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Die Aufstellfläche eines Hublifts ist die ebene Bodenfläche, auf der die Anlage steht und auf der die Plattform senkrecht auf- und abfährt. Sie muss tragfähig, eben und groß genug sein, um Plattform, Rahmen und die Auffahrt mit dem Rollstuhl aufzunehmen. Typisch sind Stellflächen von etwa 1,1 mal 1,4 Metern, je nach Modell und Plattformgröße.
Ein Hublift überwindet einen Höhenunterschied von meist bis zu 1,80 Metern, indem er eine Plattform senkrecht anhebt. Damit das sicher gelingt, steht die Anlage auf einer festen Aufstellfläche am Boden. Diese Fläche nimmt nicht nur das Gerät auf, sondern auch den Raum, den Sie zum Auffahren mit dem Rollstuhl brauchen. An der Unterkante klappt eine Auffahrrampe herunter, über die Sie ebenerdig auf die Plattform rollen.
Die Aufstellfläche muss eben und tragfähig sein, denn sie nimmt das Gewicht von Anlage, Rollstuhl und Person auf. Im Außenbereich ist häufig ein kleines Fundament oder eine verdichtete, befestigte Fläche nötig, damit der Lift nicht absackt. Auf einer vorhandenen Betonterrasse lässt sich ein Hublift dagegen oft direkt aufstellen. Wichtig ist auch ein passender Stromanschluss in der Nähe.
Hublifte stehen häufig im Eingangsbereich, auf Terrassen oder in öffentlichen Gebäuden. Innen reicht meist der vorhandene, ebene Boden. Im Außenbereich kommt der Witterungsschutz hinzu, damit Nässe nicht in die Technik dringt. In beiden Fällen muss vor der Plattform genug Raum für den Wendekreis des Rollstuhls bleiben.
Praxis-Tipp: Achten Sie nicht nur auf die reine Stellfläche, sondern auch auf die Fläche davor. Sie müssen frontal auffahren und später wieder herunterrollen können. Ein Aufmaß vor Ort klärt, ob der Untergrund tragfähig genug ist.
Die Aufstellfläche entscheidet, ob und wo ein Hublift sinnvoll platziert werden kann. Wer sie früh prüft, vermeidet spätere Nacharbeiten am Untergrund und plant Strom und Zuwegung gleich mit. Gerade im Außenbereich hängt die Standsicherheit stark vom Boden ab.
Wird die Aufstellfläche zu knapp oder der Untergrund zu weich geplant, kann das Auffahren unbequem oder die Anlage instabil werden. Deshalb gehört sie zu den zentralen baulichen Voraussetzungen eines Hublifts. In öffentlichen Gebäuden gibt zudem die Barrierefreiheit nach DIN 18040 die nötigen Bewegungsflächen vor.
Typisch sind etwa 1,1 mal 1,4 Meter für die Anlage, je nach Plattformgröße. Hinzu kommt der Bewegungsraum vor der Auffahrt. Den genauen Bedarf bestimmt ein Aufmaß vor Ort.
Ideal ist ein ebener, tragfähiger Boden wie eine Betonterrasse. Im Außenbereich ist oft ein kleines Fundament nötig, damit die Anlage sicher steht. Auf weichem oder unebenem Boden muss der Untergrund vorbereitet werden.
Nicht immer. Auf vorhandenem Beton lässt er sich oft direkt aufstellen, im Außenbereich auf gewachsenem Boden ist dagegen meist ein Fundament sinnvoll. Das hängt von Standort, Modell und Höhenunterschied ab.
Ja, das ist häufig der Fall, etwa im Eingangsbereich oder Treppenhaus. Innen reicht meist der vorhandene ebene Boden. Wichtig ist auch hier genug Platz für das Auffahren mit dem Rollstuhl.
Ja, dort sogar mit verbindlichen Maßen. Die DIN 18040 schreibt Bewegungsflächen vor, die zur Aufstellfläche hinzukommen. Gebäudeverantwortliche sollten das früh in die Planung einbeziehen.
Das übernimmt eine Fachkraft beim Aufmaß vor Ort. Sie prüft Größe, Ebenheit und Tragfähigkeit des Untergrunds. So erfahren Sie, ob Vorarbeiten nötig sind.
Ob Ihr Standort für einen Hublift geeignet ist, lässt sich vor Ort am sichersten klären. Wir prüfen Untergrund, Stellfläche und Stromanschluss und sagen Ihnen, ob Vorarbeiten nötig sind. So planen Sie von Beginn an realistisch.
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