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Eine klappbare Plattform ist die Standfläche eines Rollstuhllifts, die sich im Ruhezustand platzsparend hochklappen lässt. Dadurch gibt der Lift den Weg auf Treppe oder Fläche frei, wenn er gerade nicht genutzt wird. Die klappbare Plattform ist ein typisches Merkmal des Plattformlifts und sorgt dafür, dass Treppen weiterhin von anderen Personen begangen werden können.
Die klappbare Plattform löst ein zentrales Problem von Plattformliften an Treppen: Eine fest ausgeklappte Plattform würde die Treppe dauerhaft blockieren. Klappt sich die Standfläche nach der Fahrt hingegen senkrecht an die Führungsschiene oder die Wand, bleibt die Treppe für alle anderen frei begehbar. So lässt sich ein Rollstuhllift auch dort einbauen, wo die Treppe weiter als Gehweg dienen muss – ein wichtiger Unterschied zum festen Hublift im Eingangsbereich.
Im ausgeklappten Zustand bildet die Plattform den vollwertigen Rollstuhlstellplatz. Die Auffahrrampe beziehungsweise Auffahrklappe liegt flach zum Auffahren, das Plattformgeländer gibt seitlich Halt. Nach dem Verlassen der Plattform kann sie wieder eingeklappt werden – bei modernen Liften meist automatisch per Knopfdruck. Diese Abfolge aus Ausklappen, Auffahren, Fahren und Einklappen ist auf einfache, sichere Bedienung ausgelegt.
Im privaten Treppenhaus sorgt die klappbare Plattform dafür, dass der Lift den Alltag der ganzen Familie nicht einschränkt. In öffentlichen Gebäuden ist sie besonders wichtig, weil die Treppe als Fluchtweg und allgemeiner Verkehrsweg frei bleiben muss. Hier greift die klappbare Plattform eng mit dem Brandschutz und den Anforderungen an Fluchtwege ineinander.
Praxis-Tipp: Achten Sie darauf, dass sich die Plattform automatisch einklappt. Eine motorische Klappfunktion entlastet nicht nur die nutzende Person, sondern stellt auch sicher, dass die Treppe nach jeder Fahrt zuverlässig frei wird.
Die klappbare Plattform entscheidet oft darüber, ob ein Rollstuhllift an einer Treppe überhaupt umsetzbar ist. Bleibt die Treppe begehbar, lassen sich auch enge oder stark genutzte Treppenhäuser barrierefrei erschließen, ohne andere Bewohnerinnen und Bewohner einzuschränken. Genau das macht den Plattformlift zu einer alltagstauglichen Lösung.
Würde die Plattform fest stehen bleiben, wäre der Einbau in vielen Gebäuden nicht genehmigungsfähig, besonders dort, wo die Treppe als Fluchtweg dient. Die klappbare Bauweise ist deshalb nicht nur praktisch, sondern in vielen Fällen die Voraussetzung dafür, dass ein Lift eingebaut werden darf.
Eine klappbare Plattform ist die Standfläche eines Rollstuhllifts, die sich im Ruhezustand hochklappen lässt. So gibt sie den Weg auf Treppe oder Fläche frei, wenn der Lift nicht genutzt wird.
Weil die Treppe sonst dauerhaft blockiert wäre. Eine klappbare Plattform hält die Treppe für andere Personen frei begehbar und ist in vielen Gebäuden die Voraussetzung für den Einbau eines Plattformlifts.
Bei vielen modernen Liften ja. Die Plattform lässt sich auf Knopfdruck motorisch ein- und ausklappen, sodass niemand sie von Hand anheben muss. Das erleichtert die selbstständige Nutzung deutlich.
Gerade dort ist die klappbare Plattform wichtig. Die Treppe muss als Fluchtweg und Verkehrsweg frei bleiben, weshalb der Lift im Ruhezustand kein Hindernis darstellen darf.
Meist nicht im selben Sinn. Ein Hublift steht oft fest an einer Stelle im Eingangsbereich. Die klappbare Plattform ist vor allem ein Merkmal des treppenfolgenden Plattformlifts.
Ob und wie sich eine klappbare Plattform in Ihrem Treppenhaus umsetzen lässt, klären wir gern direkt vor Ort. So sehen wir gemeinsam, wie viel Platz frei bleibt und welche Lösung passt.
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