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Brandschutz im Treppenhaus bezeichnet alle baulichen und organisatorischen Anforderungen, die sicherstellen, dass das Treppenhaus im Brandfall als Rettungsweg nutzbar bleibt. Ein Sitzlift darf diesen Weg nicht so verengen, dass die vorgeschriebene Mindestbreite unterschritten wird. Im Mehrfamilienhaus gelten dafür strengere Regeln als im eigenen Haus.
In vielen Gebäuden ist das Treppenhaus der wichtigste bauliche Rettungsweg. Brandschutz bedeutet hier, dass dieser Weg im Notfall frei, sicher und ausreichend breit bleibt. Ein Sitzlift mit seiner seitlich verlaufenden Führungsschiene nimmt nur wenig Platz weg. Entscheidend ist, dass auch bei hochgeklapptem Sitz in der Parkposition genügend Restbreite zum Gehen bleibt – das ist eng mit der Frage Treppenlift und Fluchtweg verbunden.
Brandschutz betrifft nicht nur die Breite, sondern auch die verwendeten Materialien. In Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern werden häufig schwer entflammbare Werkstoffe verlangt. Ein moderner Treppenlift erfüllt mit seiner geprüften Steuerungseinheit und der Sicherheitsabschaltung hohe elektrische Sicherheitsstandards. Viele Modelle nutzen Akkubetrieb und sind nur über wenige Kontakte ans Stromnetz angebunden, was das Risiko zusätzlich senkt.
Praxis-Tipp: Klären Sie die Brandschutzanforderungen frühzeitig mit der Hausverwaltung oder dem Bauamt. So vermeiden Sie, dass ein bereits geplanter Lift nachträglich umgeplant werden muss, weil die Restbreite nicht genügt.
Im Ein- oder Zweifamilienhaus sind die Brandschutzvorgaben für die Treppe meist gering, weil sie selten als vorgeschriebener Rettungsweg gilt. Im Mehrfamilienhaus dagegen greifen die Landesbauordnung und weitere Vorschriften. Hier ist vor dem Einbau im gemeinschaftlichen Treppenhaus in der Regel ein WEG-Beschluss und die Zustimmung zu den Brandschutzauflagen nötig.
Ein Brand entwickelt sich oft schneller als gedacht, und Rauch füllt ein Treppenhaus in Minuten. Bleibt der einzige Weg nach draußen frei und ausreichend breit, kann das im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden. Deshalb steht der Brandschutz bei der Planung eines Lifts im Mehrfamilienhaus an erster Stelle.
Wird der Brandschutz vernachlässigt, drohen nicht nur Gefahren im Notfall, sondern auch Auflagen oder ein nachträglicher Rückbau. Ein sorgfältig geplanter Sitzlift lässt sich dagegen fast immer mit den Anforderungen vereinbaren – die richtige Schienenführung und eine konsequent hochgeklappte Sitzposition vorausgesetzt.
In vielen Fällen ja, sofern die vorgeschriebene Mindestbreite des Rettungswegs erhalten bleibt. Maßgeblich sind die Landesbauordnung und die örtlichen Brandschutzauflagen, die vorab geklärt werden sollten.
Ein Sitzlift mit hochgeklapptem Sitz behindert die Flucht in der Regel nicht, weil die Treppe weiterhin begehbar bleibt. Wichtig ist, dass die verbleibende Breite den Vorgaben entspricht – das hängt eng mit dem Thema Treppenlift und Fluchtweg zusammen.
Die Vorgaben ergeben sich aus der Landesbauordnung und werden von Bauamt oder Brandschutzbehörde geprüft. Im Mehrfamilienhaus stimmen zusätzlich die Eigentümergemeinschaft oder der Vermieter zu.
Moderne Treppenlifte erfüllen hohe elektrische Sicherheitsstandards mit geprüfter Sicherheitsabschaltung. Durch den häufigen Akkubetrieb ist die Anbindung ans Stromnetz minimal, was das Risiko gering hält.
Im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus sind die Brandschutzauflagen für die Treppe meist gering. Eine gesonderte Genehmigung ist in der Regel nicht erforderlich.
Brandschutz im Treppenhaus klingt kompliziert, lässt sich aber mit der richtigen Planung gut lösen. Unsere Berater kennen die Anforderungen und stimmen Ihren Treppenlift so ab, dass der Rettungsweg sicher bleibt.
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