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Die Konformitätserklärung ist beim Rollstuhllift das rechtsverbindliche Dokument, mit dem der Hersteller schriftlich bestätigt, dass die Anlage alle einschlägigen EU-Richtlinien und Normen erfüllt. Sie gehört untrennbar zur CE-Kennzeichnung und liegt jedem Plattformlift und Hublift bei. Das Dokument nennt Hersteller, Produkt und die zugrunde gelegten Richtlinien und Normen.
Die Konformitätserklärung ist damit der schriftliche Beleg dafür, dass Ihr Rollstuhllift rechtmäßig in Verkehr gebracht wurde.
Die Konformitätserklärung - bei Maschinen genauer EG-Konformitätserklärung genannt - ist ein formales Schriftstück. Sie nennt den Hersteller, das genaue Produkt mit Typ- und Seriennummer sowie alle Richtlinien und Normen, die zugrunde gelegt wurden. Beim Rollstuhllift sind das vor allem die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die passende Sicherheitsnorm - DIN EN 81-40 für Plattformlifte an Treppen oder DIN EN 81-41 für vertikale Hublifte.
Die Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung gehören zusammen. Das CE-Zeichen ist das sichtbare Symbol am Lift, die Erklärung das zugehörige Dokument im Schrank. Erst beide gemeinsam belegen lückenlos, dass der Rollstuhllift den europäischen Vorgaben entspricht. Ohne gültige Konformitätserklärung dürfte der Hersteller das CE-Zeichen gar nicht anbringen.
Praxis-Tipp: Heften Sie die Konformitätserklärung gemeinsam mit der Betriebsanleitung und den Prüfunterlagen ab. Sie kann an mehreren Stellen wichtig werden: bei einem Förderantrag, bei der wiederkehrenden Sicherheitsprüfung oder wenn Sie den Lift einmal verkaufen oder als Gebraucht-Rollstuhllift weitergeben. Wer das Dokument griffbereit hat, erspart sich später aufwendige Nachforschungen.
Die Konformitätserklärung ist für jeden Rollstuhllift Pflicht - ob privat oder öffentlich genutzt. Im öffentlichen Gebäude gewinnt sie zusätzliche Bedeutung, weil der Betreiber gegenüber Behörden und im Rahmen der Betreiberpflichten nachweisen muss, dass die Anlage normgerecht ist. Im privaten Wohnhaus genügt es meist, das Dokument für den eigenen Bedarf und für Förderstellen vorhalten zu können.
Die Konformitätserklärung ist mehr als Bürokratie: Sie ist der dokumentierte Beweis, dass Ihr Rollstuhllift nach geprüften Sicherheitsmaßstäben gebaut wurde. Fehlt sie, lässt sich die Normkonformität im Zweifel nicht belegen - das kann bei Förderanträgen, Prüfungen oder einem späteren Verkauf zum Problem werden. Mit dem Dokument in der Hand sind Sie auf der sicheren Seite.
Für Sie bedeutet das vor allem Verlässlichkeit. Sie müssen die technischen Normen nicht selbst kennen, sondern können sich auf die schriftliche Bestätigung des Herstellers stützen. Beim Kauf sollten Sie deshalb darauf bestehen, dass die Konformitätserklärung mitgeliefert wird.
Sie ist das schriftliche Dokument, mit dem der Hersteller verbindlich erklärt, dass der Rollstuhllift alle geltenden EU-Richtlinien und Normen erfüllt. Sie nennt Produkt, Hersteller und die zugrunde gelegten Vorschriften. Damit ergänzt sie die sichtbare CE-Kennzeichnung.
Die CE-Kennzeichnung ist das Zeichen am Lift, die Konformitätserklärung das zugehörige Dokument. Das Zeichen ist sichtbar angebracht, die Erklärung wird schriftlich mitgeliefert. Beide gehören untrennbar zusammen.
Ja. Der Hersteller liefert sie mit dem Rollstuhllift aus, in der Regel zusammen mit der Betriebsanleitung. Sie müssen sie nicht gesondert anfordern, sollten aber prüfen, ob sie vollständig vorhanden ist.
Oft ist sie hilfreich oder gefordert, weil Förderstellen die Normkonformität der Anlage nachvollziehen möchten. Bewahren Sie das Dokument deshalb gemeinsam mit dem Kostenvoranschlag für den Förderantrag auf.
Fordern Sie sie beim Hersteller oder Fachbetrieb an - sie muss vorhanden sein. Fehlt sie dauerhaft, ist das ein ernstes Warnsignal, denn ohne Konformitätserklärung darf der Lift nicht in Verkehr gebracht werden. Seriöse Anbieter stellen sie problemlos bereit.
Ja, sie sollte beim Kauf eines Gebraucht-Rollstuhllifts mit übergeben werden. Sie belegt, dass die ursprüngliche Anlage normgerecht war. Fehlt sie, lässt sich die Konformität nur schwer nachvollziehen.
Wenn Sie wissen möchten, welche Unterlagen zu einem Rollstuhllift gehören und wie Sie sie für Förderung oder Prüfung nutzen, beraten wir Sie gern. Wir erklären Ihnen verständlich, worauf es bei den Nachweisen ankommt.
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