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Die Absturzsicherung beim Rollstuhllift, oft auch Plattformgeländer genannt, ist eine Sicherheitsausstattung, die verhindert, dass Rollstuhl oder Person während der Fahrt von der Plattform rollen oder fallen. Geländer, Sicherheitsbügel, Auffahrklappen und Rückhaltevorrichtungen umschließen den Stellplatz und halten alles sicher an Ort und Stelle. So fahren Sie auch über mehrere Etagen geschützt und ohne Sturzrisiko.
Die Absturzsicherung ist kein einzelnes Bauteil, sondern ein Zusammenspiel mehrerer Elemente. Dazu gehören das Plattformgeländer an den offenen Seiten, der Überfahrbügel an der Zufahrt sowie die Auffahrklappen, die sich während der Fahrt heben und so eine geschlossene Wanne bilden. Ergänzt wird das Ganze durch die Rollstuhlsicherung, die den Rollstuhl auf der Plattform fixiert.
Sobald Sie auf die Plattform gefahren sind, schließen sich Bügel und Klappen. Erst dann gibt die Steuerung die Fahrt frei – fehlt ein Element, greift die Sicherheitsabschaltung und der Lift bleibt stehen. Während der Fahrt bilden die hochgeklappten Auffahrklappen an Vorder- und Rückseite eine Barriere, sodass der Rollstuhl weder nach vorne noch nach hinten rollen kann.
Praxis-Tipp: Vergewissern Sie sich vor jeder Fahrt, dass Bügel und Klappen hörbar eingerastet sind – so nutzen Sie die Absturzsicherung wie vorgesehen. Beim Treppenlift mit Sitz genügt ein Beckengurt, weil die Person auf einem Sitz angeschnallt ist. Beim Rollstuhllift bleibt die Person im Rollstuhl, weshalb die gesamte Plattform gesichert werden muss. Anders als beim geschlossenen Hauslift mit Kabinenwänden übernehmen hier Geländer und Klappen diese Schutzfunktion an der offenen Plattform.
Im privaten Zuhause ist die Absturzsicherung auf den täglichen Gebrauch ausgelegt. In öffentlichen Gebäuden gelten zusätzliche Anforderungen, weil viele unterschiedliche Personen den Lift nutzen. In beiden Fällen ist sie ein Pflichtbestandteil.
Ein Rollstuhl steht auf vier Rädern und kann ohne Sicherung leicht ins Rollen geraten – besonders auf der schräg fahrenden Plattform eines Plattformlift entlang der Treppe. Die Absturzsicherung ist deshalb das zentrale Element, das einen Sturz von der Plattform zuverlässig ausschließt. Ohne sie wäre sicheres Fahren im Rollstuhl nicht möglich.
Für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer schafft sie das nötige Vertrauen, auch über mehrere Etagen oder am Hublift entspannt zu fahren. Im öffentlichen Bereich ist sie Teil der geprüften Ausstattung nach DIN EN 81-40 und wird bei jeder Sicherheitsprüfung kontrolliert.
Es ist eine Sicherheitsausstattung aus Geländer, Bügeln und Klappen, die verhindert, dass Rollstuhl oder Person während der Fahrt von der Plattform rollen oder fallen. Sie umschließt den Stellplatz wie eine geschlossene Wanne.
Nach dem Auffahren schließen sich Überfahrbügel und Auffahrklappen. Erst wenn alles verriegelt ist, gibt die Steuerung die Fahrt frei. Während der Fahrt bilden die hochgeklappten Klappen eine Barriere, die den Rollstuhl an Ort und Stelle hält.
Das Plattformgeländer ist ein Teil der Absturzsicherung. Zur vollständigen Sicherung gehören außerdem Überfahrbügel, Auffahrklappen und die Rollstuhlsicherung.
Die Absturzsicherung hält Rollstuhl und Person sicher auf der Plattform, auch ohne Gurt. Viele Modelle bieten zusätzlich eine Rückhaltevorrichtung oder einen Gurt für ein noch höheres Sicherheitsgefühl an.
Ja, dort ist sie verpflichtend und Teil der geprüften Sicherheitsausstattung. Sie schützt alle Nutzerinnen und Nutzer, unabhängig vom Rollstuhltyp.
Nein. Geländer, Klappen, Bügel und Verriegelungen werden vom Servicetechniker bei der jährlichen Wartung geprüft. Sie sollten lediglich auf hörbares Einrasten vor der Fahrt achten.
Welche Absturzsicherung für Ihre Treppe oder Ihren Eingangsbereich sinnvoll ist, klären wir gerne mit Ihnen. In einer persönlichen Beratung zeigen wir Ihnen, wie sicher das Fahren im Rollstuhl tatsächlich ist.
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