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Einen Zuschuss für den Rollstuhllift zu beantragen bedeutet, vor dem Einbau Fördermittel bei Pflegekasse, KfW oder anderen Stellen zu sichern, um den Eigenanteil zu senken. Der wichtigste erste Schritt ist der Pflegekassenzuschuss bei anerkanntem Pflegegrad. Der Antrag muss immer vor der Auftragsvergabe gestellt werden.
Der wichtigste Grundsatz lautet: erst beantragen, dann beauftragen. Bevor Sie einen Vertrag für den Plattformlift oder Hublift unterschreiben, sollte der Förderantrag gestellt sein. Grundlage ist ein Kostenvoranschlag für den Förderantrag, den Sie der jeweiligen Stelle einreichen. Wird der Lift vorher eingebaut, lehnen viele Kostenträger die Förderung ab.
Beim Rollstuhllift gibt es mehr Förderwege als beim klassischen Treppenlift. Die Pflegekasse ist der häufigste Weg bei anerkanntem Pflegegrad. Daneben fördern die KfW-Bank, die Eingliederungshilfe und – bei berufsbedingtem Bedarf – die Berufsgenossenschaft. Welche Stelle zuständig ist, hängt von Pflegegrad, Erwerbssituation und Ursache der Mobilitätseinschränkung ab.
Geht es um einen Rollstuhllift in einem öffentlichen Gebäude oder am Arbeitsplatz, greifen ganz andere Programme als im privaten Bereich. Hier sind Integrationsamt und Förderung für öffentliche Gebäude die richtigen Ansprechpartner.
Praxis-Tipp: Stellen Sie mehrere Anträge parallel und klären Sie vorab die Kombinierbarkeit der Fördermittel. So nutzen Sie das volle Förderpotenzial aus, statt sich auf einen Weg zu beschränken.
Die Höhe Ihres Eigenanteils hängt entscheidend davon ab, ob und wie Sie Förderungen beantragen. Ein vergessener oder zu spät gestellter Antrag kann mehrere tausend Euro kosten. Gerade weil ein Plattformlift in einer höheren Preisklasse liegt als ein einfacher Sitzlift, lohnt sich die sorgfältige Antragstellung besonders.
Wer die Anträge frühzeitig und in der richtigen Reihenfolge stellt, sichert sich alle verfügbaren Krankenkassen- und KfW-Zuschüsse.
Immer vor der Auftragsvergabe und vor dem Einbau. Erst nach der Bewilligung sollten Sie den Vertrag für den Rollstuhllift unterschreiben. Wird der Lift vorher eingebaut, geht der Anspruch meist verloren.
In der Regel einen Kostenvoranschlag, den Nachweis des Pflegegrads und – je nach Stelle – eine ärztliche Begründung. Für die Eingliederungshilfe oder das Integrationsamt sind teils zusätzliche Gutachten nötig.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Bei anerkanntem Pflegegrad ist die Pflegekasse erster Ansprechpartner. Ohne Pflegegrad oder bei berufsbedingtem Bedarf kommen Eingliederungshilfe oder Berufsgenossenschaft infrage.
Ja. Häufig lassen sich Förderungen kombinieren. Klären Sie vorab die Kombinierbarkeit der Fördermittel, damit sich die Programme nicht gegenseitig ausschließen.
Für öffentliche Gebäude gelten eigene Förderwege, etwa über das Integrationsamt oder spezielle Programme zur Barrierefreiheit. Die privaten Pflegekassen-Zuschüsse greifen dort nicht.
Die Pflegekasse entscheidet meist innerhalb von 25 Arbeitstagen. Andere Stellen wie KfW oder Integrationsamt können länger brauchen. Planen Sie ausreichend Vorlauf vor dem gewünschten Einbautermin ein.
Welche Anträge sich in welcher Reihenfolge lohnen, ist von Fall zu Fall verschieden. Wir begleiten Sie durch den Förderdschungel und helfen, alle passenden Zuschüsse rechtzeitig zu beantragen – damit Ihr Eigenanteil so klein wie möglich bleibt.
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