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Die Hubhöhe bezeichnet den Höhenunterschied, den ein Rollstuhllift überwinden kann. Beim Hublift liegt sie meist bei bis zu etwa 1,80 Metern, beim Plattformlift entspricht sie der gesamten überwundenen Treppenhöhe über eine oder mehrere Etagen. Sie entscheidet, ob ein kurzer vertikaler Hublift genügt oder ein schräger Plattformlift nötig ist.
Damit ist die Hubhöhe eine der wichtigsten Planungsgrößen: Sie bestimmt die passende Liftbauart und beeinflusst Technik, Platzbedarf und Kosten. Für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer ist sie der erste Anhaltspunkt bei der Wahl der richtigen Lösung.
Die Hubhöhe ist der senkrechte Abstand zwischen Start- und Zielebene. Beim Hublift ist das der reine Höhenunterschied, den die Plattform vertikal anhebt – etwa von der Straße zur Haustür. Beim Plattformlift entspricht die Hubhöhe der gesamten Treppenhöhe, auch wenn die Fahrstrecke entlang der schrägen Führungsschiene länger ist. Hubhöhe und Fahrstrecke sind also nicht dasselbe: Die Hubhöhe misst senkrecht, die Fahrstrecke folgt dem Verlauf der Schiene.
Vertikale Hublifte überwinden in der Regel bis zu etwa 1,80 Meter – ideal für wenige Stufen, Eingänge oder Terrassen. Größere Höhenunterschiede über eine volle Etage löst der schräg fahrende Plattformlift, der dem Treppenverlauf folgt und auch mehrere Geschosse verbinden kann. Die Antriebseinheit und die gewünschte Hubhöhe bestimmen gemeinsam, welche Mechanik zum Einsatz kommt.
Praxis-Tipp: Messen Sie die Hubhöhe immer senkrecht vom unteren zum oberen Boden – nicht entlang der Treppe. Diese eine Zahl gibt schon bei der ersten Beratung einen klaren Hinweis, welche Liftbauart für Sie infrage kommt.
Die Hubhöhe entscheidet auch, welche Norm gilt. Vertikale Plattformlifte fallen unter die DIN EN 81-41, Plattformlifte an Treppen unter die DIN EN 81-40. Ab bestimmten Hubhöhen können zusätzliche Anforderungen an Absturzsicherung und Schachtumwehrung hinzukommen – besonders in öffentlichen Gebäuden.
Die Hubhöhe ist meist die allererste Zahl, die über die Liftwahl entscheidet. Sie sagt, ob ein kompakter, günstiger Hublift ausreicht oder ein aufwendigerer Plattformlift nötig ist. Damit beeinflusst sie auch direkt die Kosten: Die Kosten für Hublifte und die Kosten für Plattformlifte unterscheiden sich deutlich.
Wer die Hubhöhe kennt, kann das Beratungsgespräch gezielt führen und schnell die passende Richtung einschlagen. Eine präzise Messung vor Ort schützt davor, eine zu kleine oder zu große Lösung zu wählen.
Die Hubhöhe ist der senkrechte Höhenunterschied, den der Lift überwindet. Beim Hublift ist das der reine vertikale Abstand, beim Plattformlift die gesamte Treppenhöhe. Sie ist die zentrale Größe für die Wahl der Liftbauart.
Vertikale Hublifte überwinden meist bis zu etwa 1,80 Meter. Damit eignen sie sich für wenige Stufen, Eingänge oder Terrassen. Für größere Höhen ist ein Plattformlift die richtige Wahl.
Nein. Die Hubhöhe misst den senkrechten Höhenunterschied, die Fahrstrecke den tatsächlich zurückgelegten Weg entlang der Schiene. Bei einer schrägen Treppe ist die Fahrstrecke länger als die Hubhöhe.
Das hängt vom Höhenunterschied bei Ihnen vor Ort ab. Messen Sie senkrecht vom unteren zum oberen Boden. Diese Zahl klärt bei der Beratung schnell, ob ein Hublift genügt oder ein Plattformlift nötig ist.
Ja, deutlich. Eine größere Hubhöhe bedeutet mehr Material, Technik und Montageaufwand. Die Preisfaktoren Rollstuhllift zeigen, wie sich Höhe und Bauart auf die Kosten auswirken.
Ja. Ab bestimmten Hubhöhen greifen strengere Anforderungen an Absturzsicherung und Umwehrung, vor allem in öffentlichen Gebäuden. Die DIN EN 81-41 regelt die Anforderungen an vertikale Plattformlifte.
Welche Hubhöhe bei Ihnen zu überwinden ist und welche Liftbauart dazu passt, klären wir am besten direkt vor Ort. Bei einem kostenlosen Aufmaß messen wir die Höhe genau und zeigen Ihnen die passenden Lösungen – verständlich und ohne Verpflichtung.
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