Schließen
Wir sind rund um die Uhr für Sie da!

(24 Std. täglich, kostenlos)

Lifta Berater:in
Lifta Berater für Ihre Region
Schließen
Berater
Seiten
Magazin
Leider kein Suchergebnis gefunden
Hier finden Sie häufig gesuchte Begriffe:

DIN 18040-1 (öffentliche Gebäude)

DIN 18040-1 ist der Teil der Barrierefreiheitsnorm, der die barrierefreie Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude regelt - etwa Ämter, Arztpraxen, Schulen, Geschäfte oder Kultureinrichtungen. Sie legt fest, wie Zugänge, Wege, Aufzüge und Lifte beschaffen sein müssen, damit auch Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer das Gebäude selbstständig nutzen können. Ein Plattformlift oder Hublift ist dabei häufig die Lösung, um Stufen am Eingang oder zwischen Ebenen zu überwinden.

Gemeinsam mit der DIN 18040-2 für Wohnungen bildet sie die übergeordnete Barrierefreiheit DIN 18040.

Auf einen Blick

  • Aufgabe/Funktion: Sie definiert, wie öffentlich zugängliche Gebäude barrierefrei gestaltet sein müssen - vom Eingang bis zum letzten nutzbaren Raum.
  • Nutzen/Wirkung: Sie als Rollstuhlfahrerin oder Rollstuhlfahrer können öffentliche Gebäude selbstständig betreten und nutzen, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.
  • Wartung/Pflege: Die Norm betrifft Planung und Bau; im laufenden Betrieb sorgt der Betreiber dafür, dass die Barrierefreiheit erhalten bleibt.
  • Gut zu wissen: Anders als bei Wohnungen ist die Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 bei öffentlichen Gebäuden meist verbindlicher Bestandteil der Baugenehmigung.

Was ist DIN 18040-1 beim Rollstuhllift?

Wofür der Normteil gilt

DIN 18040-1 richtet sich an öffentlich zugängliche Gebäude. Dazu zählen alle Bauten, die ein größerer, wechselnder Personenkreis nutzt - Behörden, Praxen, Banken, Geschäfte, Museen oder Bahnhöfe. Die Norm beschreibt, wie der Zugang stufenlos gestaltet wird, wie breit Wege und Türen sein müssen und welche Bewegungsflächen für den Rollstuhl nötig sind. Wo sich Höhenunterschiede nicht ebenerdig oder per Rampe lösen lassen, kommt ein Plattformlift oder ein Hublift ins Spiel.

Höhere Anforderungen als bei Wohnungen

Öffentliche Gebäude müssen für einen unbekannten, vielfältigen Personenkreis nutzbar sein. Deshalb sind die Vorgaben hier oft strenger und konkreter als bei der DIN 18040-2 für Wohnungen. Bewegungsflächen, Wendekreise und die Bedienbarkeit von Elementen sind genau definiert. Beim Rollstuhllift bedeutet das beispielsweise, dass Plattformgröße, Auffahrrampe und Bedienkonzept so ausgelegt sein müssen, dass möglichst viele Menschen sie selbstständig nutzen können.

Verbindlichkeit über die Bauordnung

Gut zu wissen: DIN 18040-1 entfaltet ihre rechtliche Wirkung meist über die Landesbauordnung. Die Bundesländer verweisen in ihren Bauvorschriften auf die Norm und machen sie damit für öffentliche Neubauten und größere Umbauten verbindlich. Im Genehmigungsverfahren prüft die Bauaufsicht, ob die Barrierefreiheit eingehalten ist - ein Rollstuhllift kann dabei der entscheidende Baustein sein, um die Vorgaben zu erfüllen.

Zusammenspiel mit Brandschutz und Sicherheit

Im öffentlichen Gebäude steht die Barrierefreiheit nie für sich allein. Sie muss mit dem Brandschutz öffentliche Gebäude und der Frage des Rollstuhllifts und Fluchtwegs zusammenpassen. Ein Lift, der barrierefreien Zugang schafft, darf den Rettungsweg nicht versperren. Gute Planung bringt beide Ziele in Einklang.

Warum ist DIN 18040-1 wichtig für Ihre Planung?

Wer ein öffentliches Gebäude plant, saniert oder betreibt, kommt an DIN 18040-1 kaum vorbei. Sie ist oft verbindliche Grundlage der Baugenehmigung und zugleich Ausdruck eines gesetzlichen Anspruchs auf Teilhabe. Wird sie übersehen, drohen Auflagen, Nachbesserungen oder eine verweigerte Genehmigung. Wer sie von Anfang an einbezieht, schafft dagegen einen Zugang, den wirklich alle nutzen können.

