(24 Std. täglich, kostenlos)
Rollstuhllift und Fluchtweg bezeichnet das Zusammenspiel zwischen einem Plattformlift oder Hublift und den notwendigen Rettungs- und Fluchtwegen eines Gebäudes. Ein Rollstuhllift darf den vorgeschriebenen Fluchtweg nicht versperren und gilt im Brandfall in der Regel nicht selbst als Fluchtweg. Wichtig ist deshalb, dass auch bei abgeschalteter Anlage eine sichere Evakuierung von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern möglich bleibt.
Gerade wenn ein Rollstuhllift entlang eines Treppenhauses verläuft, das gleichzeitig als Rettungsweg dient, sind Restbreite und Parkposition entscheidend. In öffentlichen Gebäuden greifen hier zusätzlich die Regeln zum Brandschutz öffentliche Gebäude.
Ein Fluchtweg ist der Weg, über den Menschen ein Gebäude im Gefahrenfall schnell und sicher verlassen können - meist führt er durch das Treppenhaus ins Freie. Wenn Sie dort einen Rollstuhllift einbauen, darf dieser den Weg nicht so verengen, dass andere Personen nicht mehr vorbeikommen. Beim Plattformlift ist das besonders relevant, weil die Plattform an der Treppe entlangfährt. Im Ruhezustand klappt sie deshalb zusammen und parkt platzsparend, damit die gesetzlich geforderte Restbreite der Treppe erhalten bleibt.
Die beiden Bauarten verhalten sich gegenüber dem Fluchtweg unterschiedlich. Ein Hublift steht meist außerhalb des Treppenhauses - etwa im Eingangsbereich oder auf der Terrasse - und berührt den eigentlichen Rettungsweg oft gar nicht. Ein Plattformlift dagegen folgt dem Treppenverlauf und teilt sich den Raum mit dem Fluchtweg. Hier sorgen die klappbare Schiene und die automatische Parkposition dafür, dass im Ernstfall genügend Durchgang bleibt.
Gut zu wissen: Ein Rollstuhllift ist im Brandfall in aller Regel nicht zu benutzen, ähnlich wie ein gewöhnlicher Aufzug. Der Grund ist, dass die Stromversorgung ausfallen kann und der Lift im Treppenhaus selbst zur Gefahr würde. Für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer braucht es deshalb ein begleitendes Rettungskonzept - etwa einen gesicherten Wartebereich, von dem aus die Feuerwehr die Evakuierung übernimmt. Bei einem Stromausfall hilft eine Notabsenkung, die Plattform kontrolliert auf die nächste sichere Ebene zu bringen.
Im privaten Einfamilienhaus ist der Spielraum größer, weil keine fremden Personen den Fluchtweg teilen. In Mehrfamilienhäusern und vor allem in öffentlichen Gebäuden gelten dagegen strenge Vorgaben aus Landesbauordnung und Brandschutzkonzept. Dort prüft die Bauaufsicht, ob die Treppe trotz Lift breit genug bleibt und ob die Evakuierung mobilitätseingeschränkter Menschen gesichert ist.
Wer einen Rollstuhllift im Treppenhaus plant, sollte den Fluchtweg von Anfang an mitdenken. Wird er übersehen, kann die Baugenehmigung scheitern oder der fertige Lift nachträglich umgeplant werden müssen - beides kostet Zeit und Geld. Ein gut geplanter Lift dagegen erhält die Restbreite, hält die Parkposition sauber ein und fügt sich in das Rettungskonzept ein.
Für Sie persönlich bedeutet das Sicherheit in zwei Richtungen: Sie gewinnen im Alltag selbstständige Mobilität und bleiben zugleich im Notfall nicht im Treppenhaus zurück. Eine frühzeitige Abstimmung mit Fachplanern und gegebenenfalls der Feuerwehr stellt sicher, dass beide Ziele zusammenpassen.
Ja, sofern der Lift den vorgeschriebenen Fluchtweg nicht dauerhaft versperrt. In der Parkposition muss die Treppe ihre gesetzlich geforderte Restbreite behalten. In öffentlichen Gebäuden prüft die Bauaufsicht dies im Rahmen des Brandschutzkonzepts.
Nein, in der Regel nicht. Wie bei einem Aufzug gilt im Brandfall meist ein Nutzungsverbot, weil die Stromversorgung ausfallen kann. Für die Evakuierung braucht es ein eigenes Rettungskonzept, oft mit einem gesicherten Wartebereich für die Feuerwehr.
Die konkrete Restbreite richtet sich nach Landesbauordnung und Gebäudeart. Im privaten Wohnhaus sind die Anforderungen geringer als im Mehrfamilienhaus oder öffentlichen Gebäude. Eine Vor-Ort-Beratung klärt frühzeitig, ob Ihre Treppe genügend Breite bietet.
Gerade dort ist das Thema besonders streng geregelt. Neben der Fluchtwegbreite muss ein Konzept zur Evakuierung mobilitätseingeschränkter Menschen vorliegen. Details fasst der Beitrag zum Brandschutz öffentliche Gebäude zusammen.
Eine Notabsenkung bringt die Plattform kontrolliert auf die nächste sichere Ebene. Mehr dazu, wie sich der Lift bei einem Stromausfall verhält, lesen Sie im verlinkten Beitrag. Ein dauerhaftes Stehenbleiben im Fluchtweg wird so vermieden.
Meist nicht im gleichen Maß, weil ein Hublift oft außerhalb des Treppenhauses steht und den Rettungsweg nicht berührt. Steht er jedoch in einem Durchgang, gelten die gleichen Grundsätze zur Freihaltung.
Ob Ihr Treppenhaus genügend Restbreite für Lift und Fluchtweg bietet, lässt sich am besten direkt vor Ort klären. Unsere Fachleute prüfen die baulichen Voraussetzungen und stimmen bei Bedarf das Rettungskonzept mit ab, damit Sicherheit und Barrierefreiheit zusammenpassen.
→ Jetzt kostenlose Beratung anfragen | Alle Rollstuhllift-Lösungen im Überblick
Das könnte Sie auch interessieren: