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Ein Zuschuss der gesetzlichen Unfallversicherung zum Rollstuhllift greift, wenn die Mobilitätseinschränkung Folge eines versicherten Unfalls oder einer Berufskrankheit ist. Die Unfallversicherung kann den Plattformlift oder Hublift im Rahmen der Teilhabe- und Wohnungshilfe finanzieren – oft bis zur vollen Kostenübernahme. Träger ist je nach Personengruppe die Berufsgenossenschaft oder eine Unfallkasse.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt weit mehr Menschen als nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Versichert sind unter anderem Schülerinnen und Schüler, Studierende, ehrenamtlich Tätige, Pflegepersonen und Kinder in Kita oder Tagespflege. Tritt in einem dieser versicherten Bereiche ein Unfall ein, der zu einer Rollstuhlnutzung führt, kann die Unfallversicherung einen Rollstuhllift finanzieren. Für Beschäftigte ist die Berufsgenossenschaft der Träger, für andere Gruppen eine Unfallkasse.
Der Rollstuhllift wird als Teil der Wohnungshilfe und der Teilhabeleistungen gewährt. Ziel ist, die Folgen des Unfalls auszugleichen und die selbstständige Lebensführung wiederherzustellen. Deshalb übernimmt die Unfallversicherung häufig die vollen Anschaffungskosten – auch wenn ein größerer Hublift im Eingangsbereich oder ein Plattformlift über mehrere Etagen nötig ist.
Praxis-Tipp: Melden Sie den Unfall und den Bedarf frühzeitig und stellen Sie den Antrag vor dem Kauf. Legen Sie einen Kostenvoranschlag und Nachweise bei. Die Unfallversicherung schaltet meist einen Reha-Manager ein, der die Wohnsituation begutachtet und den nötigen barrierefreien Zugang abstimmt. Bei zusätzlichem Pflegegrad lohnt der Blick auf die Kombinierbarkeit von Fördermitteln.
Viele Betroffene denken bei einem Rollstuhllift zuerst an Pflege- oder Krankenkasse und übersehen die Unfallversicherung. Dabei ist sie im Unfallfall die großzügigste Quelle, weil sie die Unfallfolgen vollständig ausgleichen soll. Wer den Versicherungsfall geltend macht, sichert sich oft die volle Kostenübernahme statt eines gedeckelten Zuschusses.
Gerade weil ein Rollstuhllift teurer ist als ein einfacher Sitzlift, kann dieser Unterschied erheblich sein. Wird der Unfallbezug nicht erkannt, bleibt der Weg ungenutzt. Eine frühe Klärung der Zuständigkeit und ein gut begründeter Antrag sind deshalb entscheidend.
Einen Zuschuss erhält, wer durch einen versicherten Unfall oder eine Berufskrankheit auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Versichert sind unter anderem Beschäftigte, Schüler, Studierende und ehrenamtlich Tätige. Voraussetzung ist ein anerkannter Versicherungsfall.
Es gibt keine feste Obergrenze. Die Unfallversicherung übernimmt, was zum Ausgleich der Unfallfolgen erforderlich ist – häufig die kompletten Anschaffungskosten des Rollstuhllifts.
Die Berufsgenossenschaft ist der Unfallversicherungsträger für Beschäftigte. Für Schüler, Studierende oder ehrenamtlich Tätige ist meist eine Unfallkasse zuständig. Die Leistungen sind vergleichbar.
Ja. Beantragen Sie die Leistung vor der Anschaffung und legen Sie einen Kostenvoranschlag bei. Ein bereits gekaufter Lift wird in der Regel nicht mehr nachträglich finanziert.
Meist deckt die Unfallversicherung die Kosten bereits vollständig. Liegt zugleich ein Pflegegrad vor, prüfen Sie die Kombinierbarkeit von Fördermitteln, um eine Doppelförderung zu vermeiden.
Wenn Ihre Einschränkung Folge eines versicherten Unfalls ist, lohnt sich der Blick auf die Unfallversicherung besonders. In einem unverbindlichen Gespräch ordnen wir Ihre Situation ein und zeigen Ihnen den richtigen Träger. So nutzen Sie die Förderung, die Ihnen zusteht.
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