Für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer bedeutet die Norm gelebte Teilhabe: Sie können Ämter, Praxen oder Geschäfte selbstständig betreten und nutzen. Ein normgerecht geplanter Rollstuhllift ist dabei oft der sichtbarste Beweis, dass Barrierefreiheit ernst genommen wird.

Häufige Fragen zu DIN 18040-1 beim Rollstuhllift

Für welche Gebäude gilt DIN 18040-1?

Für öffentlich zugängliche Gebäude wie Ämter, Arztpraxen, Schulen, Geschäfte oder Kultureinrichtungen. Sie regelt, wie diese barrierefrei gestaltet sein müssen. Für Wohnungen gilt stattdessen die DIN 18040-2.

Ist die Norm für öffentliche Gebäude verpflichtend?

In der Regel ja. Über die Landesbauordnung wird DIN 18040-1 für öffentliche Neubauten und größere Umbauten verbindlich. Die Bauaufsicht prüft die Einhaltung im Genehmigungsverfahren.

Brauche ich für ein öffentliches Gebäude einen Rollstuhllift?

Nur dort, wo Stufen oder Etagen nicht anders barrierefrei überwunden werden können. Wo ein ebenerdiger Zugang oder eine Rampe genügt, ist kein Lift nötig. Wo nicht, ist ein Plattformlift oder Hublift oft die passende Lösung.

Sind die Anforderungen strenger als bei Wohnungen?

Meist ja. Weil öffentliche Gebäude von vielen unterschiedlichen Menschen genutzt werden, sind Bewegungsflächen und Bedienbarkeit genauer und oft strenger geregelt als in der DIN 18040-2.

Wie hängt die Barrierefreiheit mit dem Brandschutz zusammen?

Beide müssen zusammenpassen. Ein Rollstuhllift schafft barrierefreien Zugang, darf aber den Fluchtweg nicht versperren. Details fasst der Beitrag zum Brandschutz öffentliche Gebäude zusammen.

Gibt es Förderung für barrierefreie öffentliche Gebäude?

Ja, für barrierefreie Maßnahmen in öffentlichen Gebäuden gibt es eigene Förderwege. Eine erste Orientierung bietet der Beitrag zur Förderung für öffentliche Gebäude.

Verwandte Glossarbegriffe

Nächster Schritt: persönliche Beratung

Wenn Sie ein öffentliches Gebäude barrierefrei ausstatten möchten, klären wir mit Ihnen, welche Anforderungen gelten und wo ein Rollstuhllift die passende Lösung ist. Unsere Fachleute kennen die Vorgaben und planen mit Blick auf das ganze Gebäude.

Jetzt kostenlose Beratung anfragen | Alle Rollstuhllift-Lösungen im Überblick

Das könnte Sie auch interessieren:

Lifta erhält das Tüv Siegel für Kundenzufriedenheit

TÜV-geprüfte Kundenzufriedenheit Mehr Infos

Trusted Shops Bewertung für Lifta. Volle 5 Sterne

Kunden bewerten Lifta durchschnittlich mit von 5 Sternen Mehr Infos

Focus Money Testsiegel Preissieger mit Emoney-Logo

Focus Money Preis-Sieger Mehr Infos

Wir sind rund um die Uhr für Sie da!

(Kostenlose Service Hotline - 24 Std. täglich für Sie da)

Copyright Lifta 2026, Alle Rechte vorbehalten
TÜV-geprüfte Kundenzufriedenheit
Lifta erhält das Tüv Siegel für Kundenzufriedenheit

Freiwillige Befragung von 1.216 Kunden zur Kundenzufriedenheit im Service.

TÜV Süd Verbraucherinfo

TÜV-geprüfte Kundenzufriedenheit

Trusted Shops Kundenbewertung
Trusted Shops Bewertung für Lifta. Volle 5 Sterne

In dem unabhängigen Bewertungsportal Trusted Shops schneidet Lifta bestens ab.

Kundenbewertung (5,0 / 5)
Focus Money Preis-Sieger
Focus Money Testsiegel Preissieger mit Emoney-Logo

Lifta bietet aus Sicht der Verbraucher im Bereich Treppenlifte das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und setzt damit den Maßstab in seiner Branche.

Focus Money Preis-Sieger

Marke des Jahrhunderts
Siegel Marke des Jahrhunderts 2025 für Lifta

Seit 2003 wird Lifta regelmäßig im Markenkompendium "Marken des Jahrhunderts" von Herausgeber und Verleger Dr. Florian Langenscheidt aufgeführt.

Marke des Jahrhunderts Deutsche Standards