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Das Integrationsamt, in einigen Bundesländern auch Inklusionsamt genannt, ist die Behörde, die schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben unterstützt – und kann einen Rollstuhllift fördern, wenn er den barrierefreien Zugang zum Arbeitsplatz sichert. Es leistet im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben Zuschüsse für die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsstätten. Zuständig ist das Integrationsamt des jeweiligen Bundeslandes.
Das Integrationsamt ist eine Behörde der Länder und finanziert sich über die Ausgleichsabgabe der Arbeitgeber. Seine Kernaufgabe ist die begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen. Ein Rollstuhllift wird hier förderfähig, wenn er den Weg zum oder im Betrieb barrierefrei macht – etwa ein Hublift am Eingang oder ein Plattformlift zwischen den Etagen. Damit unterscheidet sich das Integrationsamt klar von der Eingliederungshilfe, die den Zugang zur Wohnung sichert.
Beim Rollstuhllift geht es hier um die behindertengerechte Gestaltung der Arbeitsstätte nach der Arbeitsstättenverordnung. Sowohl die beschäftigte Person als auch der Arbeitgeber können einen Antrag stellen. Das Integrationsamt prüft, ob der Lift erforderlich ist, damit der Arbeitsplatz erreichbar und nutzbar bleibt. Häufig wird der Lift als Teil einer umfassenderen Arbeitgeberförderung für barrierefreie Arbeitsplätze betrachtet.
Praxis-Tipp: Beziehen Sie den technischen Beratungsdienst des Integrationsamts früh ein – er begutachtet den Arbeitsplatz und benennt die nötige Lösung. Stellen Sie den Antrag vor der Anschaffung und legen Sie einen Kostenvoranschlag für den Förderantrag bei. Häufig arbeitet das Integrationsamt mit der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit zusammen, sodass die Kombinierbarkeit von Fördermitteln eine Rolle spielt.
Für erwerbstätige Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer ist das Integrationsamt oft der passende Förderweg, der bei der Wohnungsförderung übersehen wird. Geht es darum, den Arbeitsplatz barrierefrei zu erreichen, ist nicht die Pflegekasse, sondern das Integrationsamt zuständig. Wer das weiß, beantragt am richtigen Ort und vermeidet Ablehnungen wegen falscher Zuständigkeit.
Auch für Arbeitgeber ist dieser Weg bedeutsam: Ein bezuschusster Rollstuhllift kann den Unterschied machen, ob ein barrierefreier Arbeitsplatz entsteht. Wird das Integrationsamt nicht einbezogen, bleibt diese Quelle ungenutzt und der Eigenanteil unnötig hoch. Eine frühe Beratung klärt Anspruch und Verfahren.
Das Integrationsamt unterstützt schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben und sichert ihre Teilhabe am Arbeitsplatz. Es leistet unter anderem Zuschüsse für die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsstätten. Dazu kann auch ein Rollstuhllift gehören, der den Zugang zum Betrieb barrierefrei macht.
Das Integrationsamt fördert einen Rollstuhllift, wenn er nötig ist, um den Arbeitsplatz zu erreichen oder zu nutzen. Voraussetzung ist in der Regel eine anerkannte Schwerbehinderung und ein Bezug zum Arbeitsleben. Für den Zugang zur Wohnung ist dagegen die Eingliederungshilfe zuständig.
Ja. Arbeitgeber können beim Integrationsamt Zuschüsse für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen beantragen, etwa über die Arbeitgeberförderung. Das senkt die Kosten und erleichtert die Beschäftigung von Menschen im Rollstuhl.
Nein. In mehreren Bundesländern wurde das Integrationsamt in Inklusionsamt umbenannt. Die Aufgaben bleiben dieselben. Wenden Sie sich an das zuständige Amt Ihres Bundeslandes.
Oft ja. Das Integrationsamt arbeitet mit weiteren Reha-Trägern zusammen. Prüfen Sie die Kombinierbarkeit von Fördermitteln, damit sich die Leistungen ergänzen und keine Doppelförderung entsteht.
Wenn es um den Zugang zu Ihrem Arbeitsplatz geht, kann das Integrationsamt der entscheidende Förderweg sein. In einem unverbindlichen Gespräch klären wir, ob dieser Weg für Sie offensteht, und stimmen die passende Lift-Lösung ab. So beantragen Sie an der richtigen Stelle.
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