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DIN 18040-1 ist der Teil der Barrierefreiheitsnorm, der die barrierefreie Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude regelt - etwa Ämter, Arztpraxen, Schulen, Geschäfte oder Kultureinrichtungen. Sie legt fest, wie Zugänge, Wege, Aufzüge und Lifte beschaffen sein müssen, damit auch Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer das Gebäude selbstständig nutzen können. Ein Plattformlift oder Hublift ist dabei häufig die Lösung, um Stufen am Eingang oder zwischen Ebenen zu überwinden.
Gemeinsam mit der DIN 18040-2 für Wohnungen bildet sie die übergeordnete Barrierefreiheit DIN 18040.
DIN 18040-1 richtet sich an öffentlich zugängliche Gebäude. Dazu zählen alle Bauten, die ein größerer, wechselnder Personenkreis nutzt - Behörden, Praxen, Banken, Geschäfte, Museen oder Bahnhöfe. Die Norm beschreibt, wie der Zugang stufenlos gestaltet wird, wie breit Wege und Türen sein müssen und welche Bewegungsflächen für den Rollstuhl nötig sind. Wo sich Höhenunterschiede nicht ebenerdig oder per Rampe lösen lassen, kommt ein Plattformlift oder ein Hublift ins Spiel.
Öffentliche Gebäude müssen für einen unbekannten, vielfältigen Personenkreis nutzbar sein. Deshalb sind die Vorgaben hier oft strenger und konkreter als bei der DIN 18040-2 für Wohnungen. Bewegungsflächen, Wendekreise und die Bedienbarkeit von Elementen sind genau definiert. Beim Rollstuhllift bedeutet das beispielsweise, dass Plattformgröße, Auffahrrampe und Bedienkonzept so ausgelegt sein müssen, dass möglichst viele Menschen sie selbstständig nutzen können.
Gut zu wissen: DIN 18040-1 entfaltet ihre rechtliche Wirkung meist über die Landesbauordnung. Die Bundesländer verweisen in ihren Bauvorschriften auf die Norm und machen sie damit für öffentliche Neubauten und größere Umbauten verbindlich. Im Genehmigungsverfahren prüft die Bauaufsicht, ob die Barrierefreiheit eingehalten ist - ein Rollstuhllift kann dabei der entscheidende Baustein sein, um die Vorgaben zu erfüllen.
Im öffentlichen Gebäude steht die Barrierefreiheit nie für sich allein. Sie muss mit dem Brandschutz öffentliche Gebäude und der Frage des Rollstuhllifts und Fluchtwegs zusammenpassen. Ein Lift, der barrierefreien Zugang schafft, darf den Rettungsweg nicht versperren. Gute Planung bringt beide Ziele in Einklang.
Wer ein öffentliches Gebäude plant, saniert oder betreibt, kommt an DIN 18040-1 kaum vorbei. Sie ist oft verbindliche Grundlage der Baugenehmigung und zugleich Ausdruck eines gesetzlichen Anspruchs auf Teilhabe. Wird sie übersehen, drohen Auflagen, Nachbesserungen oder eine verweigerte Genehmigung. Wer sie von Anfang an einbezieht, schafft dagegen einen Zugang, den wirklich alle nutzen können.
Für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer bedeutet die Norm gelebte Teilhabe: Sie können Ämter, Praxen oder Geschäfte selbstständig betreten und nutzen. Ein normgerecht geplanter Rollstuhllift ist dabei oft der sichtbarste Beweis, dass Barrierefreiheit ernst genommen wird.
Für öffentlich zugängliche Gebäude wie Ämter, Arztpraxen, Schulen, Geschäfte oder Kultureinrichtungen. Sie regelt, wie diese barrierefrei gestaltet sein müssen. Für Wohnungen gilt stattdessen die DIN 18040-2.
In der Regel ja. Über die Landesbauordnung wird DIN 18040-1 für öffentliche Neubauten und größere Umbauten verbindlich. Die Bauaufsicht prüft die Einhaltung im Genehmigungsverfahren.
Nur dort, wo Stufen oder Etagen nicht anders barrierefrei überwunden werden können. Wo ein ebenerdiger Zugang oder eine Rampe genügt, ist kein Lift nötig. Wo nicht, ist ein Plattformlift oder Hublift oft die passende Lösung.
Meist ja. Weil öffentliche Gebäude von vielen unterschiedlichen Menschen genutzt werden, sind Bewegungsflächen und Bedienbarkeit genauer und oft strenger geregelt als in der DIN 18040-2.
Beide müssen zusammenpassen. Ein Rollstuhllift schafft barrierefreien Zugang, darf aber den Fluchtweg nicht versperren. Details fasst der Beitrag zum Brandschutz öffentliche Gebäude zusammen.
Ja, für barrierefreie Maßnahmen in öffentlichen Gebäuden gibt es eigene Förderwege. Eine erste Orientierung bietet der Beitrag zur Förderung für öffentliche Gebäude.
Wenn Sie ein öffentliches Gebäude barrierefrei ausstatten möchten, klären wir mit Ihnen, welche Anforderungen gelten und wo ein Rollstuhllift die passende Lösung ist. Unsere Fachleute kennen die Vorgaben und planen mit Blick auf das ganze Gebäude.
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