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Die Auffahrklappe ist ein klappbares Bauteil an der Plattformkante eines Rollstuhllifts, das zwei Aufgaben erfüllt: Im flach liegenden Zustand dient sie als Rampe zum Auffahren, im hochgestellten Zustand als Barriere, die den Rollstuhl während der Fahrt vor dem Herunterrollen schützt. Sie ist damit zugleich Teil der Auffahrrampe und der Rollstuhlsicherung. Die Auffahrklappe gehört zu den wichtigsten Sicherheitselementen der Plattform.
Die Auffahrklappe dient flach als Auffahrrampe und hochgestellt als Absturzsicherung an der Plattformkante.
Sie ermöglicht bequemes Auffahren und hält den Rollstuhl während der Fahrt sicher auf der Plattform.
Im Alltag müssen Sie nichts tun; die automatische Funktion wird bei der Sicherheitsprüfung kontrolliert.
Bei vielen Liften richtet sich die Auffahrklappe automatisch auf, sobald die Plattform losfährt – ganz ohne Zutun der Person.
Die Auffahrklappe ist ein bewegliches Element an der vorderen oder hinteren Kante der Plattform. Solange der Lift auf Bodenhöhe steht, liegt die Klappe flach und bildet die Auffahrrampe, über die der Rollstuhl auffährt. Beginnt die Fahrt, richtet sich die Klappe auf und wird zur Barriere. So kann der Rollstuhl die Plattform während des Hebens oder Fahrens nicht verlassen. Diese clevere Doppelfunktion spart Bauteile und macht den Auffahrbereich besonders sicher.
Bei modernen Rollstuhlliften ist die Auffahrklappe in die Sicherheitslogik eingebunden. Häufig richtet sie sich automatisch auf, sobald sich die Plattform in Bewegung setzt, und legt sich erst wieder flach, wenn der Lift sicher an der Zielhaltestelle steht. Solange eine Klappe nicht in der korrekten Position ist, gibt die Sicherheitsabschaltung die Fahrt nicht frei. Zusammen mit dem Plattformgeländer und der Rollstuhlsicherung bildet die Auffahrklappe so ein gestaffeltes Schutzsystem.
Die Auffahrklappe ist ein typisches Merkmal des Rollstuhllifts, weil hier eine befahrbare Plattform gesichert werden muss. Beim Treppenlift mit Sitz gibt es eine solche Klappe nicht, da die Person nicht im Rollstuhl mitfährt. Auch der Hauslift mit geschlossener Kabine löst die Absicherung anders – über Türen statt über eine klappbare Kante. Die Auffahrklappe ist damit eine spezifisch rollstuhlgerechte Lösung.
Praxis-Tipp: Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass sich die Auffahrklappe automatisch und nicht von Hand bedienen lässt. Das erleichtert die selbstständige Nutzung erheblich und schließt Bedienfehler aus.
Die Auffahrklappe ist eines der zentralen Sicherheitselemente des Rollstuhllifts. Sie verhindert zuverlässig, dass der Rollstuhl während der Fahrt nach vorn oder hinten von der Plattform rollt. Gerade beim senkrechten Heben eines Hublifts ist diese Kantensicherung unverzichtbar, weil unterhalb der Plattform ein Höhenunterschied entsteht.
Fehlt eine funktionierende Auffahrklappe oder ist sie nicht in die Sicherheitslogik eingebunden, steigt das Risiko deutlich. Deshalb sollten Sie beim Kauf auf eine automatisch gesteuerte, geprüfte Klappe achten. So ist sichergestellt, dass die Fahrt erst beginnt, wenn alle Barrieren korrekt stehen – und endet, bevor sie sich wieder öffnen.
Was ist eine Auffahrklappe?
Eine Auffahrklappe ist ein klappbares Bauteil an der Plattformkante. Flach liegend dient sie als Auffahrrampe, hochgestellt als Barriere, die den Rollstuhl während der Fahrt vor dem Herunterrollen schützt.
Wie funktioniert die Auffahrklappe?
Steht der Lift auf Bodenhöhe, liegt die Klappe flach zum Auffahren. Sobald die Plattform losfährt, richtet sie sich auf und sichert die Kante. An der Zielhaltestelle legt sie sich wieder flach. Bei vielen Modellen geschieht das automatisch.
Brauche ich eine Auffahrklappe für meinen Rollstuhllift?
Ja. Eine befahrbare Plattform muss an ihren offenen Kanten gesichert sein. Die Auffahrklappe übernimmt diese Aufgabe und ist daher ein fester Bestandteil der Rollstuhlsicherung.
Muss ich die Auffahrklappe selbst bedienen?
Bei modernen Liften in der Regel nicht. Die Klappe richtet sich automatisch auf und legt sich wieder flach. Eine geprüfte automatische Steuerung schließt Bedienfehler aus und erleichtert die selbstständige Nutzung.
Gilt das auch für öffentliche Gebäude?
Ja. Auch in öffentlichen Gebäuden muss die Plattformkante gesichert sein. Die Barrierefreiheit nach DIN 18040 setzt entsprechende Sicherheitsanforderungen voraus.
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