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Die Mindestbreite der Treppe für einen Plattformlift bezeichnet die geringste Treppenbreite, ab der sich ein Rollstuhl-Plattformlift sicher einbauen und betreiben lässt. Sie hängt von der Plattformgröße, dem Schienenverlauf und der Restbreite ab, die zum Begehen der Treppe frei bleiben muss. Als grober Richtwert gelten rund 90 bis 100 Zentimeter, im Einzelfall entscheidet jedoch das Aufmaß.
Ein Plattformlift führt eine Plattform entlang der Treppe, auf der Ihr Rollstuhl steht. Diese Plattform braucht eine Mindestfläche, damit der Rollstuhl sicher darauf passt und gesichert werden kann. Gleichzeitig muss die Treppe für andere Personen begehbar bleiben. Aus beidem ergibt sich die Mindestbreite: Sie ist die Summe aus Plattformbreite, Platz für die Schiene und der frei bleibenden Restbreite.
Als Faustregel gelten für einen geraden Plattformlift rund 90 bis 100 Zentimeter nutzbare Treppenbreite, bei kurvigen Treppen oft etwas mehr. Der genaue Wert hängt von der gewählten Plattformgröße ab, denn ein großer Elektrorollstuhl braucht eine breitere Plattform als ein faltbarer Aktivrollstuhl. Auch der Verlauf der Treppe spielt eine Rolle: Bei einer kurvigen Treppe führt die Kurvenschiene die Plattform in den Innen- oder Außenbogen, was die nutzbare Breite verändert.
Eine Treppe darf durch den Lift nicht unbenutzbar werden. In Ruhestellung klappt die Plattform hoch, sodass eine ausreichende Restbreite zum Begehen bleibt. Wie viel das sein muss, hängt von der Nutzung ab: In Wohngebäuden gelten andere Anforderungen als in öffentlichen Gebäuden, wo der Fluchtweg und der Brandschutz eine freie Mindestbreite vorschreiben.
Gut zu wissen: Auch sehr schmale Treppen lassen sich oft ausstatten. Moderne Schienen tragen eng an der Wand, und die hochgeklappte Plattform gibt erstaunlich viel Raum frei. Lassen Sie sich daher nicht durch eine erste grobe Schätzung entmutigen – erst das Aufmaß bringt Klarheit.
Die Mindestbreite entscheidet, ob ein Plattformlift an Ihrer Treppe überhaupt in Frage kommt oder ob ein Hublift die bessere Wahl ist. Wer diesen Wert kennt, kann früh abschätzen, welche Lösung räumlich möglich ist und welche Plattformgröße sinnvoll ist. Das spart Zeit und vermeidet Enttäuschungen.
Wird die Mindestbreite zu knapp ausgelegt, leidet entweder der Komfort beim Auffahren oder die Treppe ist im Alltag schwer zu begehen. In öffentlichen Gebäuden kommt hinzu, dass die Barrierefreiheit nach DIN 18040 verbindliche Breiten vorgibt. Deshalb gehört die Mindestbreite zu den zentralen baulichen Voraussetzungen, die vor dem Kauf geprüft werden.
Als Richtwert gelten rund 90 bis 100 Zentimeter nutzbare Breite für einen geraden Plattformlift. Bei kurvigen Treppen kann etwas mehr nötig sein. Den genauen Wert ermittelt ein Aufmaß vor Ort.
Dann prüft die Fachberatung Alternativen, etwa eine kleinere Plattform oder einen Hublift an anderer Stelle. Oft lässt sich auch bei knappen Verhältnissen eine Lösung finden. Eine pauschale Absage ohne Aufmaß ist selten gerechtfertigt.
Ja. In Ruhestellung klappt die Plattform hoch und gibt den größten Teil der Treppe frei. So können andere Personen die Treppe weiterhin nutzen. Wie viel Restbreite bleiben muss, hängt von der Nutzungsart ab.
In öffentlichen Gebäuden gelten strengere Vorgaben, weil Fluchtweg und Brandschutz eine freie Mindestbreite verlangen. Die DIN 18040 regelt diese Anforderungen. Gebäudeverantwortliche sollten das früh einplanen.
Ja, indirekt über die Plattformgröße. Ein großer Elektrorollstuhl braucht eine breitere Plattform und damit mehr Treppenbreite als ein schmaler Aktivrollstuhl. Deshalb wird beim Aufmaß auch Ihr Rollstuhl berücksichtigt.
Die ermittelt eine Fachkraft beim Aufmaß vor Ort. Sie misst die Treppe an mehreren Stellen, denn Treppen sind selten überall gleich breit. Daraus ergibt sich, ob und mit welcher Plattform ein Lift möglich ist.
Ob Ihre Treppe breit genug für einen Plattformlift ist, lässt sich nur durch ein Aufmaß sicher beantworten. Wir messen vor Ort und zeigen Ihnen ehrlich, welche Lösung passt – auch bei schmalen Treppen. So gewinnen Sie schnell Klarheit.
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