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Bauliche Voraussetzungen sind die räumlichen und konstruktiven Bedingungen, die eine Treppe erfüllen muss, damit ein Treppenlift sicher montiert werden kann. Dazu zählen vor allem die Treppenbreite, die Beschaffenheit der Stufen und der verfügbare Platz am oberen und unteren Treppenende. Geprüft werden sie beim Aufmaß im Rahmen der Vor-Ort-Beratung.
Die wichtigste bauliche Voraussetzung ist ausreichend Platz. Maßgeblich ist die freie Treppenbreite zwischen Wand und Geländer. Schon ab etwa 63 bis 70 cm lässt sich oft ein Sitzlift montieren, weil die Führungsschiene sehr schlank baut. Auch eine enge Treppe ist daher selten ein Ausschlusskriterium. Zusätzlich braucht es am oberen und unteren Ende etwas Raum für die Parkposition, damit der Sitz nicht den Durchgang blockiert.
Entscheidend ist, dass die Stufen tragfähig sind, denn die Schiene wird meist per Stufenmontage direkt an den Treppenstufen verschraubt. Holz, Stein und Beton eignen sich dafür gleichermaßen gut. Nur in seltenen Fällen, etwa bei besonderen Konstruktionen, kommt eine Wandmontage infrage. Da der Lift an der Treppe selbst befestigt wird, sind in aller Regel keine Eingriffe in tragende Wände oder das Mauerwerk nötig.
Praxis-Tipp: Räumen Sie vor dem Aufmaß lose Teppichläufer und Stolperstellen von der Treppe. So kann der Berater die tatsächlichen Maße sauber aufnehmen und Sie verbessern zugleich die Sicherheit auf der Treppe.
Ein Sitzlift benötigt lediglich eine normale Steckdose in der Nähe, weil er meist im Akkubetrieb fährt und an der Ladestation nachlädt. Der Treppenverlauf – ob gerade, kurvig oder als Wendeltreppe – beeinflusst vor allem die Schienenform, nicht aber die grundsätzliche Machbarkeit. Für kurvige Verläufe wird eine maßgefertigte Kurvenschiene gebaut, die exakt passt.
Die baulichen Voraussetzungen entscheiden, ob ein Treppenlift überhaupt infrage kommt und welches Modell passt. Wer sie früh klären lässt, bekommt schnell Gewissheit und ein realistisches Angebot. Das spart Zeit und schützt vor Enttäuschungen.
Werden die Voraussetzungen unterschätzt, drohen Nachplanungen oder ein Lift, der nicht sicher genutzt werden kann. Eine fachgerechte Prüfung beim Aufmaß ist deshalb der wichtigste erste Schritt – sie gibt Ihnen die Sicherheit, dass der Lift später zuverlässig und bequem funktioniert.
Wichtig sind vor allem ausreichende Treppenbreite, tragfähige Stufen und etwas Platz am Treppenende. Eine Steckdose in der Nähe genügt für den Akkubetrieb. Die genauen Anforderungen klärt das Aufmaß vor Ort.
In aller Regel nicht. Der Treppenlift wird an die vorhandene Treppe angepasst. Eingriffe in tragende Wände oder das Mauerwerk sind fast nie nötig, weil die Schiene an den Stufen befestigt wird.
Meist nicht. Schon ab etwa 63 bis 70 cm freier Breite ist ein Sitzlift oft möglich. Auch enge oder kurvige Treppen lassen sich mit passenden Schienen ausstatten. Sicherheit gibt nur das Aufmaß.
Nein. Eine normale Haushaltssteckdose in der Nähe reicht aus. Der Lift fährt meist im Akkubetrieb und lädt an der Ladestation nach. Ein Starkstromanschluss ist nicht erforderlich.
Ein Fachberater prüft sie beim Aufmaß im Rahmen der Vor-Ort-Beratung. Dabei werden Maße, Stufen und Platzverhältnisse genau aufgenommen. So entsteht die Grundlage für ein passgenaues Angebot.
Ob Ihre Treppe die baulichen Voraussetzungen erfüllt, lässt sich am sichersten beim Aufmaß vor Ort klären. In den meisten Häusern ist mehr möglich, als man denkt. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch, in dem wir Ihre Treppe konkret prüfen.
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