(24 Std. täglich, kostenlos)
Treppenlift und Fluchtweg beschreibt die Frage, ob ein Treppenlift im Notfall die Flucht über das Treppenhaus behindert. Bei einem Sitzlift mit hochklappbarem Klappsitz bleibt die Treppe in der Regel als Fluchtweg nutzbar, weil die nötige Restbreite erhalten bleibt. Im Mehrfamilienhaus gelten dafür besondere Vorgaben, die vorab geklärt werden sollten.
Ein Fluchtweg ist der Weg, über den Sie ein Gebäude im Notfall sicher verlassen. Bei einem Sitzlift verläuft die Führungsschiene seitlich an der Treppe und nimmt nur wenig Platz weg. Wird der Sitz nach der Fahrt in die Parkposition gebracht und hochgeklappt, bleibt in den meisten Treppenhäusern genügend Restbreite zum Gehen. Anders als eine Kabine oder Plattform versperrt ein Sitzlift die Treppe also normalerweise nicht.
In einem Mehrfamilienhaus ist das Treppenhaus häufig der einzige bauliche Rettungsweg. Hier gelten strengere Regeln: Die Landesbauordnung und der Brandschutz im Treppenhaus schreiben eine Mindestbreite vor, die auch mit eingebautem Lift erhalten bleiben muss. Bevor Sie im gemeinschaftlich genutzten Treppenhaus einen Lift einbauen, sollte deshalb ein WEG-Beschluss vorliegen und die Restbreite geprüft sein.
Gut zu wissen: Lassen Sie beim Aufmaß die verbleibende Durchgangsbreite bei hochgeklapptem Sitz konkret messen und schriftlich festhalten. Diese Angabe hilft, wenn Vermieter, Eigentümergemeinschaft oder Bauamt nachfragen.
Im Ein- oder Zweifamilienhaus ist die Treppe in der Regel kein gesetzlich vorgeschriebener Fluchtweg. Hier entscheiden Sie selbst, wie der Lift geplant wird – sinnvoll bleibt es trotzdem, die Treppe so frei wie möglich zu halten. So bleiben Sie auch dann sicher, wenn der Lift einmal nicht verfügbar ist und Sie auf den Notbetrieb oder die Treppe zu Fuß angewiesen sind.
Im Brandfall zählt jede Sekunde. Ist der einzige Weg nach draußen durch einen dauerhaft ausgeklappten Sitz oder eine ungünstig platzierte Schiene verengt, kann das im Ernstfall lebensgefährlich werden. Gerade in Mehrfamilienhäusern, in denen mehrere Parteien dieselbe Treppe nutzen, ist ein frei begehbarer Rettungsweg unverzichtbar.
Wer den Fluchtweg von Anfang an in die Planung einbezieht, vermeidet spätere Konflikte mit Vermieter, Eigentümergemeinschaft oder Behörden. Ein Sitzlift lässt sich in fast allen Fällen so gestalten, dass er die Treppe nicht blockiert – vorausgesetzt, die Restbreite wird sorgfältig geprüft und der Sitz konsequent hochgeklappt.
Ein Sitzlift blockiert die Treppe in der Regel nicht, wenn der Sitz hochgeklappt wird. Die Schiene ragt nur wenige Zentimeter heraus, sodass meist genügend Restbreite zum Gehen bleibt.
Das ist möglich, wenn die vorgeschriebene Mindestbreite erhalten bleibt und ein WEG-Beschluss vorliegt. Maßgeblich sind die Landesbauordnung und die Brandschutzauflagen.
Die genaue Breite richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung und der Gebäudeart. In Mehrfamilienhäusern ist meist eine bestimmte Restbreite vorgeschrieben, die beim Aufmaß geprüft und dokumentiert wird.
In der Regel ist die Treppe im Ein- oder Zweifamilienhaus kein gesetzlich vorgeschriebener Fluchtweg. Trotzdem ist es sinnvoll, sie für den Notfall möglichst frei zu halten.
Viele Lifte arbeiten mit Akkubetrieb und bringen Sie auch bei Stromausfall noch sicher ans Ziel. Über die Notabsenkung lässt sich der Sitz zudem kontrolliert in eine Etage bewegen.
Ob Ihre Treppe als Fluchtweg geeignet bleibt, hängt von Breite, Gebäudeart und örtlichen Vorgaben ab. Unsere Berater prüfen das vor Ort und sorgen dafür, dass Ihr Treppenlift den Rettungsweg nicht beeinträchtigt.
→ Jetzt kostenlose Beratung anfragen | Alle Treppenlift-Modelle im Überblick
Das könnte Sie auch interessieren: