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Die Sicherheitsabschaltung beim Rollstuhllift ist eine Funktion, die den Antrieb sofort stromlos schaltet, sobald ein kritischer Zustand auftritt. Sie greift bei einem erkannten Hindernis, bei Überlast, beim Erreichen eines Endpunkts oder bei einer technischen Störung. So bleibt die Plattform stehen, bevor eine gefährliche Situation entstehen kann.
Die Sicherheitsabschaltung ist die ausführende Hand des Sicherheitskonzepts. Sobald ein Sensor, eine Schaltleiste oder ein Überwachungskreis einen kritischen Zustand meldet, trennt die Steuerung die Stromversorgung des Motors. Der Lift stoppt damit kontrolliert. Viele Systeme arbeiten nach dem Ruhestromprinzip: Nur solange ein gültiges Freigabesignal anliegt, fährt der Lift. Bricht dieses Signal ab – etwa durch einen Defekt –, schaltet die Anlage von selbst ab.
Die Sicherheitsabschaltung reagiert auf mehrere Ereignisse. Dazu zählen ein durch die Hinderniserkennung gemeldetes Hindernis, ein Ansprechen des Überlastschutz bei zu hohem Gewicht sowie das Erreichen der Endschalter an den Endpunkten der Fahrstrecke. Auch ein offener Sicherheitskreis – etwa eine nicht geschlossene Auffahrklappe – verhindert die Fahrt.
Praxis-Tipp: Achten Sie darauf, dass die Klappen und Bügel vollständig geschlossen sind, bevor Sie losfahren – sonst greift die Sicherheitsabschaltung und der Lift bewegt sich nicht. Beim Rollstuhllift sind mehr Kontakte in den Sicherheitskreis eingebunden als beim Treppenlift mit Sitz, weil Plattform, Auffahrrampe und Plattformgeländer jeweils überwacht werden. Anders als beim geschlossenen Hauslift ist die offene Plattform stärker auf diese Kette aus Einzelkontakten angewiesen.
Die Sicherheitsabschaltung verbindet alle Schutzsysteme zu einer Kette. Sie arbeitet mit der Sensorik, dem Quetschschutz und der Notabsenkung zusammen, mit der die Plattform nach einem Stopp kontrolliert abgesenkt werden kann.
Die Sicherheitsabschaltung ist das Rückgrat des gesamten Schutzkonzepts. Ohne sie würden gemeldete Gefahren folgenlos bleiben – ein erkanntes Hindernis nützt nichts, wenn der Antrieb nicht stoppt. Für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer bedeutet eine zuverlässige Abschaltung, dass sie sich auf den Lift verlassen können, auch wenn einmal etwas schiefläuft.
Im öffentlichen Bereich ist eine geprüfte Sicherheitsabschaltung Pflicht und Teil der wiederkehrenden Sicherheitsprüfung. Sie entspricht den Anforderungen der DIN EN 81-40 und der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Es ist eine Funktion, die den Antrieb stromlos schaltet, sobald die Steuerung eine Gefahr erkennt. Die Plattform bleibt dann sofort stehen, bevor eine kritische Situation entsteht.
Meldet ein Sensor oder eine Schaltleiste einen kritischen Zustand, trennt die Steuerung die Stromzufuhr zum Motor. Viele Anlagen arbeiten nach dem Ruhestromprinzip, sodass der Lift auch bei einem Signalausfall sicherheitshalber abschaltet.
Häufig liegt es daran, dass ein Sicherheitskontakt offen ist – etwa eine nicht vollständig geschlossene Auffahrklappe oder ein nicht eingerasteter Bügel. Die Sicherheitsabschaltung verhindert dann bewusst die Fahrt. Prüfen Sie Klappen und Bügel, bevor Sie den Service rufen.
Ja, dort ist eine geprüfte Sicherheitsabschaltung verpflichtend und Bestandteil der wiederkehrenden Prüfung nach DIN EN 81-40. Sie schützt alle Personen, die den Lift nutzen.
Die Sicherheitsabschaltung stoppt den Lift, die Notabsenkung bringt die Plattform anschließend kontrolliert nach unten, falls Sie nicht weiterfahren können. Beide Funktionen ergänzen sich.
Nein. Die Funktion wird bei der jährlichen Wartung durch den Servicetechniker geprüft. Sie sollten lediglich darauf achten, dass alle Sicherheitskontakte sauber und frei von Gegenständen sind.
Wie die Sicherheitsabschaltung bei Ihrem Lift konfiguriert ist, hängt von Bauart und Einsatzort ab. In einem persönlichen Gespräch erklären wir Ihnen die Schutzfunktionen Ihres Wunschmodells verständlich und ohne Fachchinesisch.
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