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DIN 18040-2 ist der Teil der Barrierefreiheitsnorm, der die barrierefreie Gestaltung von Wohnungen regelt. Sie beschreibt, wie Wohnraum beschaffen sein muss, damit Menschen mit eingeschränkter Mobilität dort möglichst selbstständig leben können - und ordnet ein, wie ein Plattformlift oder Hublift Höhenunterschiede im und am Haus überwindet. Die Norm unterscheidet dabei zwischen „barrierefrei“ und der höheren Stufe „barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“.
Gemeinsam mit der DIN 18040-1 für öffentliche Gebäude bildet sie die übergeordnete Barrierefreiheit DIN 18040.
DIN 18040-2 richtet sich an Wohnungen, also an privaten Wohnraum. Sie beschreibt, wie Zugänge, Türen, Flure, Bäder und weitere Räume gestaltet sein sollten, damit Menschen mit eingeschränkter Mobilität dort selbstständig leben können. Wo Stufen am Eingang, zur Terrasse oder zwischen Ebenen den Weg versperren, ist ein Hublift oder ein Plattformlift oft die Lösung, um die Wohnung durchgängig barrierefrei zu erschließen.
Eine Besonderheit von DIN 18040-2 ist die Unterscheidung in zwei Anforderungsstufen. Die Grundstufe „barrierefrei“ erleichtert vielen Menschen mit eingeschränkter Mobilität das Wohnen. Die höhere, mit „R“ gekennzeichnete Stufe ist auf die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl ausgelegt und stellt größere Bewegungsflächen sicher. Beim Rollstuhllift bedeutet die Stufe R, dass auch der Wendekreis des Rollstuhls vor und hinter dem Lift großzügig bemessen sein muss.
Praxis-Tipp: Planen Sie den Rollstuhllift als Teil eines durchgängigen Wegs durch die Wohnung. Es nützt wenig, wenn der Lift eine Etage erschließt, der Zielraum aber zu eng ist oder eine Schwelle den Übergang erschwert. DIN 18040-2 hilft, solche Lücken früh zu erkennen, weil sie den gesamten Bewegungsablauf vom Eingang bis ins Zimmer betrachtet. Eine Vor-Ort-Beratung prüft das frühzeitig.
Anders als bei öffentlichen Gebäuden ist DIN 18040-2 im privaten Bestand nicht überall zwingend vorgeschrieben. Bei Neubauten verweisen manche Landesbauordnungen darauf, im Bestand dient die Norm vor allem als wertvolle Orientierung. Förderprogramme zur Wohnraumanpassung nehmen die Norm jedoch häufig als Maßstab - eine Planung nach DIN 18040-2 erhöht so die Chancen auf Zuschüsse.
Wer seine Wohnung barrierefrei umbauen möchte, findet in DIN 18040-2 einen bewährten Rahmen, der weit über den Lift hinausgeht. Die Norm betrachtet den gesamten Wohnalltag und hilft, eine durchdachte, zukunftssichere Lösung zu schaffen. Gerade wenn sich der Unterstützungsbedarf mit der Zeit ändern kann, lohnt es sich, gleich an der höheren Stufe R zu orientieren.
Für Sie bedeutet das mehr Selbstständigkeit zu Hause: Eine Wohnung, die nach DIN 18040-2 gestaltet ist, lässt sich tatsächlich mit dem Rollstuhl nutzen - nicht nur an einer Stelle, sondern durchgängig. Der Rollstuhllift wird so zu einem stimmigen Baustein in einem barrierefreien Zuhause.
Für Wohnungen, also für privaten Wohnraum. Sie regelt, wie Wohnungen barrierefrei gestaltet sein müssen, damit Menschen mit eingeschränkter Mobilität selbstständig dort leben können. Für öffentliche Gebäude gilt die DIN 18040-1.
Die Stufe R steht für „uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“. Sie stellt größere Bewegungsflächen und Wendekreise sicher als die allgemeine Barrierefreiheit. Wer dauerhaft auf den Rollstuhl angewiesen ist, sollte sich an dieser Stufe orientieren.
Im privaten Bestand meist nicht zwingend. Bei Neubauten kann die Landesbauordnung darauf verweisen. Als Orientierung und als Maßstab für Förderungen ist die Norm aber sehr hilfreich.
Nur, wenn Höhenunterschiede nicht anders barrierefrei überwunden werden können. Wo Stufen am Eingang oder zwischen Etagen liegen, ist ein Hublift oder Plattformlift oft die passende Lösung.
Ja, häufig. Programme zur Wohnraumanpassung orientieren sich an den Anforderungen der Norm. Eine Planung danach erhöht die Aussicht auf Zuschüsse.
DIN 18040-2 gilt für Wohnungen, DIN 18040-1 für öffentlich zugängliche Gebäude. Öffentliche Gebäude unterliegen meist strengeren und verbindlicheren Vorgaben, weil sie von vielen Menschen genutzt werden.
Ob Ihre Wohnung sich barrierefrei mit dem Rollstuhl nutzen lässt, klären wir am besten gemeinsam vor Ort. Unsere Fachleute betrachten den gesamten Weg durch die Wohnung und zeigen, wo ein Rollstuhllift die passende Lösung ist.
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