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Der Antrag bei der Pflegekasse ist der formelle Weg, um den Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für einen Treppenlift zu erhalten. Er wird als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI gestellt und setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Wichtig ist, den Antrag vor dem Einbau zu stellen und einen Kostenvoranschlag beizulegen.
Den Antrag richten Sie an Ihre Pflegekasse, die organisatorisch bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist, aber eine eigene Zuständigkeit hat. Voraussetzung für den Zuschuss ist ein anerkannter Pflegegrad – schon Pflegegrad 1 genügt. Der Treppenlift wird als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gewertet, weil er die Selbstständigkeit in der eigenen Wohnung erhält. Über den Pflegekassenzuschuss sind bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person möglich.
Ein vollständiger Antrag enthält einen detaillierten Kostenvoranschlag für den Treppenlift sowie eine Begründung, warum der Lift die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit sichert. Hilfreich ist eine kurze Schilderung der Wohnsituation: Beim Treppenlift wird lediglich eine Schiene entlang der Treppe montiert, es sind keine baulichen Veränderungen und keine Baugenehmigung nötig. Diese einfache und schnelle Maßnahme lässt sich gegenüber der Pflegekasse meist gut begründen.
Praxis-Tipp: Stellen Sie den Antrag unbedingt, bevor Sie den Treppenlift bestellen oder einbauen lassen. Wird die Maßnahme vorher abgeschlossen, kann die Pflegekasse die Förderung ablehnen, weil die Notwendigkeit nicht mehr vorab geprüft werden konnte. Reichen Sie den Antrag schriftlich ein und bewahren Sie eine Kopie auf. Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen – planen Sie diese Zeit in Ihre Einbauplanung ein.
Ohne korrekten Antrag fließt kein Zuschuss – so einfach ist das. Der Antrag ist damit der entscheidende Schritt, der über mehrere tausend Euro Ersparnis entscheidet. Wer ihn richtig und rechtzeitig stellt, senkt seinen Eigenanteil bei einem geraden Lift oft auf wenige hundert Euro.
Wird der Antrag versäumt, zu spät oder unvollständig gestellt, drohen Verzögerungen oder eine Ablehnung. Gerade der häufige Fehler, den Lift vor dem Antrag zu kaufen, kostet viele Menschen den Zuschuss. Eine sorgfältige Vorbereitung und die richtige Reihenfolge schützen Sie davor und stellen sicher, dass die Förderung tatsächlich bei Ihnen ankommt.
Stellen Sie den Antrag schriftlich bei Ihrer Pflegekasse und legen Sie einen Kostenvoranschlag sowie eine Begründung bei. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Reichen Sie den Antrag vor dem Einbau ein.
Ja, unbedingt. Wird der Treppenlift vorher gekauft und eingebaut, gilt die Maßnahme oft als abgeschlossen und der Zuschuss kann entfallen. Stellen Sie den Antrag deshalb immer vor der Bestellung.
In der Regel einige Wochen. Planen Sie diese Zeit ein, bevor Sie den Lift einbauen lassen. Bei einem dringenden Bedarf können Sie die Eilbedürftigkeit im Antrag begründen.
Sie benötigen einen detaillierten Kostenvoranschlag und eine Begründung, warum der Treppenlift die Pflege erleichtert. Der Nachweis des Pflegegrads liegt der Pflegekasse meist schon vor. Eine kurze Beschreibung der Wohnsituation hilft zusätzlich.
Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Prüfen Sie die Begründung und ergänzen Sie fehlende Unterlagen. Liegt kein Pflegegrad vor, prüfen Sie alternative Wege über einen Vergleich der Fördermöglichkeiten.
Damit Ihr Antrag bei der Pflegekasse auf Anhieb vollständig ist, gehen wir die nötigen Schritte gern gemeinsam mit Ihnen durch. In einem unverbindlichen Gespräch helfen wir Ihnen, den Kostenvoranschlag und die Begründung richtig vorzubereiten. So sichern Sie sich den Zuschuss ohne Umwege.
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