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Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine europäische Vorschrift, die grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Maschinen festlegt – darunter auch Treppenlifte. Sie bildet die rechtliche Grundlage für die CE-Kennzeichnung und damit für den Verkauf eines Treppenlifts in der EU. Nur ein Lift, der ihre Anforderungen erfüllt, darf in Verkehr gebracht werden.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine EU-weite Vorschrift, die für nahezu alle Maschinen gilt – und ein Treppenlift zählt rechtlich dazu. Sie definiert grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen, die der Hersteller einhalten muss. Dazu gehört, dass der Lift gegen typische Gefahren geschützt ist, etwa durch ein sicheres Bremssystem, einen Überlastschutz und eine zuverlässige Sicherheitsabschaltung.
Um einen Treppenlift in der EU zu verkaufen, muss der Hersteller nachweisen, dass das Gerät die Maschinenrichtlinie erfüllt. In der Praxis geschieht das, indem er den Lift nach anerkannten Normen wie der DIN EN 81-40 baut. Anschließend erstellt er eine Konformitätserklärung und bringt die CE-Kennzeichnung an. Erst dann darf der Lift in Verkehr gebracht werden.
Gut zu wissen: Die Maschinenrichtlinie gilt EU-weit einheitlich. Ein Lift mit gültiger CE-Kennzeichnung erfüllt damit überall in der Europäischen Union dieselben grundlegenden Sicherheitsanforderungen – das schafft Verlässlichkeit beim Kauf.
Die Maschinenrichtlinie betrifft nicht nur Treppenlifte. Auch ein Hauslift oder ein Plattformlift muss sie erfüllen, allerdings teils nach anderen Normen und mit anderen Prüfanforderungen. Beim privaten Treppen-Sitzlift bildet sie zusammen mit der DIN EN 81-40 das Fundament, auf dem die gesamte Sicherheitskette aufbaut – von der Betriebsanleitung bis zu den Prüfzeichen und Zertifikaten.
Die Maschinenrichtlinie ist das rechtliche Rückgrat der Treppenlift-Sicherheit. Sie sorgt dafür, dass kein Lift legal verkauft werden darf, der grundlegende Schutzanforderungen nicht erfüllt. Für Sie als Käufer bedeutet das: Ein Treppenlift mit CE-Kennzeichnung wurde nach klaren, verbindlichen Regeln gebaut.
Würde dieser Rahmen fehlen, könnten unsichere Geräte ungeprüft auf den Markt kommen. Deshalb ist die CE-Kennzeichnung – als sichtbares Zeichen der erfüllten Maschinenrichtlinie – einer der wichtigsten Punkte, auf die Sie beim Kauf achten sollten.
Ja. Ein Treppenlift gilt rechtlich als Maschine und fällt damit unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Der Hersteller muss ihre Anforderungen erfüllen, bevor der Lift verkauft werden darf.
Die CE-Kennzeichnung ist das sichtbare Zeichen dafür, dass ein Lift die Maschinenrichtlinie erfüllt. Ohne erfüllte Richtlinie darf der Hersteller kein CE-Zeichen anbringen und den Lift nicht in der EU verkaufen.
Nein. Die Pflichten aus der Richtlinie treffen den Hersteller. Für Sie genügt es zu wissen, dass ein Lift mit CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung die Anforderungen erfüllt.
Die Maschinenrichtlinie ist eine EU-Vorschrift mit Gesetzescharakter, die das Ziel vorgibt. Eine Norm wie die DIN EN 81-40 beschreibt konkret, wie dieses Ziel technisch erreicht wird. Beide greifen ineinander.
Für das erstmalige Inverkehrbringen ist die Richtlinie maßgeblich. Ein einmal nach geltendem Recht in Verkehr gebrachter Gebrauchtlift behält grundsätzlich seinen Status, sollte aber dennoch fachgerecht geprüft und gewartet sein.
Welche Vorschriften und Nachweise für Ihren Treppenlift wichtig sind, erklären wir Ihnen gern in Ruhe. Unsere Berater zeigen Ihnen, woran Sie einen geprüften, sicheren Lift erkennen und worauf Sie beim Kauf achten sollten.
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