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Ein Rollstuhllift in der Eigentumswohnung ist eine Plattformlösung im Wohnungseigentum, deren Einbau in der Regel die Eigentümergemeinschaft (WEG) mitentscheidet, weil das gemeinschaftliche Treppenhaus betroffen ist. Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes haben Eigentümer mit Behinderung einen Anspruch auf angemessene bauliche Veränderungen für die Barrierefreiheit. Eingesetzt wird je nach Treppe ein Plattformlift oder ein Hublift.
In einer Eigentumswohnung gehört Ihnen Ihre Wohnung, das Treppenhaus jedoch ist Gemeinschaftseigentum. Ein Rollstuhllift greift fast immer in dieses gemeinsame Treppenhaus ein, etwa durch die Wandmontage der Führungsschiene. Deshalb muss die Wohnungseigentümergemeinschaft, kurz WEG, dem Einbau zustimmen. Das ist der entscheidende Unterschied zur Mietwohnung, wo allein der Vermieter zustimmt.
Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 2020 haben Eigentümer mit Behinderung einen klaren Anspruch auf angemessene bauliche Veränderungen, die der Barrierefreiheit dienen. Die Gemeinschaft kann den Einbau nicht mehr pauschal verhindern, muss ihn aber durch Beschluss regeln. Üblich ist, dass die antragstellende Person die Kosten trägt. Über das Wie – Ausführung, Optik, Rückbau – entscheidet die Gemeinschaft im Rahmen des Angemessenen. So bleibt der Weg zur Barrierefreiheit auch im Eigentum offen.
Damit der Lift möglichst verträglich ins Treppenhaus passt, sind die baulichen Voraussetzungen wichtig. Ein Plattformlift mit klappbarer Plattform hält den Durchgang für die übrigen Bewohner frei, wenn er nicht gebraucht wird. Für wenige Stufen am Hauseingang kann auch ein Hublift eine schonende Lösung sein. Je geringer der Eingriff in die Substanz, desto leichter fällt der Gemeinschaft die Zustimmung.
Praxis-Tipp: Bereiten Sie die Eigentümerversammlung mit einem konkreten Angebot vor, das Technik, Durchgangsbreite und Rückbau zeigt. Wer den Mitbewohnern verständlich macht, dass die Treppe nutzbar bleibt, erhöht die Chance auf einen reibungslosen Beschluss.
Auch als Eigentümerin oder Eigentümer mit Behinderung müssen Sie bei eingeschränkter Mobilität nicht umziehen. Der gesetzliche Anspruch seit der WEG-Reform gibt Ihnen Rückhalt, um die Barrierefreiheit in Ihrem Wohneigentum durchzusetzen. Das bewahrt Ihre Selbstständigkeit und den Wert der vertrauten Wohnung.
Entscheidend ist eine gute Vorbereitung der Eigentümerversammlung. Ein durchdachtes Konzept mit Technik, Kostenträger und Rückbau erleichtert den Beschluss. Auch im Eigentum lässt sich bei Pflegegrad ein Pflegekassenzuschuss beantragen. Eine Vor-Ort-Beratung liefert die fachlichen Grundlagen für Ihren Antrag.
Ja, in der Regel. Da ein Rollstuhllift fast immer ins gemeinschaftliche Treppenhaus eingreift, ist ein Beschluss der WEG nötig. Seit der Reform von 2020 haben Eigentümer mit Behinderung jedoch einen Anspruch auf angemessene barrierefreie Veränderungen.
Pauschal verhindern kann sie ihn nicht mehr. Die Gemeinschaft entscheidet über die Ausführung, nicht über das Ob der Barrierefreiheit. Über Optik, Durchgangsbreite und Rückbau wird im Rahmen des Angemessenen beschlossen.
Üblicherweise die Person, die den Einbau beantragt. Das gilt für Anschaffung, Betrieb und Rückbau. Bei Pflegegrad kann ein Pflegekassenzuschuss die Kosten senken.
In der Mietwohnung entscheidet allein der Vermieter, im Eigentum die Gemeinschaft per Beschluss. Die Rechtsgrundlage ist eine andere, das Ziel jedoch dasselbe: ein barrierefreier Zugang zur Wohnung. Beide Wege sind gut gangbar.
Häufig ein Plattformlift mit klappbarer Plattform, der den Durchgang frei hält. Für wenige Stufen am Eingang eignet sich ein Hublift. Welche Lösung passt, hängt von Treppe und Platz im Treppenhaus ab.
Am besten mit einem konkreten Angebot, das Technik, Durchgangsbreite, Kosten und Rückbau darstellt. Wer zeigt, dass die Treppe nutzbar bleibt, gewinnt Zustimmung. Eine fachliche Vor-Ort-Beratung liefert dafür die Grundlagen.
Ein Rollstuhllift im Wohnungseigentum gelingt am besten mit einem überzeugenden Konzept für die Eigentümerversammlung. Wir prüfen das Treppenhaus, schlagen eine verträgliche Lösung vor und liefern die Unterlagen für Ihren Antrag. So gehen Sie gut vorbereitet in den Beschluss.
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