(24 Std. täglich, kostenlos)
Die KfW-Förderung bezeichnet zinsgünstige Kredite und – sofern das Programm mit Mitteln ausgestattet ist – Zuschüsse der staatlichen KfW-Bank für altersgerechtes und barrierearmes Umbauen, darunter auch der Einbau eines Treppenlifts. Sie ist unabhängig von einem Pflegegrad und lässt sich oft mit dem Pflegekassenzuschuss kombinieren. Aktuell steht der KfW-Weg über den zinsgünstigen Kredit „Altersgerecht Umbauen“ offen; der Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung ist derzeit ausgesetzt und nicht beantragbar.
Die KfW kennt grundsätzlich zwei Wege, die sich nicht gleichzeitig nutzen lassen. Der KfW-Kredit altersgerechtes Umbauen ist ein zinsgünstiges Darlehen und steht derzeit zur Verfügung. Der Investitionszuschuss Barrierereduzierung ist ein direkter Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssten – er ist allerdings aktuell nicht verfügbar, da das Programm seit 2022 keine neuen Mittel erhalten hat und der Zuschuss ausgesetzt ist. Für den Treppenlift führt der KfW-Weg deshalb zurzeit über den zinsgünstigen Kredit.
Ein großer Vorteil der KfW-Förderung ist, dass sie keinen Pflegegrad voraussetzt. Während der Pflegekassenzuschuss nur mit anerkanntem Pflegegrad fließt, steht die KfW grundsätzlich allen offen, die altersgerecht umbauen. Damit ist sie oft der richtige Weg für Menschen, die vorausschauend planen, aber noch keinen Pflegegrad haben. Die Mittel sind allerdings begrenzt; der Zuschuss-Topf ist derzeit ausgesetzt, sodass aktuell der zinsgünstige Kredit den KfW-Weg darstellt.
Gut zu wissen: Die KfW knüpft die Förderung an technische Mindeststandards der Barrierereduzierung – ein normgerechter Treppenlift erfüllt diese in der Regel. Wichtig ist die Reihenfolge: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie den Auftrag erteilen. Pflegekassenzuschuss und KfW-Mittel lassen sich häufig kombinieren; wie die Kombinierbarkeit von Fördermitteln in Ihrem Fall aussieht, klärt eine Beratung vorab.
Gerade wer keinen Pflegegrad hat, übersieht oft, dass es überhaupt Förderung gibt. Die KfW schließt genau diese Lücke und macht den Treppenlift auch ohne Pflegekasse bezahlbarer. Wer das früh weiß, plant die Förderung von Beginn an ein und stellt den Antrag rechtzeitig.
Wird der KfW-Antrag vergessen oder erst nach Auftragserteilung gestellt, ist die Förderung verloren. Eine frühzeitige Einplanung ist deshalb entscheidend, um diese staatlichen Mittel nicht ungenutzt zu lassen.
Ja. Über das Programm „Altersgerecht Umbauen“ fördert die KfW den Treppenlift als altersgerechte Umbaumaßnahme – aktuell über den zinsgünstigen Kredit, da der Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung derzeit ausgesetzt ist. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.
Nein. Anders als beim Pflegekassenzuschuss ist die KfW-Förderung unabhängig vom Pflegegrad. Sie steht grundsätzlich allen offen, die ihr Zuhause barrierearm umbauen.
Grundsätzlich wäre für einen einzelnen Treppenlift der Investitionszuschuss attraktiver, weil Sie ihn nicht zurückzahlen. Derzeit ist dieser Zuschuss jedoch ausgesetzt, sodass aktuell der zinsgünstige Kredit den KfW-Weg darstellt. Beide ließen sich ohnehin nicht gleichzeitig für dieselbe Maßnahme nutzen.
Immer vor der Auftragserteilung. Wird der Lift zuerst bestellt, entfällt die Förderung. Planen Sie die Antragstellung daher als ersten Schritt ein.
In vielen Fällen ja. Die beiden Töpfe schließen sich nicht grundsätzlich aus. Wie die Kombination in Ihrem Fall funktioniert, klärt eine Beratung am besten vorab.
Ob Zuschuss oder Kredit, mit oder ohne Pflegegrad – welcher KfW-Weg für Sie passt, hängt von Ihrer Situation ab. In einem unverbindlichen Gespräch ordnen wir Ihren Fall ein und zeigen Ihnen, wie Sie die KfW-Mittel optimal nutzen. So bleibt kein Zuschuss ungenutzt.
→ Jetzt kostenlose Beratung anfragen | Alle Treppenlift-Modelle im Überblick
Details zur staatlichen Förderung finden Sie auf unserer Seite zur KfW-Förderung.
Das könnte Sie auch interessieren: