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Die Treppenbreite und der Rollstuhllift stehen in engem Zusammenhang: Die Breite der Treppe entscheidet maßgeblich, ob und wie ein Plattformlift eingebaut werden kann. Sie bestimmt die mögliche Plattformgröße und die Restbreite, die zum Begehen der Treppe frei bleibt. Je breiter die Treppe, desto mehr Spielraum bei der Lösung.
Beim Rollstuhllift bleibt die Person im Rollstuhl sitzen und fährt auf einer Plattform mit. Diese Plattform braucht Raum, der direkt von der Treppenbreite abhängt. Je breiter die Treppe, desto größer darf die Plattform sein – wichtig für große oder elektrische Rollstühle. Gleichzeitig muss genug Restbreite bleiben, damit andere Personen die Treppe weiterhin nutzen können. Aus diesem Zusammenspiel ergibt sich die nötige Mindestbreite.
Treppen wirken oft breiter, als sie nutzbar sind. Handläufe, Sockelleisten oder Wandvorsprünge verringern die tatsächlich verfügbare Breite. Gemessen wird daher die lichte Breite zwischen den Begrenzungen, und zwar an der engsten Stelle des Treppenlaufs. Bei einer kurvigen Treppe verändert sich die nutzbare Breite zudem im Bogen, weil die Kurvenschiene den Verlauf vorgibt. Bei einer geraden Treppe ist die Planung dagegen meist einfacher.
Ist die Treppe schmal, heißt das nicht automatisch, dass kein Lift möglich ist. Eine klappbare Plattform gibt in Ruhestellung viel Raum frei, und schmale Plattformen passen sich engeren Verhältnissen an. Reicht die Breite für einen Plattformlift dennoch nicht, kann ein Hublift an anderer Stelle eine Alternative sein.
Praxis-Tipp: Verlassen Sie sich nicht auf geschätzte Maße aus dem Bauplan. Eine kurze Messung an mehreren Stellen oder ein Aufmaß vor Ort zeigt schnell, welcher Spielraum wirklich vorhanden ist.
Die Treppenbreite ist häufig der Faktor, der über die gesamte Lösung entscheidet. Sie bestimmt, welche Plattform passt, wie bequem Sie auffahren und ob die Treppe im Alltag begehbar bleibt. Wer sie früh kennt, kann gezielt das passende Modell auswählen und unrealistische Erwartungen vermeiden.
Wird die Treppenbreite zu optimistisch eingeschätzt, drohen später Kompromisse beim Komfort oder bei der Sicherheit. In öffentlichen Gebäuden kommt hinzu, dass Fluchtwege und die Barrierefreiheit nach DIN 18040 eine freie Mindestbreite verlangen. Deshalb gehört die Treppenbreite zu den ersten Dingen, die bei den baulichen Voraussetzungen geprüft werden.
Für einen geraden Plattformlift gelten rund 90 bis 100 Zentimeter nutzbare Breite als Richtwert. Den genauen Wert legt die Mindestbreite fest, die vom Rollstuhl und vom Schienenverlauf abhängt. Ein Aufmaß bringt Klarheit.
Gemessen wird die lichte Breite zwischen den Begrenzungen an der engsten Stelle. Handläufe und Vorsprünge zählen dabei mit. So ergibt sich die tatsächlich nutzbare Breite, nicht nur das Rohmaß der Treppe.
Ja. Bei einer geraden Treppe ist die Breite gleichmäßig, bei einer kurvigen Treppe verändert sie sich im Bogen. Das beeinflusst Plattform und Schienenführung. Kurvige Treppen brauchen meist etwas mehr Spielraum.
Dann prüft die Fachberatung eine schmalere Plattform, eine klappbare Plattform oder als Alternative einen Hublift. Viele scheinbar zu enge Treppen lassen sich doch ausstatten. Eine Absage ohne Aufmaß ist selten nötig.
Im Wohnbereich sollte sie das aus praktischen Gründen, in öffentlichen Gebäuden ist es wegen des Fluchtwegs vorgeschrieben. Die hochgeklappte Plattform gibt dafür den nötigen Raum frei. Wie viel frei bleiben muss, hängt von der Nutzung ab.
Das übernimmt eine Fachkraft beim Aufmaß vor Ort. Sie misst an mehreren Stellen und berücksichtigt Ihren Rollstuhl. Daraus ergibt sich, welche Lösung passt.
Welche Lösung Ihre Treppenbreite zulässt, lässt sich am besten mit einem Aufmaß beantworten. Wir messen vor Ort und zeigen Ihnen ehrlich, welche Plattform passt und ob die Treppe begehbar bleibt. So treffen Sie Ihre Entscheidung auf gesicherter Grundlage.
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