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Landesförderprogramme sind Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen der einzelnen Bundesländer für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen – häufig auch für den Einbau eines Treppenlifts. Da jedes Bundesland eigene Programme und Bedingungen hat, lohnt sich ein gezielter Blick auf die Angebote Ihres Landes. Sie ergänzen bundesweite Töpfe wie den Pflegekassenzuschuss und die KfW-Förderung.
Neben den bundesweiten Töpfen legen viele Bundesländer eigene Programme für barrierefreies und altersgerechtes Wohnen auf. Diese werden meist über die jeweilige Landesförderbank oder die Wohnungsbauförderung abgewickelt. Ob und in welcher Höhe ein Treppenlift gefördert wird, hängt vom Bundesland und vom konkreten Programm ab. Manche Länder fördern als Zuschuss, andere als zinsgünstiges Darlehen.
Gerade hier ist es wichtig, genau hinzusehen: Die Programme unterscheiden sich in Fördersumme, Einkommensgrenzen und Antragswegen deutlich. Was im einen Bundesland großzügig bezuschusst wird, gibt es im Nachbarland womöglich gar nicht. Deshalb lässt sich keine pauschale Aussage treffen – maßgeblich ist immer das aktuelle Programm Ihres Landes. Eine Vor-Ort-Beratung oder die Landesförderbank gibt verlässliche Auskunft.
Gut zu wissen: Landesförderprogramme schließen bundesweite Förderungen nicht automatisch aus. Oft lassen sie sich mit dem Pflegekassenzuschuss kombinieren, mitunter auch mit kommunalen Zuschüssen. Achten Sie jedoch auf mögliche Doppelförderungsverbote einzelner Programme. Wie die Kombinierbarkeit von Fördermitteln in Ihrem Fall aussieht, klären Sie am besten vor dem Antrag.
Viele Menschen kennen Pflegekasse und KfW, übersehen aber die Programme ihres eigenen Bundeslands. Genau hier liegt oft zusätzliches Geld, das ungenutzt bleibt. Wer die Landesförderung in seine Planung einbezieht, schöpft die Möglichkeiten umfassender aus und senkt seine Anschaffungskosten weiter.
Da die Programme so unterschiedlich sind, lohnt sich der Aufwand der Recherche besonders. Eine gute Beratung nimmt Ihnen diese Arbeit ab und zeigt, welche Landesmittel in Ihrem Fall greifen.
Das hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Viele Länder haben Programme für barrierefreies Wohnen, die auch Treppenlifte einschließen, andere nicht. Maßgeblich ist immer das aktuelle Angebot Ihres Landes – fragen Sie bei der Landesförderbank nach.
Sie unterscheiden sich in Fördersumme, Einkommensgrenzen, Antragsweg und Förderart – Zuschuss oder Darlehen. Was in einem Land großzügig gefördert wird, gibt es im anderen womöglich nicht. Ein gezielter Vergleich für Ihr Bundesland ist daher wichtig.
Oft ja. Viele Landesprogramme lassen sich mit dem Pflegekassenzuschuss verbinden. Achten Sie aber auf mögliche Doppelförderungsverbote im jeweiligen Programm.
In der Regel über die Landesförderbank oder die zuständige Stelle für Wohnraumförderung Ihres Bundeslands. Der genaue Weg steht in den Programmrichtlinien. Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahme.
Häufig ja. Gerade weil viele die Landesprogramme übersehen, bleibt hier oft Geld liegen. Eine Beratung prüft schnell, ob sich der Antrag in Ihrem Fall lohnt.
Welche Programme Ihr Bundesland bietet und ob sich ein Antrag lohnt, lässt sich am schnellsten gemeinsam klären. In einem unverbindlichen Gespräch zeigen wir Ihnen, welche Landes- und Bundesmittel für Sie infrage kommen. So bleibt kein Topf ungenutzt.
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Einen Überblick über alle Zuschüsse bietet unsere Seite zu Treppenlift-Zuschüssen.
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