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Gewährleistung und Garantie beim Treppenlift sind zwei unterschiedliche Absicherungen gegen Mängel. Die Gewährleistung ist die gesetzlich vorgeschriebene Haftung des Verkäufers für Mängel, die schon beim Kauf vorhanden waren – beim Neukauf in der Regel zwei Jahre. Die Garantie ist dagegen eine freiwillige, zusätzliche Zusage des Herstellers oder Anbieters, die über die Gewährleistung hinausgehen kann.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und kann nicht abbedungen werden. Sie verpflichtet den Verkäufer, für Mängel einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. Beim Kauf eines neuen Treppenlifts beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel zwei Jahre. Zeigt sich in dieser Zeit ein Mangel, haben Sie Anspruch auf Nachbesserung – also Reparatur oder Austausch. Tritt der Mangel innerhalb der ersten zwölf Monate auf, wird zu Ihren Gunsten vermutet, dass er von Anfang an bestand.
Die Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Herstellers oder Anbieters. Sie kann inhaltlich frei gestaltet werden und über die Gewährleistung hinausgehen – etwa mit längeren Laufzeiten oder einer Abdeckung bestimmter Bauteile wie Motor, Antriebseinheit oder Akkubetrieb. Was genau die Garantie umfasst, steht in den Garantiebedingungen. Lesen Sie diese vor dem Kauf genau, denn Umfang und Dauer unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter erheblich.
Praxis-Tipp: Prüfen Sie vor dem Kauf, ob die Garantie auch Ersatzteile und Arbeitszeit einschließt oder nur das Material. Häufig ist die Garantie an einen Wartungsvertrag gekoppelt: Wer die jährliche Wartung durchführen lässt, behält den vollen Anspruch. Klären Sie außerdem, ob bei einem Gebrauchtlift noch Restgarantie besteht. So vermeiden Sie unerwartete Reparaturkosten im späteren Betrieb.
Ein Treppenlift ist eine Anschaffung für viele Jahre, und seine Technik ist täglich im Einsatz. Gewährleistung und Garantie entscheiden darüber, wer für eine Reparatur aufkommt, falls einmal etwas ausfällt. Eine gute Absicherung schützt Sie vor hohen, unerwarteten Kosten und gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Lift langfristig zuverlässig fährt.
Wird beim Kauf nur auf den Preis geschaut, kann ein scheinbar günstiges Angebot teuer werden, wenn die Garantie kurz ist oder wichtige Bauteile ausnimmt. Ein transparenter Anbieter benennt Gewährleistungsfrist und Garantieumfang klar. Achten Sie deshalb nicht nur auf den Kaufpreis, sondern auch darauf, wie gut Sie nach dem Kauf abgesichert sind.
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Mängel ab, die schon beim Kauf bestanden – beim Neukauf zwei Jahre. Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers, die in Umfang und Dauer frei gestaltet werden kann.
Beim Kauf eines neuen Treppenlifts beträgt die gesetzliche Gewährleistung in der Regel zwei Jahre. Bei einem Gebrauchtlift kann sie verkürzt sein. Innerhalb des ersten Jahres wird ein Mangel zu Ihren Gunsten als von Anfang an bestehend vermutet.
Oft ja. Viele Garantien setzen eine regelmäßige jährliche Wartung durch den Anbieter voraus. Wird die Wartung versäumt, kann der Garantieanspruch entfallen. Lesen Sie die Bedingungen genau.
Das hängt vom jeweiligen Garantievertrag ab. Manche Anbieter schließen Verschleißteile wie den Akkubetrieb aus oder gewähren dafür eine kürzere Frist. Klären Sie das vor dem Kauf, um spätere Überraschungen zu vermeiden.
Beim Mietmodell sind Wartung und Reparatur meist im monatlichen Preis enthalten. Sie tragen dann in der Regel kein Reparaturrisiko, weil der Anbieter für die Funktionsfähigkeit sorgt. Die genauen Konditionen stehen im Mietvertrag.
Welche Gewährleistung und Garantie zu Ihrem Wunschmodell gehören, erläutern wir Ihnen gern transparent. In einem unverbindlichen Gespräch zeigen wir, wie gut Sie nach dem Kauf abgesichert sind. So wissen Sie genau, worauf Sie sich langfristig verlassen können.
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