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Das GS-Zeichen steht für „Geprüfte Sicherheit“ und bestätigt, dass ein Treppenlift von einer unabhängigen, zugelassenen Prüfstelle auf die Einhaltung des deutschen Produktsicherheitsgesetzes geprüft wurde. Anders als die gesetzlich vorgeschriebene CE-Kennzeichnung ist das GS-Zeichen freiwillig und gilt als zusätzliches, glaubwürdiges Sicherheitssignal. Es zeigt Ihnen auf einen Blick, dass ein neutraler Dritter die Sicherheit des Lifts geprüft hat.
GS steht für „Geprüfte Sicherheit“. Das Zeichen wird auf Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes vergeben und darf nur verwendet werden, wenn eine staatlich anerkannte, unabhängige Prüfstelle wie der TÜV oder die DEKRA das Produkt geprüft und für sicher befunden hat. Für Sie als Käuferin oder Käufer bedeutet das: Ein neutraler Dritter hat den Treppenlift unter die Lupe genommen – nicht nur der Hersteller selbst. Das unterscheidet das GS-Zeichen von rein herstellereigenen Aussagen.
Die CE-Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben und bestätigt, dass der Hersteller die Einhaltung aller geltenden EU-Richtlinien erklärt – darunter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die CE-Kennzeichnung darf der Hersteller in vielen Fällen selbst anbringen. Das GS-Zeichen hingegen ist freiwillig und setzt immer eine externe Prüfung voraus. Vereinfacht gesagt: CE ist die Pflicht, GS die zusätzliche Kür, bei der eine unabhängige Stelle mitprüft.
Gut zu wissen: Bei der GS-Prüfung werden sicherheitsrelevante Bauteile genau bewertet – etwa das Bremssystem, die Fangvorrichtung, der Sicherheitsgurt und die Hinderniserkennung. Auch die mitgelieferte Betriebsanleitung gehört zum Prüfumfang. Die Prüfstelle überwacht zudem laufend die Fertigung, damit die Serienqualität dem geprüften Muster entspricht. So ist sichergestellt, dass nicht nur ein Vorzeigeexemplar, sondern jeder ausgelieferte Lift dem Standard genügt.
Ein Treppenlift trägt Sie täglich sicher über die Treppe – Sicherheit ist hier kein Detail, sondern das Wichtigste überhaupt. Das GS-Zeichen gibt Ihnen die Gewissheit, dass eine unabhängige Stelle genau das bestätigt hat. Es nimmt Ihnen die Mühe ab, technische Nachweise selbst zu beurteilen, und macht seriöse Anbieter auf einen Blick erkennbar.
Fehlt das GS-Zeichen, heißt das nicht zwingend, dass ein Lift unsicher ist – die CE-Kennzeichnung bleibt ohnehin Pflicht. Doch ein vorhandenes GS-Zeichen ist ein zusätzliches, glaubwürdiges Argument für geprüfte Qualität. Gerade wenn Sie verschiedene Anbieter vergleichen, ist es ein einfaches und verlässliches Unterscheidungsmerkmal.
GS steht für „Geprüfte Sicherheit“. Es bestätigt, dass eine unabhängige, staatlich anerkannte Prüfstelle den Treppenlift auf Sicherheit geprüft hat. Das Zeichen ist freiwillig, aber ein starkes Qualitätssignal.
Nein. Verpflichtend ist allein die CE-Kennzeichnung. Das GS-Zeichen ist freiwillig und kommt zusätzlich hinzu, weil dafür eine externe Prüfstelle eingeschaltet wird.
Die CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller in vielen Fällen selbst, das GS-Zeichen setzt immer eine unabhängige Prüfung voraus. CE ist die gesetzliche Pflicht, GS die freiwillige Zusatzprüfung durch eine neutrale Stelle.
Staatlich anerkannte Prüfstellen wie TÜV oder DEKRA. Sie prüfen den Lift und überwachen anschließend die laufende Fertigung. So ist gewährleistet, dass jedes Serienexemplar dem geprüften Muster entspricht.
Es ist ein gutes zusätzliches Kriterium, aber kein Muss. Achten Sie in jedem Fall auf die Konformitätserklärung und die Prüfzeichen und Zertifikate. Ein GS-Zeichen erhöht die Sicherheit, dass Sie geprüfte Qualität erhalten.
Welche Prüfzeichen ein bestimmter Treppenlift trägt und was das für Sie bedeutet, erklären wir Ihnen gern verständlich. In einem unverbindlichen Gespräch zeigen wir Ihnen, worauf es bei geprüfter Sicherheit ankommt. So treffen Sie Ihre Entscheidung mit gutem Gefühl.
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