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Die DIN EN 81-40 ist die europäische Sicherheitsnorm für Treppenschräglifte und Plattformlifte entlang von Treppen. Sie legt fest, welche technischen Anforderungen ein Treppenlift in Bezug auf Bremsen, Schutzeinrichtungen und Standsicherheit erfüllen muss. Ein Lift, der dieser Norm entspricht, gilt als nach anerkanntem Stand der Technik gebaut.
Die DIN EN 81-40 ist eine europäische Norm, die speziell für Treppenschräglifte und Plattformlifte gilt, die sich entlang einer Treppe bewegen. Sie beschreibt detailliert, welche Sicherheitsanforderungen ein solcher Lift erfüllen muss: dazu zählen ein zuverlässiges Bremssystem, eine Fangvorrichtung, die Hinderniserkennung sowie sichere Endpositionen über Endschalter. Die Norm bildet damit den technischen Maßstab, an dem sich Hersteller orientieren.
Die DIN EN 81-40 steht nicht für sich allein, sondern ist Teil eines größeren Rahmens. Über die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die Einhaltung anerkannter Normen die Grundlage für die CE-Kennzeichnung. Ein Hersteller, der seinen Lift nach DIN EN 81-40 baut, erfüllt damit die wesentlichen Sicherheitsanforderungen und kann die Konformität in der Konformitätserklärung bestätigen.
Gut zu wissen: Als Käufer müssen Sie die Norm nicht im Detail kennen. Achten Sie stattdessen darauf, dass der Anbieter die CE-Kennzeichnung und eine Konformitätserklärung vorlegen kann – das schließt die Einhaltung der DIN EN 81-40 mit ein.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Schräg- und Vertikallift. Die DIN EN 81-40 gilt für Lifte, die sich entlang einer Treppe schräg bewegen – also den klassischen Sitzlift. Senkrechte Plattformlifte fallen dagegen unter die DIN EN 81-41, wie sie beim Rollstuhllift eine Rolle spielt. Beide Normen verfolgen dasselbe Ziel: einen sicheren Lift nach dem Stand der Technik.
Eine Norm wie die DIN EN 81-40 mag abstrakt wirken, doch sie ist Ihre Sicherheitsgarantie im Hintergrund. Sie stellt sicher, dass jeder normkonforme Treppenlift bestimmte Schutzfunktionen mitbringt und nach einheitlichen, geprüften Maßstäben gebaut wird. Das schützt Sie vor unsicheren Billigkonstruktionen.
Wer einen Lift kauft, der nicht nach anerkannten Normen gefertigt wurde, geht ein unnötiges Risiko ein. Achten Sie deshalb auf die CE-Kennzeichnung und eine Konformitätserklärung – sie sind der einfache, nachvollziehbare Beleg dafür, dass die DIN EN 81-40 eingehalten wurde.
Sie bedeutet, dass ein Lift, der dieser Norm entspricht, die anerkannten Sicherheitsanforderungen für Treppenschräglifte erfüllt. Für Sie ist das eine Zusicherung, dass wichtige Schutzfunktionen vorhanden und geprüft sind.
Die Norm bildet den anerkannten Stand der Technik ab. Ein Lift, der ihr entspricht und über eine CE-Kennzeichnung verfügt, erfüllt die zentralen Sicherheitsanforderungen. Bei Geräten ohne diese Nachweise ist Vorsicht geboten.
Die DIN EN 81-40 gilt für Schräglifte entlang einer Treppe, etwa den klassischen Sitzlift. Die DIN EN 81-41 betrifft vertikale Plattformlifte, die senkrecht eine Höhe überwinden, wie sie beim Rollstuhllift vorkommen.
Der beste Hinweis ist die CE-Kennzeichnung in Verbindung mit einer Konformitätserklärung des Herstellers. Diese Dokumente bestätigen die Einhaltung der einschlägigen Normen einschließlich der DIN EN 81-40.
Nein. Die Einhaltung der Norm liegt beim Hersteller. Für Sie genügt es, beim Kauf auf die entsprechenden Nachweise zu achten – im Betrieb spielt die Norm dann keine Rolle mehr.
Welche Normen und Nachweise für Ihren Treppenlift relevant sind, erklären wir Ihnen gern verständlich. Unsere Berater zeigen Ihnen, woran Sie geprüfte Sicherheit erkennen und worauf Sie beim Kauf achten sollten.
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