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Schwellenfreiheit beim Rollstuhllift bezeichnet einen Zugang ohne störende Kanten oder Absätze, sodass Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer ohne Anheben oder fremde Hilfe auf die Plattform fahren können. Schon eine niedrige Schwelle von wenigen Zentimetern kann zur Barriere werden. Ein schwellenfreier Übergang ist deshalb die Grundvoraussetzung dafür, dass ein Rollstuhllift im Alltag wirklich selbstständig genutzt werden kann.
Schwellenfreiheit ist eng verbunden mit der Auffahrrampe und der Auffahrklappe, die den letzten Höhenunterschied zwischen Boden und Plattform überbrücken. Sie ist ein Kernthema, wenn Sie einen barrierefreien Zugang planen.
Für gehende Menschen ist eine niedrige Schwelle kaum spürbar. Für einen Rollstuhl ist sie eine echte Hürde: Die kleinen Vorderräder bleiben an Kanten hängen, der Schwung geht verloren, und nicht selten muss eine Begleitperson nachhelfen. Schwellenfreiheit beim Rollstuhllift bedeutet, dass genau diese Kanten verschwinden - am Einstieg auf die Plattform, an den Haltepunkten und an der Ausfahrt zur Zielebene. Ziel ist ein durchgehend ebener oder sanft angeschrägter Übergang, den Sie aus eigener Kraft befahren können.
Beim Rollstuhllift entsteht Schwellenfreiheit vor allem an drei Stellen. Am Einstieg klappt sich eine Auffahrklappe herunter und bildet eine flache Rampe von der Fahrebene auf die Plattform. Die Bodenplatte der Plattform selbst liegt eben und rutschfest. An festen Standorten, etwa beim Hublift im Eingangsbereich, sorgt zusätzlich eine flache Auffahrrampe für den letzten Zentimeter. So entsteht eine Kette ebener Flächen, über die Sie ohne Stoppen rollen.
Praxis-Tipp: Achten Sie bei der Vor-Ort-Beratung nicht nur auf den Lift selbst, sondern auf den gesamten Weg davor und dahinter. Eine schwellenfreie Plattform nützt wenig, wenn direkt davor noch eine Türschwelle oder eine Teppichkante liegt. Lassen Sie den kompletten Fahrweg gedanklich abrollen.
Beim klassischen Treppenlift mit Sitz spielt Schwellenfreiheit kaum eine Rolle, weil die Person umsteigt und auf einem Sitz fährt. Beim Rollstuhllift ist sie dagegen zentral, denn Sie bleiben im Rollstuhl sitzen und müssen mit den Rädern jede Kante tatsächlich überfahren. Auch beim Hauslift mit Kabine ist Schwellenfreiheit wichtig, doch dort geht es um den ebenen Übergang vom Stockwerk in die Kabine. Beim Rollstuhllift kommt die Auffahrt von außen auf eine offene Plattform hinzu - ein Detail, das speziell rollstuhlgerecht gelöst sein muss.
Im privaten Wohnumfeld lässt sich Schwellenfreiheit meist mit Auffahrklappe und kurzer Rampe herstellen. In öffentlichen Gebäuden ist sie zusätzlich normativ gefordert: Die Barrierefreiheit nach DIN 18040 verlangt schwellenarme oder schwellenfreie Übergänge, damit Menschen mit Behinderung Gebäude eigenständig erreichen können. Schwellenfreiheit ist hier nicht nur Komfort, sondern Teil der gesetzlich erwarteten Barrierefreiheit.
Schwellenfreiheit entscheidet darüber, ob ein Rollstuhllift wirklich selbstständig genutzt werden kann oder ob doch immer jemand zum Anschieben gebraucht wird. Genau dieses Stück Selbstständigkeit ist für viele Menschen der eigentliche Grund für die Anschaffung. Bleibt auch nur eine störende Kante, geht ein Teil des Nutzens verloren.
Deshalb lohnt es sich, das Thema früh in der Planung anzusprechen. Ob ein zusätzlicher Rampenkeil, eine angepasste Auffahrklappe oder ein leicht abgesenkter Bodenbelag nötig ist, lässt sich beim Aufmaß vor Ort klären - dann, wenn Änderungen noch unkompliziert sind.
Schwellenfreiheit bedeutet, dass im Fahrweg keine Kante oder Stufe steht, die ein Rollstuhl überwinden müsste. Übergänge sind eben oder nur sanft angeschrägt. So können Sie ohne Anheben und ohne fremde Hilfe auf die Plattform und wieder herunterfahren.
Nach den Grundsätzen der Barrierefreiheit nach DIN 18040 sollten Schwellen möglichst ganz vermieden werden; wo das technisch nicht geht, gelten sehr niedrige Höhen als Obergrenze. In der Praxis bremsen schon wenige Zentimeter einen Aktivrollstuhl aus, weshalb echte Schwellenfreiheit das Ziel sein sollte.
Am Einstieg übernimmt das die Auffahrklappe, die sich als flache Rampe herunterklappt. An festen Standorten ergänzt eine kurze Auffahrrampe den Übergang. Beides zusammen sorgt für einen ebenen, befahrbaren Weg.
Ja, und dort sogar besonders streng. Die Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 verlangt für öffentlich zugängliche Gebäude schwellenfreie oder schwellenarme Zugänge. Ein Rollstuhllift im öffentlichen Gebäude muss diese Anforderung mit erfüllen.
Die Technik selbst nicht - die übernimmt der Service. Sie sollten lediglich darauf achten, dass auf der Auffahrklappe und der Plattform kein Laub, Schmutz oder Schnee liegt, der zur neuen Stolperkante werden könnte. Ein kurzer Blick vor der Fahrt genügt.
Ob Ihr Zugang wirklich schwellenfrei wird, lässt sich am besten direkt bei Ihnen vor Ort beurteilen. Unsere Beraterinnen und Berater schauen sich den gesamten Fahrweg an und zeigen, wie sich störende Kanten beseitigen lassen. So wissen Sie früh, was nötig ist - ohne böse Überraschungen beim Einbau.
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