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Der Investitionszuschuss Barrierereduzierung (KfW-Programm 455) war ein direkter, nicht rückzahlbarer Zuschuss der KfW-Bank für barrierearme Umbaumaßnahmen – einschließlich des Einbaus eines Treppenlifts. Er ist Teil der KfW-Förderung und setzte keinen Pflegegrad voraus. Wichtig: Seit die Haushaltsmittel 2022 ausgeschöpft wurden, sind keine neuen Mittel mehr geflossen – der Investitionszuschuss ist derzeit nicht beantragbar. Als aktiver KfW-Weg bleibt der zinsgünstige KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" (bis 50.000 €); zusätzlich tragen der Pflegekassenzuschuss und weitere Töpfe.
Der Investitionszuschuss war die geschenkte Variante der KfW-Förderung: Anders als beim KfW-Kredit altersgerechtes Umbauen mussten Sie nichts zurückzahlen. Die KfW erstattete einen prozentualen Anteil der förderfähigen Kosten bis zu einem festen Höchstbetrag je Wohneinheit. Wichtig: Seit die Haushaltsmittel 2022 ausgeschöpft wurden, sind keine neuen Mittel mehr nachgeflossen – der Zuschuss (KfW-Programm 455) ist derzeit nicht beantragbar.
Als aktiver KfW-Weg bleibt der zinsgünstige KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" mit bis zu 50.000 € je Wohneinheit. Unabhängig davon können Sie den Pflegekassenzuschuss (bis 4.180 € je Person, § 40 SGB XI) nutzen; je nach Situation kommen Eingliederungshilfe, Berufsgenossenschaft oder Landesprogramme hinzu. Der Pflegekassenzuschuss setzt einen Pflegegrad voraus, der Kredit dagegen nicht.
Sollte der Investitionszuschuss wieder Mittel erhalten, gilt erfahrungsgemäß: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme – also vor Auftragserteilung – gestellt werden, und erst nach der Zusage beauftragen Sie den Einbau. Ein normgerechter Treppenlift erfüllt die technischen Anforderungen der KfW in der Regel; ein Kostenvoranschlag gehört zu den üblichen Unterlagen. Ob aktuell etwas verfügbar ist, klären wir gern gemeinsam.
Der Investitionszuschuss war für viele die einzige Förderung, die ohne Pflegegrad echtes Geld brachte. Da er derzeit nicht zur Verfügung steht, lohnt sich der Blick auf die aktiven Wege: Mit dem KfW-Kredit 159 und dem Pflegekassenzuschuss senken Sie Ihre Anschaffungskosten spürbar.
Statt auf einen aktuell ausgesetzten Topf zu setzen, planen Sie so verlässlich. Wir zeigen Ihnen, welche Förderung in Ihrer Situation tatsächlich greift und wie Sie die Töpfe sinnvoll verbinden.
Derzeit nicht. Seit die Haushaltsmittel 2022 ausgeschöpft wurden, sind keine neuen Mittel nachgeflossen – das KfW-Programm 455 ist ausgesetzt. Als aktiver KfW-Weg bleibt der zinsgünstige KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen".
Aktiv sind vor allem der KfW-Kredit 159 (bis 50.000 €) und der Pflegekassenzuschuss (bis 4.180 € je Person). Je nach Situation kommen Eingliederungshilfe, Berufsgenossenschaft oder Landesprogramme hinzu.
Nein. Der Investitionszuschuss war ein echter Zuschuss, kein Kredit – ein Anteil der förderfähigen Kosten ohne Rückzahlung. Das unterschied ihn vom KfW-Kredit, der zinsgünstig, aber rückzahlbar ist.
Für den KfW-Kredit 159 nicht – er steht allen offen, die barrierearm umbauen. Der Pflegekassenzuschuss setzt dagegen einen Pflegegrad voraus.
Das hängt vom Bundeshaushalt ab und ist derzeit offen. Solange keine neuen Mittel bereitstehen, bleibt das Programm ausgesetzt. Wir prüfen mit Ihnen, welche Förderung aktuell wirklich verfügbar ist – etwa Landesförderprogramme oder kommunale Zuschüsse.
Der Investitionszuschuss ist derzeit ausgesetzt – doch es gibt verlässliche Alternativen. In einem unverbindlichen Gespräch zeigen wir Ihnen, welche Förderung aktuell für Sie greift, etwa der KfW-Kredit 159 oder der Pflegekassenzuschuss, und wie Sie die Töpfe sinnvoll verbinden. So nutzen Sie die verfügbaren Mittel optimal.
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Mehr zur staatlichen Förderung lesen Sie auf unserer Seite zur KfW-Förderung.
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