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DIN EN 81-40 ist die europäische Sicherheitsnorm für Treppenschrägaufzüge, also für Plattformlifte und Sitzlifte, die entlang einer Treppe fahren. Sie legt fest, welche Sicherheitsanforderungen Konstruktion, Antrieb und Schutzeinrichtungen erfüllen müssen, damit Menschen mit eingeschränkter Mobilität sicher befördert werden. Für den Rollstuhllift ist sie die zentrale Norm überall dort, wo eine Plattform der Treppe folgt.
Gemeinsam mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bildet sie die rechtliche Grundlage für sichere Plattformlifte an Treppen.
DIN EN 81-40 ist eine europäisch harmonisierte Norm, die sich gezielt an Treppenschrägaufzüge richtet. Gemeint sind alle Lifte, deren Plattform oder Sitz entlang einer Führungsschiene Plattformlift der Treppe folgt - gerade oder kurvig. Beim Rollstuhllift betrifft das den Plattformlift, der den Rollstuhl samt Person über die Treppe befördert. Senkrecht hebende Hublifte fallen dagegen unter eine andere Norm.
Die Norm beschreibt konkrete Schutzanforderungen. Dazu gehören Vorgaben zur Tragfähigkeit, zur Geschwindigkeit, zur sicheren Plattformbegrenzung durch Bügel und Geländer sowie zu Schutzeinrichtungen wie Hinderniserkennung und Sicherheitsabschaltung. Auch die Totmannsteuerung, die nur bei gedrückter Taste fährt, ist hier verankert. So entsteht ein klar definiertes Sicherheitsniveau.
Gut zu wissen: Wenn ein Hersteller seinen Plattformlift nach DIN EN 81-40 baut, kann er die Konformität mit den europäischen Sicherheitsanforderungen einfacher nachweisen. Das schlägt sich in der Konformitätserklärung und in der CE-Kennzeichnung nieder. Für Sie als Käuferin oder Käufer ist die Norm damit ein verlässliches Qualitätssignal.
DIN EN 81-40 regelt die schräge Treppenfahrt, die DIN EN 81-41 die senkrechte Hubfahrt. Beide Normen betreffen die technische Sicherheit. Davon zu unterscheiden ist die Barrierefreiheit DIN 18040, die nicht die Liftsicherheit, sondern die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden beschreibt.
Normen wirken im Hintergrund, doch sie entscheiden über die Sicherheit eines Lifts. Ein Plattformlift, der DIN EN 81-40 erfüllt, ist nach geprüften Maßstäben gebaut - das mindert Risiken bei Fahrt, Beladung und im Notfall. Fehlt dieser Bezug, lässt sich die Sicherheit nur schwer belegen.
Für Sie bedeutet die Norm vor allem Verlässlichkeit. Sie müssen die technischen Details nicht selbst beurteilen, sondern können sich auf CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung stützen. Beim Kauf lohnt es sich daher, gezielt nach der Normkonformität zu fragen.
Sie legt die Sicherheitsanforderungen für Treppenschrägaufzüge fest, also für Plattform- und Sitzlifte, die entlang einer Treppe fahren. Geregelt werden unter anderem Tragfähigkeit, Schutzeinrichtungen und Steuerung. Beim Rollstuhllift betrifft das vor allem den Plattformlift.
Ja. Die Norm gilt unabhängig davon, ob der Lift privat oder öffentlich eingesetzt wird. Ein normgerechter Lift erfüllt überall dieselben Sicherheitsstandards. Den Nachweis liefert die Konformitätserklärung.
DIN EN 81-40 gilt für schräg an der Treppe fahrende Lifte, DIN EN 81-41 für senkrecht hebende Plattformlifte. Welche Norm greift, hängt also von der Bauart ab - Plattformlift oder Hublift.
Nein, das übernimmt der Hersteller. Wichtig ist nur, dass Sie beim Kauf auf CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung achten. Diese belegen, dass der Lift den geltenden Normen entspricht.
Ja. Die Einhaltung von DIN EN 81-40 ist ein Baustein, um die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu erfüllen und so die CE-Kennzeichnung zu erhalten.
Nein. DIN EN 81-40 betrifft die technische Sicherheit des Lifts, die Barrierefreiheit DIN 18040 die barrierefreie Gestaltung des Gebäudes. Beide ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht.
Wenn Sie wissen möchten, ob ein bestimmter Plattformlift den geltenden Normen entspricht, fragen Sie uns. Wir erläutern Ihnen die Sicherheitsstandards verständlich und zeigen, wie Sie die Konformität nachvollziehen können.
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