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Ein Zuschuss der Berufsgenossenschaft zum Treppenlift kommt in Betracht, wenn die Einschränkung der Mobilität Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit ist. Die Berufsgenossenschaft als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung kann den Treppenlift dann im Rahmen der Teilhabe und Wohnungshilfe vollständig übernehmen. Voraussetzung ist ein anerkannter Versicherungsfall.
Die Berufsgenossenschaft ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für Beschäftigte. Sie wird zuständig, wenn die Mobilitätseinschränkung Folge eines anerkannten Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls auf dem Weg zur Arbeit oder einer Berufskrankheit ist. In diesen Fällen tritt sie an die Stelle der Krankenkasse und der Pflegekasse. Der Treppenlift wird dann als Leistung zur Teilhabe und als Wohnungshilfe gewährt.
Ist der Versicherungsfall anerkannt, ist die Berufsgenossenschaft eine der großzügigsten Förderquellen. Sie übernimmt häufig die kompletten Anschaffungskosten des Treppenlifts, weil sie die Folgen des Unfalls möglichst vollständig ausgleichen soll. Da beim Treppenlift nur eine Schiene entlang der Treppe montiert wird und keine baulichen Veränderungen nötig sind, lässt sich die Maßnahme zügig und nachvollziehbar begründen. Auch ein kurviger Treppenlift mit höheren Kosten kann übernommen werden, wenn er erforderlich ist.
Praxis-Tipp: Wenden Sie sich frühzeitig an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft und stellen Sie den Antrag vor dem Kauf. Legen Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag sowie ärztliche Unterlagen bei, die den Zusammenhang mit dem Unfall belegen. Häufig schaltet die Berufsgenossenschaft einen Reha-Berater ein, der die Wohnsituation vor Ort begutachtet. Liegt parallel ein Pflegegrad vor, klären Sie die Kombinierbarkeit von Fördermitteln.
Wer durch einen Arbeits- oder Wegeunfall auf einen Treppenlift angewiesen ist, hat oft einen Anspruch, der weit über die übliche Förderung hinausgeht. Die Berufsgenossenschaft soll die Unfallfolgen ausgleichen – deshalb fällt die Leistung in der Regel höher aus als ein gedeckelter Pflegekassenzuschuss. Wer diesen Weg kennt, sichert sich unter Umständen die volle Kostenübernahme.
Wird der Zusammenhang mit dem Unfall nicht geltend gemacht, bleibt dieser besonders günstige Förderweg ungenutzt. Eine frühzeitige Meldung und ein sauber begründeter Antrag sind hier entscheidend. Da die Berufsgenossenschaft eng mit der Rehabilitation arbeitet, lohnt es sich, den Treppenlift in das gesamte Reha-Konzept einzubetten.
Die Berufsgenossenschaft zahlt, wenn die Gehbehinderung Folge eines anerkannten Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit ist. Dann gilt der Treppenlift als Leistung zur Teilhabe und Wohnungshilfe. Voraussetzung ist ein anerkannter Versicherungsfall.
Es gibt keine feste Obergrenze wie bei der Pflegekasse. Maßgeblich ist, was zur Teilhabe erforderlich ist – oft werden die kompletten Anschaffungskosten übernommen. Damit ist sie eine der großzügigsten Förderquellen.
Ja. Stellen Sie den Antrag vor der Anschaffung und legen Sie einen Kostenvoranschlag sowie ärztliche Nachweise bei. Häufig prüft ein Reha-Berater die Wohnsituation vor Ort.
Die Berufsgenossenschaft ist die Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für Beschäftigte. Der Zuschuss der Unfallversicherung umfasst denselben Bereich. Für Schüler, Studierende oder ehrenamtlich Tätige sind teils andere Unfallversicherungsträger zuständig.
Meist deckt die Berufsgenossenschaft bereits die vollen Kosten, sodass weitere Förderungen entfallen. Liegt zusätzlich ein Pflegegrad vor, prüfen Sie die Kombinierbarkeit von Fördermitteln, um Doppelförderungen zu vermeiden.
Wenn Ihre Einschränkung mit einem Arbeits- oder Wegeunfall zusammenhängt, kann die Berufsgenossenschaft den entscheidenden Unterschied machen. In einem unverbindlichen Gespräch klären wir gemeinsam, ob dieser Weg für Sie offensteht, und unterstützen Sie beim Antrag. So sichern Sie sich die Förderung, die Ihnen zusteht.
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