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Arbeitgeberförderung barrierefreier Arbeitsplatz bezeichnet beim Rollstuhllift die Zuschüsse, mit denen Arbeitgeber den behindertengerechten Umbau eines Arbeitsplatzes finanzieren - etwa den Einbau eines Plattformlifts oder Hublifts, damit Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer ihren Arbeitsplatz erreichen. Wichtigste Stellen sind das Integrationsamt und die Rehabilitationsträger, die einen Großteil der Kosten übernehmen können. Ziel ist, Menschen mit Behinderung Beschäftigung zu ermöglichen oder zu erhalten.
Dieser Förderweg ist eine Besonderheit des Rollstuhllift-Strangs und unterscheidet sich klar von der privaten Wohnraumförderung. Geht es um den allgemeinen Zugang statt um einen Arbeitsplatz, greift die Förderung für öffentliche Gebäude.
Die Arbeitgeberförderung beruht auf dem Sozialgesetzbuch und der Schwerbehindertenförderung. Zentrale Stelle ist meist das Integrationsamt, das Mittel der Ausgleichsabgabe für behindertengerechte Arbeitsplätze einsetzt. Je nach Fall können auch Rehabilitationsträger wie die Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft Zuschuss leisten. Anders als beim Pflegekassenzuschuss Rollstuhllift steht hier nicht die Pflegesituation im Vordergrund, sondern der Erhalt oder die Schaffung eines Arbeitsplatzes.
Ein Rollstuhllift wird förderfähig, wenn ein Höhenunterschied den Zugang einer rollstuhlnutzenden Beschäftigten oder eines Beschäftigten zum Arbeitsplatz versperrt. Das kann der Eingang des Betriebsgebäudes sein, der Weg zu einer höher gelegenen Etage oder eine Stufe innerhalb der Arbeitsräume. Praxis-Tipp: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie den Lift beauftragen, und beschreiben Sie genau, welcher Arbeitsplatz ohne den Lift nicht erreichbar wäre. So wird der unmittelbare Bezug zur Beschäftigung deutlich, auf den die Förderstellen achten.
Die Arbeitgeberförderung betrifft den Arbeitsplatz, nicht die Wohnung. Wer privat einen Lift im eigenen Zuhause benötigt, nutzt Pflegekasse, Eingliederungshilfe oder den Steuervorteil. Geht es dagegen um den allgemeinen, öffentlichen Zugang eines Gebäudes, ist die Förderung für öffentliche Gebäude zuständig. Diese Wege können sich ergänzen, betreffen aber unterschiedliche Lebensbereiche - Wohnen, allgemeiner Zugang und Arbeit.
Der Arbeitgeber stellt den Antrag beim Integrationsamt und legt einen Kostenvoranschlag für Förderantrag bei. Geprüft wird, ob die Maßnahme notwendig und angemessen ist. Die Förderhöhe ist nicht pauschal festgelegt; sie kann je nach Einzelfall einen erheblichen Teil bis hin zu nahezu den gesamten Kosten abdecken. Häufig wird der barrierefreie Arbeitsplatz so erst wirtschaftlich umsetzbar.
Ohne einen barrierefreien Zugang bleiben qualifizierte Menschen mit Behinderung oft vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen - nicht wegen fehlender Fähigkeiten, sondern wegen einer Stufe oder Treppe. Die Arbeitgeberförderung baut genau diese Hürde ab und macht Beschäftigung möglich, die sonst scheitern würde.
Für Arbeitgeber senkt die Förderung das finanzielle Risiko eines Umbaus erheblich. Wer die Zuständigkeiten kennt und den Antrag rechtzeitig stellt, kann einen Rollstuhllift oft mit geringem Eigenanteil realisieren. So profitieren beide Seiten: Der Betrieb gewinnt oder hält eine Fachkraft, und die beschäftigte Person erreicht ihren Arbeitsplatz selbstständig.
Meist das Integrationsamt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Je nach Situation können auch Rehabilitationsträger wie die Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft beteiligt sein. Welche Stelle zuständig ist, hängt davon ab, wodurch die Behinderung entstanden ist und in welchem Beschäftigungsverhältnis die Person steht.
Nein. Im Unterschied zum Pflegekassenzuschuss Rollstuhllift spielt der Pflegegrad hier keine Rolle. Entscheidend ist, dass ein Mensch mit Behinderung beschäftigt wird oder werden soll und der Arbeitsplatz barrierefrei erreichbar sein muss.
Es gibt keinen festen Pauschalbetrag. Je nach Einzelfall kann die Förderung einen großen Teil bis hin zu nahezu den gesamten Umbaukosten abdecken. Geprüft wird, ob die Maßnahme notwendig und angemessen ist, weshalb ein klarer Kostenvoranschlag wichtig ist.
In der Regel der Arbeitgeber, weil der Umbau am Arbeitsplatz erfolgt. Beschäftigte können den Anstoß geben und das Verfahren begleiten. Eine enge Abstimmung zwischen beiden Seiten beschleunigt die Bearbeitung.
Ja. Auch Behörden und öffentliche Einrichtungen können diese Förderung für einzelne Arbeitsplätze nutzen. Geht es dagegen um den allgemeinen Zugang des Gebäudes, ist die Förderung für öffentliche Gebäude der passende Weg.
Je nach Konstellation ist das möglich. Da sie einen anderen Lebensbereich betrifft als die Wohnraumförderung, ergeben sich oft sinnvolle Ergänzungen. Wie Förderwege zusammenwirken, erklärt der Beitrag zur Kombinierbarkeit von Fördermitteln.
Ob und wie sich ein Rollstuhllift am Arbeitsplatz fördern lässt, hängt von der konkreten Situation und der zuständigen Stelle ab. Gern prüfen unsere Fachleute vor Ort, welcher Lifttyp sich eignet, und unterstützen Sie mit einem passenden Kostenvoranschlag für den Antrag. So wird der barrierefreie Arbeitsplatz greifbar.
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