ihren Eigenanteil spürbar.
Ja. Der Treppenlift gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme, weil er ein Stockwerk wieder erreichbar macht. Deshalb ist er über den Pflegekassenzuschuss förderfähig, ohne dass die Treppe baulich umgebaut werden muss.
Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, kann sich der Betrag vervielfachen. Zusätzlich sind KfW- und Landesmittel möglich.
Nein, das ist der Vorteil des Treppenlifts. Die Schiene wird an Treppe oder Wand montiert, die Stufen bleiben unverändert. Eine Baugenehmigung ist in der Regel nicht nötig, und die Montage dauert meist nur wenige Stunden.
Die Pflegekasse prüft den Antrag, oft mit Hilfe des Medizinischen Dienstes. Ein Kostenvoranschlag und eine kurze Begründung der Notwendigkeit sollten beiliegen. Stellen Sie den Antrag vor dem Kauf, nicht danach.
In vielen Fällen ja. Pflegekassenzuschuss und zinsgünstige KfW-Mittel schließen sich nicht grundsätzlich aus. Wie die Kombinierbarkeit von Fördermitteln in Ihrem Fall aussieht, klärt eine Beratung am besten vorab.
Ob und wie sich Ihre Wohnraumanpassung fördern lässt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. In einem unverbindlichen Gespräch ordnen wir Ihren Fall ein und zeigen Ihnen, welche Zuschüsse für Sie infrage kommen. So nutzen Sie alle Möglichkeiten, bevor Sie sich festlegen.
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Mehr Hintergründe zu Zuschüssen finden Sie auf unserer Seite zu Treppenlift-Zuschüssen.
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