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Die CE-Kennzeichnung bezeichnet beim Rollstuhllift das Zeichen, mit dem der Hersteller erklärt, dass die Anlage allen geltenden europäischen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht. Sie ist für Plattformlifte und Hublifte verpflichtend und Voraussetzung dafür, dass der Lift in der EU verkauft und betrieben werden darf. Das CE-Zeichen ist damit kein Gütesiegel im klassischen Sinn, sondern ein rechtlich vorgeschriebener Konformitätsnachweis.
Grundlage der CE-Kennzeichnung sind die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die einschlägigen Sicherheitsnormen.
CE steht für „Conformite Europeenne“, also europäische Konformität. Mit dem Zeichen erklärt der Hersteller in eigener Verantwortung, dass sein Produkt alle einschlägigen EU-Vorschriften erfüllt. Beim Rollstuhllift sind das vor allem die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie die technischen Sicherheitsnormen für die jeweilige Bauart. Das CE-Zeichen ist fest am Lift angebracht und findet sich zusätzlich in den Unterlagen.
Welche Normen konkret gelten, hängt von der Bauart ab. Ein Plattformlift, der entlang der Treppe fährt, wird nach DIN EN 81-40 gebaut. Ein senkrecht hebender Hublift folgt der DIN EN 81-41. Erfüllt der Lift diese Normen, lässt sich die Konformität mit der Maschinenrichtlinie einfacher nachweisen - und am Ende steht die CE-Kennzeichnung.
Gut zu wissen: Das CE-Zeichen am Lift und die schriftliche Konformitätserklärung gehören zusammen. Das Zeichen ist das sichtbare Symbol, die Erklärung das zugehörige Dokument. Erst beide gemeinsam belegen vollständig, dass der Rollstuhllift den europäischen Vorgaben entspricht. Bewahren Sie die Konformitätserklärung deshalb sorgfältig zu Ihren Unterlagen auf.
Die CE-Kennzeichnung ist verpflichtend und vom Hersteller selbst vergeben. Ein freiwilliges Prüfzeichen einer unabhängigen Stelle kann zusätzlich für Vertrauen sorgen, ersetzt das CE-Zeichen aber nicht. Von beidem zu unterscheiden ist die Barrierefreiheit DIN 18040: Sie betrifft nicht die Liftsicherheit, sondern die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden.
Die CE-Kennzeichnung ist Ihr erster und einfachster Anhaltspunkt dafür, dass ein Rollstuhllift rechtmäßig und sicher in Verkehr gebracht wurde. Fehlt das Zeichen, ist der Lift in der EU nicht verkehrsfähig - ein deutliches Warnsignal, von dem Sie unbedingt Abstand nehmen sollten. Mit dem CE-Zeichen dagegen können Sie sich darauf verlassen, dass grundlegende Sicherheitsanforderungen geprüft wurden.
Für Sie als Käuferin oder Käufer bedeutet das eine wichtige Entlastung: Sie müssen die technischen Details nicht selbst beurteilen, sondern können sich auf CE-Zeichen und Konformitätserklärung stützen. Beim Kauf lohnt es sich daher, gezielt nach diesen Nachweisen zu fragen.
Sie ist die Erklärung des Herstellers, dass der Lift alle geltenden europäischen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt. Erst mit dem CE-Zeichen darf ein Rollstuhllift in der EU verkauft und betrieben werden. Es ist eine gesetzliche Pflicht, kein freiwilliges Siegel.
Nicht im klassischen Sinn. Das CE-Zeichen belegt die Einhaltung gesetzlicher Mindestanforderungen, nicht eine besondere Qualität. Ein zusätzliches freiwilliges Prüfzeichen einer unabhängigen Stelle kann darüber hinaus für Vertrauen sorgen.
Der Hersteller bringt das Zeichen in eigener Verantwortung an, nachdem er die Konformität nachgewiesen hat. Dazu gehört die Konformitätserklärung. Als Käufer müssen Sie nichts veranlassen.
Ja. Die CE-Kennzeichnung gilt unabhängig vom Einsatzort, also sowohl im privaten Wohnhaus als auch im öffentlichen Gebäude. Im öffentlichen Bereich kommen zusätzlich Anforderungen aus Bauordnung und Barrierefreiheit hinzu.
Achten Sie darauf, dass der Lift ein CE-Zeichen trägt und eine Konformitätserklärung mitgeliefert wird. Fehlt das CE-Zeichen, sollten Sie vom Kauf absehen. Seriöse Anbieter legen diese Nachweise selbstverständlich vor.
Das Zeichen selbst ist gleich, die zugrunde liegenden Normen unterscheiden sich. Ein Plattformlift folgt DIN EN 81-40, ein Hublift der DIN EN 81-41. Beide erhalten am Ende das gleiche CE-Zeichen.
Wenn Sie sicher sein möchten, dass ein Rollstuhllift alle Nachweise erfüllt, beraten wir Sie gern. Wir zeigen Ihnen verständlich, woran Sie eine rechtssichere und geprüfte Anlage erkennen.
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