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Die Barrierefreiheit nach DIN 18040 ist beim Rollstuhllift der zentrale normative Bezugsrahmen für die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden. Sie legt fest, wie Zugänge, Wege und Räume beschaffen sein müssen, damit Menschen mit eingeschränkter Mobilität sie selbstständig nutzen können - und ordnet damit auch ein, wie ein Plattformlift oder Hublift sinnvoll in ein barrierefreies Konzept passt. Anders als die technischen Liftnormen beschreibt sie nicht die Sicherheit der Anlage, sondern die barrierefreie Umgebung.
Die DIN 18040 ist in zwei Teile gegliedert: DIN 18040-1 für öffentliche Gebäude und DIN 18040-2 für Wohnungen.
DIN 18040 ist die maßgebliche deutsche Norm für barrierefreies Bauen. Sie beschreibt Anforderungen an Zugänge, Türen, Flure, Rampen, Aufzüge und eben auch an Lifte, mit denen Höhenunterschiede überwunden werden. Im Mittelpunkt steht das Prinzip, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein Gebäude möglichst selbstständig und ohne fremde Hilfe nutzen können. Ein Rollstuhllift ist dabei eine von mehreren Lösungen, um Stufen oder Etagen barrierefrei zu überwinden.
Die Norm unterscheidet zwei Anwendungsbereiche. Die DIN 18040-1 gilt für öffentlich zugängliche Gebäude wie Ämter, Arztpraxen oder Geschäfte. Die DIN 18040-2 gilt für Wohnungen und unterscheidet dort zusätzlich zwischen „barrierefrei“ und der strengeren Stufe „barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“. Welcher Teil greift, hängt also davon ab, ob es um ein öffentliches Gebäude oder um Wohnraum geht.
Praxis-Tipp: Denken Sie den Rollstuhllift nicht isoliert, sondern als Teil eines durchgängigen barrierefreien Wegs. Ein Lift nützt wenig, wenn davor eine Schwelle liegt oder der Zielraum zu eng für den Wendekreis des Rollstuhls ist. DIN 18040 hilft, solche Lücken früh zu erkennen, weil sie den gesamten Bewegungsablauf betrachtet - vom Eingang über die Schwellenfreiheit bis zum Zielraum.
Wichtig ist die Unterscheidung: DIN 18040 betrifft die barrierefreie Gestaltung des Gebäudes, nicht die technische Sicherheit des Lifts. Für die Sicherheit der Anlage selbst gelten DIN EN 81-40 für Plattformlifte an Treppen und DIN EN 81-41 für vertikale Hublifte. Beide Ebenen ergänzen sich: Die eine sorgt für einen sicheren Lift, die andere für eine barrierefreie Umgebung.
Wer einen Rollstuhllift plant, sollte die Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken. DIN 18040 gibt dafür einen bewährten Rahmen, der über den Lift hinausgeht und den gesamten Weg betrachtet. Gerade im öffentlichen Bereich ist die Norm oft Grundlage der Baugenehmigung und damit nicht verhandelbar. Im privaten Bereich ist sie eine wertvolle Orientierung für eine durchdachte, zukunftssichere Lösung.
Für Sie bedeutet das ein besseres Ergebnis: Ein Gebäude, das nach DIN 18040 gestaltet ist, lässt sich tatsächlich selbstständig nutzen - nicht nur theoretisch. Der Rollstuhllift wird so zu einem stimmigen Baustein in einem barrierefreien Ganzen statt zu einer isolierten Insellösung.
Sie ist die deutsche Norm für barrierefreies Bauen und beschreibt, wie Gebäude, Wege und Räume gestaltet sein müssen, damit Menschen mit eingeschränkter Mobilität sie selbstständig nutzen können. Ein Rollstuhllift ist dabei eine von mehreren Lösungen, um Höhenunterschiede zu überwinden.
Für Wohnungen gilt der Teil DIN 18040-2. Im privaten Bestand ist die Norm zwar nicht überall zwingend vorgeschrieben, dient aber als wertvolle Orientierung für eine wirklich barrierefreie Lösung. Bei Förderungen wird sie oft als Maßstab herangezogen.
DIN 18040-1 gilt für öffentlich zugängliche Gebäude, DIN 18040-2 für Wohnungen. Teil 2 kennt zusätzlich eine strengere Stufe für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung. Welcher Teil greift, hängt von der Gebäudeart ab.
Nein. DIN 18040 betrifft die barrierefreie Gestaltung des Gebäudes, nicht die Sicherheit des Lifts. Dafür gelten DIN EN 81-40 und DIN EN 81-41. Beide Normebenen ergänzen sich.
Nicht zwingend. Wo ein ebenerdiger Zugang oder eine Rampe ausreicht, ist kein Lift nötig. Wo aber Stufen oder Etagen zu überwinden sind, ist ein Plattformlift oder Hublift oft die passende Lösung, um die Barrierefreiheit herzustellen.
Ja, häufig. Förderprogramme zur Wohnraumanpassung orientieren sich an den Anforderungen der Norm. Eine Planung nach DIN 18040 erhöht daher die Chancen auf Zuschüsse.
Ob Ihr Vorhaben den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht, lässt sich am besten gemeinsam klären. Unsere Fachleute prüfen den gesamten Weg und zeigen, wo ein Rollstuhllift sinnvoll ist und wie er sich in ein barrierefreies Konzept einfügt.
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