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Die Sicherheitsprüfung beim Hauslift ist die regelmäßige, fachkundige Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Bauteile der Anlage. Als wiederkehrende Prüfung findet sie meist jährlich statt und umfasst Fangvorrichtung, Notruf, Türverriegelung und Steuerung. Sie stellt sicher, dass der Lift dauerhaft den Anforderungen der DIN EN 81-41 und der Maschinenrichtlinie entspricht.
Die Sicherheitsprüfung umfasst alle Bauteile, die für den sicheren Betrieb entscheidend sind. Dazu gehören die Fangvorrichtung, der Geschwindigkeitsbegrenzer, die Türverriegelung, der Notruf sowie Überlastschutz und Steuerung. Der Prüfer testet, ob jede Funktion zuverlässig auslöst, und dokumentiert das Ergebnis. So wird belegt, dass die Anlage betriebssicher ist.
In der Regel findet die Sicherheitsprüfung einmal jährlich statt, häufig gemeinsam mit der Wartung. Durchgeführt wird sie von einem qualifizierten Fachbetrieb oder Servicetechniker. Anders als ein genehmigungspflichtiger Personenaufzug unterliegt der Hauslift nicht zwingend der Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle – das hängt von der Anlage und der Nutzung ab. Die Betriebssicherheitsverordnung gibt den Rahmen vor.
Im Unterschied zur TÜV-Prüfung beim Treppenlift, die sich auf eine vergleichsweise einfache Anlage bezieht, prüft die Sicherheitsprüfung beim Hauslift auch Schacht, Türen und das Verhalten bei Stromausfall. Der Hauslift ist die komplexere Anlage, weshalb die Prüfung mehr Punkte umfasst. Das Ziel ist in beiden Fällen dasselbe: dauerhaft sicheres Fahren.
Praxis-Tipp: Schließen Sie einen Wartungsvertrag ab, der die jährliche Sicherheitsprüfung einschließt. Dann erinnert Sie der Fachbetrieb an die Termine, und Sie müssen nichts selbst im Blick behalten.
Die Sicherheitsprüfung ist die Garantie dafür, dass die Schutzsysteme Ihres Lifts auch nach Jahren noch zuverlässig arbeiten. Bauteile altern, und nur eine regelmäßige Kontrolle erkennt Verschleiß rechtzeitig. Wer prüfen lässt, fährt sicher und erfüllt zugleich seine Pflichten als Betreiber.
Wird die Prüfung versäumt, können unbemerkte Defekte zur Gefahr werden, und im Schadensfall drohen Haftungsfragen. Deshalb ist die wiederkehrende Sicherheitsprüfung kein lästiger Termin, sondern ein zentraler Baustein für sorgenfreies Fahren. Ein Wartungsvertrag macht das einfach und planbar.
In der Regel einmal jährlich, meist gemeinsam mit der Wartung. Dabei werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile kontrolliert. Der genaue Rhythmus ergibt sich aus Herstellervorgaben und der Betriebssicherheitsverordnung.
Ein qualifizierter Fachbetrieb oder Servicetechniker mit der nötigen Sachkunde. Bei bestimmten Anlagen kann auch eine zugelassene Überwachungsstelle zuständig sein. Welche Form gilt, hängt von Anlage und Nutzung ab.
Alle Schutzsysteme: Fangvorrichtung, Türverriegelung, Notruf, Überlastschutz und Steuerung. Geprüft wird, ob jede Funktion zuverlässig auslöst. Das Ergebnis wird dokumentiert.
Ja, als Betreiber sind Sie verpflichtet, die Anlage sicher zu halten und prüfen zu lassen. Den Rahmen gibt die Betriebssicherheitsverordnung vor. Ein Wartungsvertrag stellt sicher, dass Sie diese Pflicht zuverlässig erfüllen.
Die Kosten hängen von Anlage und Anbieter ab und sind oft Teil des Wartungsvertrags. Eine separate Prüfung ist möglich, aber meist teurer. Die genauen Wartungskosten nennt Ihnen Ihr Servicepartner.
Sie müssen nur den Zugang zur Anlage ermöglichen und einen Termin abstimmen. Die eigentliche Prüfung führt der Techniker eigenständig durch. Im Anschluss erhalten Sie die Dokumentation der Ergebnisse.
Welche Prüfpflichten für Ihren Hauslift gelten und wie sich Wartung und Sicherheitsprüfung am einfachsten organisieren lassen, klären wir gern mit Ihnen. In der persönlichen Beratung zeigen wir Ihnen passende Service- und Wartungslösungen.
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